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Auszug - Ausbau der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:58
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
V/STR/65/0522/11 Ausbau der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf den Ausbau des Gehweges.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig, d.h. es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Theißener Querstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 

Hinweis von Herr Lukasek: die Anlage zum Beschluß "Lageplan" bitte präziser zuarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

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Stimmenthaltungen:

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von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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