Inhalt

Auszug - Informationen über den Sachstand und zum aktuellen Arbeitsstand des Haushaltsplanes und Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2011 (mündlich)  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 21.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Oberbürgermeister:

Oberbürgermeister:

Das Ergebnisprotokoll vom 30.05.2011 liegt vor. Die Fraktionsvorsitzenden haben dies erhalten.

 

Herr Gentsch:

Den Mitgliedern des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses sollen diese Unterlagen auch vorgelegt werden.

 

Frau Lippert:

Auswertung der Beratung vom 30.05.2011.

Es erfolgte zunächst eine Zusammenfassung und Begründung der Entscheidung zur Haushaltsablehnung durch die Amtsleiterin der Kommunalaufsichtsbehörde.

Die Gründe der Ablehnung waren, dass bestimmte Planansätze der erweiterten Finanzplanung für die Jahre 2015 – 2017 seitens der Kommunalaufsichtsbehörde in Frage gestellt worden. Dies betrifft insbesondere die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern und die Ausgaben im Bereich der sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppen 5 und 6 des Haushaltsplanes).

Eine Übereinstimmung unserer Zahlen und der Zahlen der Kommunalaufsichtsbehörde liegt bis zum Haushaltsjahr 2014 vor, weil bis zu diesem Jahr auch die Orientierungsdaten des Landes Sachsen-Anhalt vorliegen. Abweichungen zwischen den Zahlen der Verwaltung und der Kommunalaufsichtsbehörde gibt es ab 2015 in sofern, als dass die Kommunalaufsichtsbehörde davon ausgegangen ist, dass die Gemeindeanteile an den Einkommenssteuern ab 2015 nicht mehr steigen, und wir haben die Zahlen ab 2013 genommen, die prozentuale Steigerung errechnet, sind auf einen Wert von 8 % gekommen und haben gesagt, dass eine weitere Steigerung ab 2014 von 4,5 % angemessen wäre.

Bei den Ausgaben des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes sollen ab 2015 Einsparungen von rund 1,1 Mio. Euro jährlich erfolgen. Auch hier hat die Kommunalaufsichtsbehörde ein Problem, weil sie sagen, wir können soviel nicht einsparen.

Selbst bei einer Einsparung entstehen höhere Kosten durch Preissteigerungen.

Der Oberbürgermeister stimmte den Ausführungen in dieser Beratung nicht zu und legte ausführlich die Situation und die Ziele der Stadt Zeitz dar. Im Weiteren stand auch der erweiterte Konsolidierungszeitraum bis 2017 in Frage, so dass die Kommunalaufsichtsbehörde gesagt hat, unser Konsolidierungsziel ist 2012. Das ist natürlich bis dahin nicht zu schaffen, aber 2017 ist einfach zu lang.

Herr Harms vom Landesverwaltungsamt machte dies in der Beratung nochmals deutlich.

Nach unserem Haushaltskonsolidierungskonzept ist der strukturelle Ausgleich ab 2014 gegeben und der vollständige Ausgleich mit einem Überschuss von 1,1 Mio. Euro im Jahr 2017.

Weiter gab es in der Beratung sehr ausführliche Meinungsäußerungen und Diskussionen von den Beteiligten, welche im Protokoll zur Beratung nachzulesen sind. (Anlage)

Abschließend wurde durch den Oberbürgermeister Dr. Kunze der Vorschlag unterbreitet, zunächst den Widerspruch fristwahrend ohne Begründung einzureichen. Dies erfolgte dann auch. In der Folge sollen zeitnah Gespräche zwischen den zuständigen Mitarbeitern seitens der Stadt und der Kommunalaufsichtsbehörde erfolgen.

Dazu fand jetzt ein weiteres Gespräch am 14.06.2011 statt, an dem Frau Lippert und Frau Prahlow vom Sachgebiet Haushalt sowie die Frau Hartmann und die Frau Kasten von der Kommunalaufsichtsbehörde zugegen waren. Die Aufgabe dieses Gespräches war es, eine Übereinstimmung über die ab 2015 verwendeten Zahlen zu finden.

Zu diesem Gespräch erläuterte Frau Hartmann zunächst, dass bei den Gemeindeanteilen an den Einkommenssteuern ein Steigerung von ca. 5 % doch erkennbar ist und somit die durch unsere Verwaltung berechneten 4,5 % anerkannt werden.

Danach verbleibt natürlich für die Kommunalaufsichtsbehörde in 2017 trotzdem noch ein Fehlbetrag in Höhe von 2,3 Mio. Euro, weil die Einsparungen aus den Gruppen 5 und 6, die in unserem Haushaltskonsolidierungskonzept stehen, noch immer nicht anerkannt werden.

