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Auszug - Gewässerschau Unterhaltungsverband Weiße Elster Bereich der Ortschaft  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz

- Am 25

- Am 25.03.2011 fand die jährliche Gewässerschau des Unterhaltungsverbandes „Weiße

  Elster“ statt.

  Teilnehmer:                                          Frau Klenke                            Unterhaltungsverband

                                          Herr Schurig             

                                          Herr Köhler                            BLK, Bereich Grünes

                                          Frau Gebhardt                            Stadt Zeitz

                                          Herr Rübestahl              Ortsbürgermeister

                                          Herr Bosse                            Ortschaftsrat

  Beschaut wurden folgende Bereiche:

  Schnauder: Ortslage Lobas sowieOrtsausgang Würchwitz Richtung Meutitzmühle

  Krake: Ortslage Lobas

  In beiden Gewässern waren Rasengitterplatten unterspült als auch aus den Bachbetten

  gespült worden. Die Schäden wurden bereits durch den Unterhaltungsverband behoben.

- Stockhausener Graben: vor Ortseingang Loitsch sowie hinter Loitsch Richtung Schnauder

  Unterhalb der Ortslage Loitsch sind Grabenwände unterspült worden und eingebrochen.

  Der Graben fängt an, Mäander zu bilden. Dadurch droht der Verlust landwirtschaftlicher

  Nutzfläche. Frau Klenke sagte Behebung durch Faschineneinbau bzw. Steinschüttung zu.

  In der Ortslage Loitsch ist keine Beräumung notwendig. Vor dem Ortseingang soll vom

  Teichüberlauf bis zur Brücke Kröber eine Schlämmung erfolgen. Dies ist in der 13.

  Kalenderwoche geschehen.

- Mühlgraben Würchwitz: vor Blumenmühle

  Die Beschau erfolgte auf Bitte der Grundstückseigentümer der Blumenmühle. Frau Klenke

  stellte fest, dass es sich beim Mühlgraben um ein privates Grundstück handelt.

  Der Unterhaltungsverband ist nicht zuständig.