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Auszug - Verwendung des Rücklagenbestandes der ehemaligen Gemeinde Theißen ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, SG Haushalt  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 4
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 26.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
V/STR/20/0596/11 Verwendung des Rücklagenbestandes der ehemaligen Gemeinde Theißen
ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, SG Haushalt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Haushalt
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Dr

Dr. Kunze:

im vergangenen Jahr in Vorbereitung des Jahresabschlusses 2010 habe ich eine Vorlage

  erläutert, Vorlage befasste sich mit der Rücklage in Höhe von 773 TEUR

Rücklage darf gemäß gesetzlichen Bestimmungen des HHRechtes nicht gehalten werden,

  solange der HH nicht ausgeglichen ist

Grundlage bildete der Nachtrags HH 2009 der Gemeinde Theißen welche Wirkung

  dieser prognostiziert hätte es sollte faires Abkommen getroffen werden

nur kleinere Investitionen im Straßenbereich sowie die Investition Schule 350 TEUR waren

  geplant, die Mittel wurden zur Verfügung gestellt

im Moment bis 2014 waren keine weiteren Investitionen geplant, die eine Verwendung der

  Rücklage bis 2014 prognostizierte

Folge: habe ich als Sonderlösung Vorschlag unterbreitet, für Theißen, die Mittel über 2014

  hinaus zu verlängern da gemäß GÄV 2014 verfallen würden

Verwendung der Mittel sollten nachvollziehbar dargestellt werden.

Haushaltprognose bzw. Haushaltkonsolidierung 2009, 2010, 2011 hat Zeitz mit hoher

  Wahrscheinlichkeit einen ausgeglichenen HH, deshalb konnte die Zusicherung gemacht

  werden, damit das Geld für Investitionen für die nächsten Jahre zur Verfügung steht

wir waren davon ausgegangen, das dies so wie besprochen funktioniert und haben die

  entsprechenden Buchungen vorgenommen

der durch den Stadtrat gefasste Beschluss wurde von der KAB nicht anerkannt und damit

  für ungültig erklärt

ich unterbreite erneut den Vorschlag, dass wir diesen Zeitraum verlängern in der

  bestehenden Form

KAB benötigt den Beschluss der heutigen Sitzung

alle begonnenen Maßnahmen können wir weiterführen, neue Maßnahmen dürfen nicht

  begonnen werden, im übrigen auch nicht in den Ortschaften, wenn kein genehmigter HH

  vorliegt.

Faire Zusammenarbeit fest vereinbaren

Pkt. 3 ist Passus enthalten, der sich auf die Pflichtrücklage aus dem GÄV bezieht, die rd.

  25 TEUR betrifft dieser Pkt. 3 kann auch komplett gestrichen werden wird nicht benötigt

in alter Vorlage Tilgung der Kredite aus Vorjahren berücksichtigt Abzug bis unendlich ich

  würde darüber reden den Abzug nur bis 2014 zu begrenzen

Fortschreibung dieser Rücklage jeweils nach dem Jahresabschluss wäre der richtige

  Zeitpunkt über die Tilgung zu sprechen

es besteht keine Absicht, dass die Altstadt Zeitz die Mittel der früheren Gemeinde Theißen

  verfrühstückt es geht darum, die gebildete  Rücklage für die Ortschaft sichern anderen

  Ortschaften hatten keine Rücklagen wir für diese Kredite der anderen Ortschaften aber

  auch aufkommen

ich betone noch mal zum Abschluss es geht um ein faires miteinander

Herr Borde:

- bedankte sich für die Ausführungen des Oberbürgermeisters Dr. Kunze und eröffnet die

  Diskussion zum Tagesordnungspunkt.

