Auszug - Ausbau der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 28.04.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:58 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0522/11 Ausbau der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf den Ausbau des Gehweges.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig, d.h. es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Theißener Querstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Hinweis von Herr Lukasek: die Anlage zum Beschluß "Lageplan" bitte präziser zuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |