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Auszug - Arbeitsstand zur Genehmigung des Haushaltsplanes und des Haushaltskonsolidierungskonzeptes  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 03.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Oberbürgermeister:

Oberbürgermeister:

Heute wurde Ihnen zeitnah der Brief des Burgenlandkreises zur Behandlung des Haushaltsplanes und des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2011 mit dem Konsolidierungszeitraum 2011 – 2017 vorgelegt.

Fristgemäß eingegangen ist das Telefax am 02.05.2011 um 17.37 Uhr.

Eine detaillierte Auswertung bzw. Stellungnahme konnte aufgrund der Kürze der Zeit nicht vorgenommen werden.

Die Anhörung vom Burgenlandkreis war am 15.04.2011 nach Dienstschluss im Posteingang mit einer Frist bis 26.04.2011. Die Beantwortung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Vorabsichtung ergab, dass die Aufgliederung des Stellenplanes kritisiert wird. Nach Aussage der Kommunalaufsicht gibt es aus 2008 eine Rundverfügung, wonach der Stellenplan nach VbE aufzugliedern ist und nicht nach Stellen. Tatsächlich ist der Stellenplan seitens der Verwaltung in Stellen aufgebaut mit einer Übersicht der VbE. Würde die Aufgliederung in VbE erfolgen, hätten die Stadträte keinen Überblick mehr über die Stellen, da z. B. halbe VbE aus verschiedenen Bereichen zusammengefasst würden.

 

Die Schnellauswertung zeigt, dass die Kommunalaufsichtsbehörde die Argumentation der Stadt an einigen Stellen „nicht verstehen wollte und eventuell den Wunsch verfolgte, Gründe zu finden, den Haushaltsplan zu versagen.“

Dies wird dadurch belegt, dass sowohl im Anhörungsschreiben als auch im Bescheid in teilweise aus dem Anhörungsschreiben wiedergegebenen Absätzen schlicht und einfach Rechenfehler in Millionenhöhe sind.

Die Kommunalaufsicht stellt eigene Interpretationen zur Steuerentwicklung an. Sagt aber später im Bericht einerseits, die erkennbaren Zahlen sind fortzuschreiben und wenn es Kennziffern gibt, dann sind diese fortzuschreiben, aber natürlich erkennbare Zahlen sind fortzuschreiben, wenn man Gewerbesteuereinnahmen erkennt. Da wir einen eindeutigen Trend haben auf gleich hohem Niveau, waren natürlich auch in der Haushaltskonsolidierung die zu erwartende Gewerbesteuereinnahme zu planen. Dieses wird von der Kommunalaufsichtsbehörde in Abrede gestellt.

Wir haben in den vergangenen Jahren nicht einmal in der Konsolidierung jeweils nur 7 ,0 Mio. Euro Gewerbesteuer eingestellt. Wir haben im vergangenen Jahr ein Ist von 7,8 Mio. Euro erreicht und im Jahr davor über 7 Mio. Euro erreicht, so dass wir sehr wohl von einer Verstetigung ausgehen können.

 

Weiterhin zweifelt die Kommunalaufsichtsbehörde den Punkt der sächlichen Kosten an.

Aus meiner Sicht und der von Herrn Otto geht die Kommunalaufsicht hier einen Weg, der vom Gesetzgeber nicht mehr abgedeckt ist., denn es gibt den Opportunitätsgrundsatz.

Das eingereichte Haushaltskonsolidierungskonzept von 2010 wies nach, dass bis 2014 der Haushaltsausgleich nicht geschafft wird. Das jetzige Haushaltskonsolidierungskonzept weist nach, dass der Haushaltsausgleich auf das Jahr 2014 gerechnet objektiv leistbar ist und das der Gesamtausgleich spätestens 2017 erreicht wird. Dieses wird von der Kommunalaufsichtsbehörde ignoriert mit dem Ergebnis, dass der Haushaltsplan und das Haushaltskonsolidierungskonzept beanstandet werden mit der Verfügung, dass die Stadt bis zum 30.08.2011 ein überarbeitetes und beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept vorlegen soll und gegebenenfalls früher noch eine Haushaltssatzung 2011. Diese Terminstellung zeigt wiederum die geringe Opportunitätsbereitschaft der Kommunalaufsicht, denn nach Terminplan des Stadtrates müsste bereits übernächste Woche die Beratungsfolge mit den Ortschaften beginnen.

 

Soweit die Informationen. Bezüglich der Fristeneinhaltung wird die Hausleitung gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und Klage erheben. Dazu müssen wir aus der Fristenlage im Stadtrat am 19.05.2011 entscheiden. Eine Ausarbeitung dazu erfolgt zum Hauptausschuss am 12.05.2001. Ebenso werden die Widerspruch- und Klagegründe aufgezeigt.

 

Nach weiterer Diskussion wird festgelegt, dass die Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses an der Sitzung des Hauptausschusses am 12.05.2011 teilnehmen. Die Einladung mit verkürzter Einladefrist erfolgt umgehend.

 

Herr Hartung verlässt um 18.15 Uhr die Sitzung, damit sind 6 Stadträte anwesend.