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Auszug - Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/40/0578/11 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Sachgebiet Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Nach intensiver Beratung erfolgt die Abstimmung

Nach intensiver Beratung erfolgt die Abstimmung.

Beschluss:

Beschluss:

Beschlusstext

 

1.      Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt mit Wirkung vom  01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz       (Anlage 1).

 

2.      Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:

 

2.1.  Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05

 

2.2.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen  durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07

 

2.3.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen  durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007                                Nr.: IV/GEG/40/0039/07

 

2.4.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen  durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09

 

2.5.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen  durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007  V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09

 

3.      Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:

 

(1)   Abweichend von den Kostenbeiträgen nach § 8 Abs. 1 dieser Satzung werden

 

1.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna bis zum 30.06.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 6 dieser Satzung erhoben.

 

2.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz bis zum 31.12.2013 Kostenbeiträge gemäß Anlage 7 dieser Satzung erhoben.

 

3.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen bis zum 31.12.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 4 dieser Satzung erhoben.

 

4.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau bis zum 30.06.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 5 dieser Satzung erhoben.

 

(2)   Nach Ablauf der in Abs. 1 Nr. 1 – 4 genannten Stichtage werden für die Inanspruch-

nahme der Angebote in den dort benannten Kindertageseinrichtungen die unter

§ 8 Abs. 1 dieser Satzung festgelegten Kostenbeiträge erhoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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