Die Verwaltung hat diesen Ausgleich erzielt, da sie davon ausgeht, dass durch konsequente Sparmaßnahmen die Ausgaben in diesen Bereichen auf dem Niveau von 2010 bleiben. Das heißt, das Rechnungsergebnis 2010 zeigt diese 1,1 Mio. Euro Wenigerausgaben als die uns

jetzt die Kommunalaufsicht für die Jahre berechnet.

Es müsste für die Kommunalaufsichtsbehörde nachvollziehbar sein, wenn wir sagen, dass was wir in 2010 ausgegeben haben, wollen wir auch bei den sächlichen Ausgaben ab 2015 ausgeben. Alle Teuerungen und Preiserhöhungen, die in den Jahren kommen, müssen wir dann durch Einsparungen ausgleichen. Zu diesem Punkt gab es in der Beratung noch keine Einigung. Hier möchte die Kommunalaufsichtsbehörde noch einen Nachweis der Reduzierung der sächlichen Kosten, der für sie auch nachvollziehbar ist. Es ist natürlich schwer, für die Jahre 2015 – 2017 etwas Nachvollziehbares vorzulegen.

Weiterhin ist noch zu entscheiden, bis zu welchem Jahr die Verlängerung des Konsolidierungszeitraumes bewilligt wird durch die Kommunalaufsichtsbehörde, das heißt, 2017 steht nicht zur Diskussion.

 

Oberbürgermeister:

An dieser Stelle ist anzumerken, dass gerade in den Jahren 2015 und 2016 dieser Abbau der nachlaufenden Fehlbeträge nur deshalb geringer erfolgt, weil da auch nachlaufend aus den Jahren 2013 und 2014 natürlich Nachfolgeumlagen, z. B. der Kreisumlage, entstehen, die wir nicht beeinflussen können. Wenn dieses Problem nicht wäre, dass die Beträge, die abzuführen sind, noch einmal steigen wegen der Vorjahre, wäre der Gesamtausgleich hier denkbar.

Nach dem Terminkalender des Landkreises haben wir das Schlussgespräch bei Frau Renner am 30.06.2011. Im Ergebnis dieses Gespräches wird dann zusammengefasst, was ist übernommen und kann die Beanstandung zurückgenommen werden. Die Botschaft, das die Stadt Zeitz mit den Fraktionsvorsitzenden präsent war, ist beim Landratsamt positiv aufgenommen worden.

 

Vorsitzender:

Wird die Terminschiene bis zum 30.06.11 eingehalten? Kann eine Übereinkunft erzielt werden?

 

Oberbürgermeister:

Das Ziel dieses Gespräches ist es, alles klar zu stellen. Am 30.05.2011 wurde vereinbart, dass im Schlussgespräch gegebenenfalls besprochen wird, was schriftlich nochmals nachgereicht werden soll im Sinne der Widerspruchsbegründung, damit darauf eine Bescheidung erfolgen kann.

 

Frau Spindler:

Herr Harms ist davon ausgegangen, dass die Stadt bis 2012 Zeit hatte, einig Dinge „gerade zu rücken“. Das es aber trotzdem zu weiteren Anhäufungen von Defiziten kam und dass die Haushaltskennziffern zeigen, dass Zeitz sich einen hohen Aufwand leistet und sein Appell, den Aufwand zu mindern und den demografischen Bedingungen anzupassen.

Werden beim Treffen am 30.06.2011 Einsparpotentiale aufgezeigt, Vorschläge für Einsparungen gemacht oder geht man davon aus, dass sich das so regelt?

 

Oberbürgermeister:

Davon gehen wir nicht aus. Es geht um die Glaubhaftmachung, dass wir in den Folgejahren Preissteigerungen durch Einsparungen kompensiert werden.

Er glaubt, dass es eine Chance gibt, für das Haushaltsjahr 2011 eine Einigung zu erzielen.

Es wurde bereits mit der Erarbeitung des Haushaltsplanes 2012 begonnen.

 

Unser Konsolidierungszeitraum ist 2012 beendet. Sie müssen aber wissen, dass der Konsolidierungszeitraum mit der ersten Überschuldung 2002 entstanden ist und der Zeitraum 10 Jahre umfasst. Seine Amtszeit begann erst am 01.05.2009 und seither erfolgte mehr Haushaltausgleich, als vorher erwartet werden konnte. Leider ist das Ziel realistisch vorerst erst im Jahr 2017 darstellbar.

 

Auf Anfrage von Herrn Hedrich erklärt der Oberbürgermeister, dass eine Information zum Abschlussgespräch im Hauptausschuss erfolgt.