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Auszug - Umgestaltung Parkplatz Neumarkt  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 11.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 06.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Weiterhin werden eingeladen: FriedWald GmbH Dipl.-Kfm. Helge Hedtke, Waldakquise & Kommunalberatung Region Ost Im Leuschnerpark 3, 64347 Griesheim zu Top 5 Atelier für Bauplanung und Baubetreuung, Herr Wickler, Gärtnerstr. 14, 06712 Zeitz zu Top 6 Düber GmbH -Tiefbauplanung, Baugrund und Vermessung, Herr Düber An der Molkerei 1, 06712 Zeitz zu Top 7

evtl

Umgestaltung Neumarkt Westteil und Einrichtung von Parkplätzen

 

Gemäß des Beschlusses der letzten Stadtratssitzung sollen auf dem Neumarkt 14 zusätzliche Stellplätze mit möglichst geringen finanziellen Aufwand errichtet werden.

 

Kurzfristig besteht die Möglichkeit, durch Versetzen der Poller und des Parkscheinautomaten auf der Nordseite 3 zusätzliche Stellplätze zu schaffen.

Weitere 10 Stellplätze könnten auf dem Westteil der Marktfläche eingerichtet werden.

Hierzu muss für eine zusätzliche Zufahrt die Borde im Bogenbereich des Neumarktes auf einer Länge von ca. 6,00 m abgesenkt werden. Weiterhin müssen ca. 50,00 qm Pflaster im Zufahrtsbereich höhenmäßig angepasst werden.

 

Die Abgrenzung des Parkbereiches zur verbleibenden Platzfläche erfolgt durch Aufstellung von beweglichen Pflanzschalen (Tröge 2,00 x 0,50 m), welche individuell platziert werden können. Zwischen den Pflanzschalen werden lösbare Poller eingebaut, um ein allgemeines Durchfahren zu verhindern, temporär aber öffnen zu können.

Als zweite Zufahrt wird die bereits vorhandene nördliche Zufahrt genutzt.

 

Bei Realisierung dieser Maßnahme können weitere 10 neue Stellplätze auf dem Neumarkt geschaffen werden, insgesamt also 13.

 

Neben der kurzfristigen Maßnahme, die aus dem laufenden Haushalt finanziert werden könnte, würden hierfür zusätzlich ca. 20.000 € benötigt. Eine dazu erforderliche außerplanmäßige Ausgabe mit entsprechender Deckung, die im städtischen Haushalt noch gefunden werden muss, kann erst nach Genehmigung des HKZ lt. gültigem Haushaltsrecht erfolgen.

 

Sollte kein Deckungsvorschlag zur Verfügung stehen, müssten die erforderlichen 20 T€ in den Haushaltsplan 2012 eingestellt werden.