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Auszug - Allgemeine Anfragen und Informationen  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 10
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:58
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

Herr Köstler:

Herr Köstler:

- werden die Einfahrten zum Garagenhof Birkenweg  noch gemacht?

Herr Köstler:

- Keller und Treppenbereich im Wohnhaus Schulstr.9,ist sehr feucht und es hat sich

  Schimmel gebildet.

Herr Borde:

- Die Garagenhöfe im Bereich Mittelstraße und Birkenweg sollten im Jahr 2010 durch

  aufbringen Verfüllgut wieder in einen gut befahrbaren Zustand versetzt werden.

  Für das Wohnobjekt Schulstr.9 in Zuständigkeit Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet

  Gebäude und Flächenmanagement, wird eine Einschätzung und Sanierungsmaßnahme

  beantragt

Herr Lukasek:

- ab 01.01.2011 besteht eine neue Abwassersatzung, gibt es für die Gemeinde Theißen

  eine neue Gebührenordnung?

Herr Borde:

- wir laden zur nächsten Sitzung den Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser ein.

Herr Borde:

Frau Lippert wurde heute eingeladen, um den genauen Stand der Rücklage per

31.12.2009 festzustellen

Frau Lippert:

- Rücklagenbestand per 31.12.2009                                      772.374,61 EUR

  HHAusgabereste                                                                  314.534,81 EUR

  (HHAusgabereste sind gesichert für 2010)

  Sicherheitseinbehalte                                                        52.196,36 EUR

  Kassenreste (offene Forderungen)                                      66.263,58 EUR

 

Durch die Baumaßnahme Zeitzer Str. / Poststr, / Weißenfelser Str. sind in 2010 Straßenausbaubeiträge in Höhe von 47.880 EUR eingegangen

Durch Grundstücksverkäufe 2010 wurden 1.789,52 EUR erzielt (davon ½ Anteil Ortschaft Theißen).

In den HHAusgabereste 2010 stehen noch 48.244,43 EUR für den Blauen Stern zur Verfügung.

Herr Borde:

- Es liegt ein Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Durchführung des Neptunfestes am

  16.07.2011 durch die "Aktuelle Stunde" in Höhe von 1.300 EUR vor.

  Es wurde mit folgendem Abstimmungsergebnis Beschluss gefasst, der "Aktuellen Stunde"

  für das Schwimmfest 1.300 EUR zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                            13

davon anwesend:                                                          9

JaStimmen:                                                                        9

NeinStimmen:                                                          /

Stimmenthaltungen:                                                          /

von der Abstimmung gemäß

§31 GOLSA ausgeschlossen:                              /

 

- Es liegt ein Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Durchführung des Vereinsfestes am 29.

  und 30.07.2011 durch den FC Eintracht 91 Theißen in Höhe von 550 EUR vor.

Nach eingehender Diskussion wurde beschlossen, dem FC Eintracht 91 für das Vereinsfest 600 EUR zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                            13

davon anwesend:                                                          9

JaStimmen:                                                                        9

NeinStimmen:                                                          /

Stimmenthaltungen:                                                          /

von der Abstimmung gemäß

§31 GOLSA ausgeschlossen:                              /

 

- Anfrage einer Bewohnerin der Straße "Am Park" über Beschränkung der

  Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h.

Der Ortschaftsrat schlägt vor, eine Geschwindigkeitsbegrenzung <= 30 km/h zu beantragen

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                            13

davon anwesend:                                                          9

JaStimmen:                                                                        9

NeinStimmen:                                                          /

Stimmenthaltungen:                                                          /

von der Abstimmung gemäß

§31 GOLSA ausgeschlossen:                              /