Auszug - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Nonnewitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 19.04.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15 | |||||||
Ort: | Hauptstraße 15, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0454/11 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG öffentliches Grün / Baumschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Anfrage Herr Beer:
- Wer ist zuständig für Baumfällung beim Landwirtschaftsbetrieb Beer?
Frau Gebhardt:
- Kommune verantwortlich, 2 Personen vor Ort Besichtigung 19,-- € Festpreis für vor Ort
Besichtigung
Anfrage Herr Wurm:
- Warum darf Eigentümer nicht über seinen Baumbestand verfügen und noch dafür
bezahlen?
Frau Gebhardt:
- öffentliches Interesse steht über Privatinteresse (bürgerliches Gesetzbuch)
Ersatzpflanzung für gefällte Bäume wird in der Satzung nicht vorgeschrieben,
Satzung ist für 3 Jahre begrenzt!
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 07.07.2011 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz – Baumschutzsatzung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |