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Auszug - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung  

Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2
V/STR/65/0454/11 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Suck berichtet zu Baumschutzsatzung in Zeitz, die seit 1992 besteht und nun überarbeitet wurde und für das gesamte Zeitzer Gebiet gelten soll

Herr Suck berichtet zu Baumschutzsatzung in Zeitz, die seit 1992 besteht und nun überarbeitet wurde und für das gesamte Zeitzer Gebiet gelten soll. Baumdurchmesser ab 30cm Durchmesser sollen geschützt werden (früher 10cm), das gilt nur für  bebaute Gebiete und gilt nicht für Au ßenbereiche. In den Außenbereichen ist weiterhin der Kreis zuständig. Bürgermeisterin schlägt vor, ungenutzte Flächen zu bepflanzen, z.B. in Wildenborn in der Nähe der Silos. Herr Srega spricht für die Fußballer, die für die Bepflanzung des Sportplatzes ca.30 Stück Fichten benötigen, die sie selbst pflanzen wollen.  Eventuell stehen Gelder dafür zur Verfügung, so Herr Suck. 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 07.07.2011 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz Baumschutzsatzung.

 

Abstimmungsergebnis für den OR Geußnitz:

Abstimmungsergebnis für den OR Geußnitz:

 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/