Herr Ham:

sie haben von Fairness gesprochen, ist sehr lobenswert, dieses Wort zu hören

ich hätte einiges zu erwidern und zu widersprechen sie legten dar:

dass die Rücklage bei defizitären Haushalt nicht weitergeführt werden darf KAB hat in 

  Arbeitsgesprächen Gegenteil erzählt

Investitionen wären nicht im GÄV veranschlagt mindestens 3 Paragraphen im GÄV wo

  Investitionen festgelegt sind

sie gingen davon aus, dass der Beschluss vom Nov. 2010 so funktioniert, die KAB hätte

  diesen Beschluss anders interpretiert und dieser Beschluss ist nun nicht mehr gültig

  stimmt nicht, KAB hat Beschluss nicht beanstandet oder für ungültig erklärt im Gegenteil

  KAB hat dargelegt dass der Wortlaut gültig ist und das sie den falsch interpretiert haben

  ihre Interpretation war, dass die Zweckbindung der Rücklagenmittel aufgehoben wurde

  durch Beschluss KAB widerlegte dies

dass die Kredittilgung nicht im GÄV festgelegt ist, aber im Protokoll der Sitzung vom

  18.11.2010 (waren sie anwesend), haben Sie das Gegenteil behauptet im GÄV wäre

   Kredittilgung festgelegt das ist falsch sie widersprechen sich heute selber

ihre heutige Feststellung Rücklage von Theißen verbraucht sich selbst haben wir damals

  schon so gesehen, wieso soll ausgerechnet Theißen die Kredite tilgen und die anderen

  ehem. Gemeinden nicht finden Sie das fair, wenn Sie von Fairness sprechen.

Dr. Kunze:

ich benötige den Beschluss nicht dann werden wir keinen HH haben

Bescheid der KAB ist streitig, die Interpretation ist eine andere

welchen Grund hätte ich im Nov. letzen Jahres gehabt über die 773 TEU zu reden, wenn

  HHRecht sagt, Rücklagen sind aufzulösen, wenn der HH nicht ausgeglichen ist

die 773 TEUR hätten auch auf ein kurzfristiges Festgeldkonto legen können

die Rücklage sollte so sortiert werden, da wir diese nach gesetzlichen Gründen ja auflösen

  mussten, siehe Gesetzestext

was Tilgung angeht, hat auf der Zuarbeit nun mal nicht draufgestanden war so nicht

  schlüssig

es ist bekannt das Gewerbesteuer in 2009 um die Hälfte weg gebrochen war, in 2010 und

  2011 Einnahme nur von 250 TEUR als eigenständige Gemeinde Voraussetzungen für

  eine HH Konsolidierung gegeben

Herr Borde:

das kann ich so nicht hinnehmen

wir reden über Geld der Bürger von Theißen und dafür tragen wir auch als Ortschaftsrat die

  Verantwortung

bei KAB ist ein Schreiben auftaucht im Konsolidierungskonzept wo von der Rücklage von

  Theißen im VmHH der Stadt Zeitz für Investitionen rd. 170 TEU eingestellt wurden, aber

  nicht für Theißen Ortschaftsrat ist hierüber nicht informiert worden ist in meinen Augen

  Vertrauensbruch, man hat uns übergangen, dazu habe ich mich in meiner schriftlich

  Stellungnahme zu Punkt 4 genau geäußert

Theißen hat Fusion mit Zeitz hingenommen, weil Landespolitik uns gezwungen hat ist für

  Zukunft fragwürdig Ortschaften werden vernichtet wird nur noch notwendigsten Dinge

  erledigt ich verweise auf unsere Protokolle und Bürgermeisterberatungen zu Punkten z. B.

  Ordnung und Sicherheit mein Vertrauen ist weg

Herr Zürbel:

schließt sich Ausführungen vom Ortsbürgermeister an, bin mit am längsten im Gemeinde

  / Ortschaftsrat

ich stelle laufend fest, das GÄV ein Stück Papier ist, es gibt keine Gemeinderatssitzung wo

  über Probleme gesprochen werden, die Seitens der Stadt nicht eingehalten wurden

ich vermute, dass es Amtsleiter gibt, die den GÄV nicht kennen, es fängt bei Lappalien an

  und geht bis zum Haushaltsrecht

ich bin sehr enttäuscht, habe kein Vertrauen mehr und es gibt ein altes Sprichwort: "Wer

  einmal lügt, dem glaubt man nicht auch wenn er dann die Wahrheit spricht"

Dr. Kunze:

sagen sie jetzt das ich lüge? Ich bitte dies im Protokoll aufzunehmen

Herr Köstler:

