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Auszug - Ausführungen des Oberbürgermeisters zur Problematik "Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Abwasserbeseitigung"  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 21.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Oberbürgermeister:

Oberbürgermeister:

Es hat am 17.06.2011 eine Pressekonferenz des Landesrechnungshofes gegeben. Dort hat der Präsident des Landesrechnungshofes seinen Jahresbericht 2011, der die Prüfungen zum Jahr 2010 zum Inhalt hat, vorgestellt. Zu allem Erstaunen hat er einen fünfzehnseitigen Redebeitrag, nicht gegen die Stadt Zeitz, sondern gegen den Oberbürgermeister der Stadt Zeitz gerichtet. Er bezog sich in seiner Aussage (geprüft wurde der Zeitraum 2002 – 2008) auf Prüffeststellungen, die danach liegen. Nämlich, dass der Landesrechnungshof der Auffassung ist, dass das Betriebsführungsentgelt, welches vom Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ den Stadtwerken Zeitz GmbH auf vertragsgemäßer Grundlage gezahlt wird, um 100.000 Euro zu hoch sei und dass der Oberbürgermeister von Zeitz jegliche weitere Untersuchung verhindert hätte. Diese Aussage sei nicht wahr.

Sie sei deshalb nicht wahr, weil die Stadt Zeitz und die Stadtwerke Zeitz 2005 übereinstimmend und im Einvernehmen mit der Kommunalaufsichtsbehörde die Preisprüfung beim Landesverwaltungsamt beantragte.

Wenige Wochen nach seinem Amtsantritt 2009 war im Juni 2009 auf diesen Preisprüfungsantrag von 2005 die erste Antwort der Kommunalaufsicht und des LVwA da, die da lautete:

„Das Landesverwaltungsamt ist nicht mehr in der Lage, die Prüfung fortzusetzen, da die Kollegin, welche die Prüfung begonnen hatte, leider verstorben ist.“

 

Diese Information erging an alle Stadträte.

Daraufhin haben wir wegen Nichtweiterverfolgung dieses Weges den von Herrn Seibicke auch genannten Sachverhalt getätigt und diesen Vorgang einvernehmlich durch Unterschriften von Herrn Schirmer für den Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung Zeitz“, durch Herrn Huke von den Stadtwerken Zeitz GmbH und durch den Oberbürgermeister für erledigt erklärt.

Ich habe daraufhin die unabhängige gutachterliche Prüfung bei der WIBERA beauftragt. Das Überprüfungsergebnis der WIBERA ist am 06.12.2010 bei der Stadt eingegangen. In der Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfbericht ist dieses Gutachten enthalten und liegt allen Stadträten vor. Das Fazit der unabhängigen Gutachter lautet: Es ist kein Kosten- und Kalkulationsverstoß feststellbar. Das alles hat dem Landesrechnungshof bereits im Januar vorgelegen, hat in den Zwischenstufen zu der Aufforderung geführt, den Entwurf des  Berichtes des LRH anzupassen. Wir mussten mit dem Endbericht zur Kenntnis nehmen, dass der Landesrechnungshof diese Unterlagen nicht berücksichtigte. Sie können das alles in den Unterlagen zum Stadtrat vom 19.05.2011 nachlesen. Und der Angriff, der von Herrn Seibicke gegen mich gestartet wurde, lasse ich im Moment prüfen, ob er damit nach Strafrecht, den Vorwurf mindestens der Beihilfe zur Untreue gegen mich gemacht hat. Ich sage, der Vorwurf ist ungerechtfertigt. Sollte die Prüfung dazu führen, dass die Strafverfolgungsbehörden zu dem Ergebnis kommen, dass es eine falsche Strafbeschuldigung ist, werden andere Maßnahmen von Amtswegen zu ergreifen sein.

 

Wer eine Straftat behauptet, die keine Straftat ist, begeht eine Straftat.

Ich möchte hier Klarheit haben. Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe keine Untreue begangen. Ich habe an keiner einzigen Gebührenspirale, wie hier vom Landesrechnungshof behauptet wird, irgendwann und irgendwo etwas „gedreht“.

Der zweite Teil, der enthalten ist, der sich mit der Kläranlage in Göbitz beschäftigt, haben wir von vornherein eine andere Auffassung vertreten und auch dargestellt.

Der Landesrechnungshof sagt in seinen Berichten „Der Landesrechnungshof ist der Auffassung…“, weil er gar nichts anderes schreiben kann. Auch hier bitte ich Sie einfach, die vorhandenen umfassenden Unterlagen zu sichten und zu werten. Der Städte- und Gemeindebund hat mir unmittelbare Unterstützung angeboten. Wir werden das weiter klären. Ich lasse diese Vorwürfe nicht auf mir sitzen. Ich kann nicht erkennen, was damit bezweckt war. Das Ergebnis, d.h. die Meinung des LRH ist offensichtlich politischer Natur.