Inhalt

Auszug - Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung  

Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Nonnewitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15
Ort: Hauptstraße 15, 06711 Zeitz
V/STR/65/0454/11 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Anfrage Herr Beer:

Anfrage Herr Beer:

- Wer ist zuständig für Baumfällung beim Landwirtschaftsbetrieb Beer?

Frau  Gebhardt:

- Kommune verantwortlich, 2 Personen vor Ort Besichtigung 19,-- €  Festpreis für vor Ort 

  Besichtigung

Anfrage Herr Wurm:

- Warum darf Eigentümer nicht über seinen Baumbestand verfügen und noch dafür

  bezahlen?

Frau Gebhardt:

- öffentliches Interesse steht über Privatinteresse (bürgerliches Gesetzbuch)

  Ersatzpflanzung für gefällte Bäume wird in der Satzung nicht vorgeschrieben,

  Satzung ist für 3 Jahre begrenzt!

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 07.07.2011 die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz Baumschutzsatzung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/