Thematik wurde ausreichend in Fraktion besprochen habe Bauchschmerzen, Vertrauen

  ist zur Verwaltung und Stadtrat weg

es wurden immer wieder Steine in den Weg gelegt bestimmte Sachen zu erledigen

auch ich habe das Gefühl, dass Einzelne der Verwaltung nicht wissen, dass es den GÄV

  gibt

Vertrag wurde von beide Seiten geschlossen und sollte von beiden Seiten eingehalten

  werden

ich erinnere z.B. an Satzung Kindergärten

sie erwähnen heute das erste Mal die Möglichkeit, Geld auf Festgeldkonto zu legen, warum

  wurden wir nicht früher über die Möglichkeit informiert, lt. Auskunft Verwaltung war dies

  nicht möglich

wir waren bereit, da keine großen Investitionen geplant waren das Geld später zu nehmen,

  es war aber nie die Rede, dass Zeitz das Geld für eigene Investitionen nimmt

ich kann diesem Beschluss so nicht zustimmen

ich hatte versucht den Beschluss umzuformulieren, Zweckbindung des Geldes warum

  nehmen wir nicht das Geld was uns zum 31.12.2009 zusteht, da kommen noch Fördermittel

  ALF und Straßenausbaubeiträge hinzu und legen es auf ein Festgeldkonto

die Stadt hat eine saubere und ordentliche Gemeinde übernommen, wo fast alles fertig ist

  und wie sieht es jetzt aus?

Herr Borde:

die Sauberkeit und Ordnung ist dem geschuldet, das unser Personal im Bauhof sich weiter

  reduziert wäre nicht bei Eigenständigkeit der Gemeinde

Herr Fuckner:

ich schließe mich meinen Vorrednern weitestgehend an

sie haben genau gesagt, dass die Mittel, die wir bis 2014 nicht verbrauchen,

  fortzuschreiben

das diese anders eingesetzt werden, wurde in Gesprächen nie erwähnt, es ging lediglich

  darum, dass die Mittel für investive Baumaßnahmen in der ehem. Gemeinde zu verwenden

  sind

das Wort "Rücklage" sollte gemieden werden, weil eine Stadt, die im HH Defizite aufweist in

  der Rücklage keine Mittel haben darf

wir befinden uns derzeit im Jahre 2011, bis 2014 ging unsere Planung noch nicht was mit

  dem Geld passieren soll auf jeden Fall stimmt es nicht, dass bis 2014 überhaupt nichts

  geplant ist

wir unterhalten uns über das Geld unsere ehem. Gemeinde, was ihr nach Vertrag zusteht

  und pochen auf die Einhaltung des Vertrages

Dr. Kunze:

Theißen wäre in 2011 verpflichtet ein Haushaltskonsolidierungsprogramm aufzustellen,

  vielleicht 2011 noch ausgleichen können, auf jeden Fall nicht 2012 die Rücklage wäre

  aufgelöst

Ordnung und Sauberkeit im Ort war sichergestellt durch die vielen Mitarbeiter aus

  Maßnahmen, wie ABM ..., diese Programme gibt es nicht mehr dies hat nichts mit der

  Eingemeindung zu tun

Herr Borde:

das hat niemand gesagt

Dr. Kunze:

dafür bin ich nicht verantwortlich

ich möchte nicht vorrechnen was mit der Rücklage passiert wäre, was im NachtragsHH

  2009 steht

die Interpretation der KAB, "Die Stadt Zeitz plant eine Entnahme der Rücklage von 200

  TEUR, die nicht zur Finanzierung von Investitionen in der Ortschaft Theißen verwendet

  werden soll; damit wären die Mittel in Höhe von 174.773 EUR zumindest entgegen dem

  GÄV eingesetzt"; das steht nicht in Zweifel, im Nov. 2010 habe ich gesagt, die Rücklage

  wird aufgelöst entsprechend der gesetzl. Maßgabe und die gesamten Mittel werden für

  Maßnahmen mit verwendet, dafür werden die Mittel für Maßnahmen in Theißen über 2014

  gesichert deshalb jährlich die Fortschreibung

ich möchte nicht, dass die Mittel verfallen Theißen soll das Geld in voller Höhe zur

  Verfügung stehen auch über 2014 hinaus

warum hätte ich im Nov. 2010 den Beschluss fassen sollen, wenn es nicht darum

  gegangen wäre, die Rücklage zeitweilig zu verwenden aber der Gemeinde Theißen über

  den im  GÄVZeitraum hinaus das Geld zu sichern

Herr Borde:

Herr Oberbürgermeister im Nov. 2010 waren sie bei uns, weil eine Mitarbeiterin unsere

  Rücklage Theißen gegen gerechnet hat zum Ausgleich des VwHH der Stadt Zeitz

Dr. Kunze:

das war doch im November nicht bekannt

Herr Borde:

doch das war bekannt, wir hatten uns dazu geäußert, das es nicht sein kann, dass Theißen

  den VwHH stützt mit seiner Rücklage, wo ein GÄV mit § 13 Abs. 3 die Verwendung regelt

  darauf haben wir einen Rechtsanspruch

wenn hier angesprochen wird, zum Zeitpunkt 2012 auch in der Konsolidierung zu sein,

  Theißen hat auch schon schwere finanzielle Zeiten hinter sich, die von uns auch  

  gemeistert wurden das steht nicht zur Debatte wir sind heute eingemeindet wir haben

  uns gefügt

welche Schwerpunkte wurden bisher gemeinsam gemeistert?

ich nenne das Problem B91 Ortsumgehung Theißen, das Problem ehemalige Schule,

  Problem Radeland und Problem Blauer Stern, was jahrelang hier steht, wo wir allein

  gelassen werden und das ist keine Zusammenarbeit, das ist schlecht und damit ist mein

  Verständnis weg

Dr. Kunze:

Ortsumfahrung B91 kämpfe ich beim Bundesverkehrsministerium

Herr Borde:

davon weiß ich nichts

Dr. Kunze:

es war der parlamentarische Staatssekretär vom Bundesverkehrsministerium hier hat

  Problem in der Zeitung öffentlich erklärt

Herr Borde:

warum bin ich hierzu nicht geladen worden? Ist das nicht erforderlich, dass ich dabei bin?

Dr. Kunze:

mit parlamentarische Staatssekretär wurden bestimmte Arbeitsthemen besprochen auch

  er trifft eine Entscheidung wer an Gesprächen teilnimmt

Herr Borde:

so ein Eiertanz, dass hat schon Minister Daehre mit uns gemacht inkl. der gesamten

  Landtagsfraktion keiner hat zu seinem Versprochenen  gestanden 2006 wurde

  versprochen, mit Beginn der zweistelligen Jahreszahlen wird die Ortsumgehung gebaut

  Lüge, Lüge, Lüge

Dr. Kunze:

ich kenne die Unterlagen, es gab ein vorbereitetes Verfahren zur Planfeststellung

  mehrstreifigen Ausbau, der wurde von Bonn nicht bestätigt

Herr Borde:

das war die letzte Variante, das hatte damit nichts zu tun als ich das zweite Mal im

  Landtag vorsprach, wurde drüber gesprochen, die Variante 3spurig wird nicht genehmigt,

  es wird die 2spurige Variante favorisiert es wurde alles noch mal überplant, alles nur,

  damit man Theißen hinhält

Dr. Kunze:

das ist doch nicht wahr

die Planung der zweispurigen Variante hat stattgefunden

Herr Köstler:

bleiben wir doch bei der Tagesordnung wir sprechen heute nur um unsere Geld

es gibt das Protokoll in dem steht: "im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Theißen wurde

  zur Präzisierung und Fortführung der Verpflichtung aus § 13 Abs. 3 des GÄV zwischen der

  Stadt Zeitz und der Gemeinde Theißen festgelegt, dass die am 31.12.2014 davon nicht

  verbrauchten Mittel fortgeschrieben werden." nichts anderes wurde beschlossen

es war keine Rede, dass die Mittel in HH übernommen werden oder für Maßnahmen der

  Stadt Zeitz verwendet werden

Dr. Kunze:

welchen Grund hätte sollte ich gehabt diese Zusicherung zu machen?

Herr Köstler:

weil ihr HH nicht solide war, damit gibt es keinen Grund unser Geld für Zeitzer Maßnahmen

  zu nehmen, so schreibt es die KAB

Dr. Kunze:

ich habe ihnen zugesichert, das dieses Geld in voller Höhe über die gesamten Jahre mit

  sofortiger Wirkung über 2014 hinaus für Theißen zur Verfügung stehen sollen 2014 wären

  ja die Mittel verfallen

die Mittel für die Schule sind gesichert

Herr Ham:

sie haben in ersten Ausführungen dargelegt, dass genau dieser Beschluss vom letzten Jahr

  nicht mehr gültig wäre? Wie kommen sie darauf?

Dr. Kunze:

weil Wegfall der Geschäftsgrundlage, ich weiß im Moment nicht mehr, warum wir diesen

  Beschluss im Stadtrat gefasst haben

er war zur Vorbereitung des Jahresabschlusses 2010

wenn heute die Frage steht, der Jahresabschluss 2010 der Stadt Zeitz darf diesen Betrag

  nicht berücksichtigen muss das Geld einfach wieder entnommen werden

ich hatte doch keinen Grund mit Ihnen darüber zu reden es wäre doch bis 2014 nichts

  besseres passiert das bis 2014 auszusitzen

ich will ihnen Klarheit schaffen, dass es über 2014 ihr Geld bleibt

Herr Lukasek:

es wurde schon viel gesagt

in Aktennotiz Pkt. 2 steht geschrieben, das die investiven Mittel bis 2014 nicht für die

  Ortschaft Theißen zur Verfügung stehen, das kann ich so nicht hinnehmen, weil geplante

  Maßnahmen bei der HHAnhörung 2011 im Entwurf keine Berücksichtigung fand, alle

  anderen Gemeinden waren berücksichtigt, nur nicht Theißen

es ist nicht so, dass in Theißen bis 2014 keine Maßnahmen geplant sind

Frau Stückrath:

wir waren damals sicherlich nicht immer einer Meinung bei der Ausarbeitung des GÄV, der

  die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Zeitz mit der Ortschaft Theißen

  darstellt, nur die Einhaltung dieses Vertrages kann das Vertrauen was für die

  Zusammenarbeit benötigt wird, gewährleisten ich bitte darum, dass wir darauf

  zurückkommen

im § 13 ist doch die Verwendung der Rücklage geregelt, daran müssen sich beide Seiten

  einfach halten

ich würde bitte über die Beschlussempfehlung zu sprechen, wie es aus ihrer Sicht

  aufgefasst wird um zu einem Beschluss zu kommen, mit dem die Ortschaft Theißen und die

  Stadt Zeitz leben kann

Dr. Kunze sicherte ihnen im Nov. 2010 zu, so ergibt sich das für mich, das der Ortschaft

  Theißen die finanziellen Mittel auch über 2014 hinaus zur Verfügung gestellt werden, auf

  Grundlage der Berechnung gemäß GÄV

Herr Ham:

es gibt einen GÄV, der ist eindeutig, es gibt Ausführungen der KAB dazu, es gibt bereits

  gefasste Beschlüsse und weitere Beschlüsse sind meiner Meinung nach nicht notwendig,

  weil zu befürchten ist, dass diese wieder anders interpretiert werden

Herr Ronneberger:

hier geht es doch um Vertrauen

es liegen 2 Protokolle der KAB da, wo ich kein Vertrauen mehr haben kann

wenn wir das Geld nicht ganz genau festschreiben, dann ist es weg

was ist erst wenn 2014 ist, ist dann noch Geld vorhanden?

um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, muss ich Vertrauen haben und das habe ich

  nicht mehr

Dr. Kunze:

ich hatte gesagt das die Haushaltskonsolidierungsmaßnahme dazu führen wird, dass wir

  2015 spätestens wieder Geld aus dem VwHH in den VmHH zuführen werden

die Steuerkraft der Stadt Zeitz ist erheblich gestiegen allerdings nicht in den Ortschaften

es werden über 70 Stellen abgebaut, unsere Unterlagen die dieses Belegen sind der KAB

  bekannt und nicht angezweifelt worden

wir haben eine gewachsene Steuerkraft, 2009 hatte Zeitz eine Gewerbesteuer von 6 Mio.

  EUR, 2011 in Richtung 9 Mio. kumulativ allerdings in der Kernstadt

Frau Rothe:

ich möchte mich Herrn Kösler bzw. Herrn Ronneberger anschließen

wir wären froh, das Geld auch nach 2014 verbrauchen zu können

was wäre, wenn wir 2013 einen Betrag von 700 TEUR benötigten, sind sie in der Lage aus

  dem HH diesen Betrag zur Verfügung zu stellen? Davor habe ich Sorge, das das

  funktioniert

der Beschluss lässt nicht erkennen, dass die Stadt Zeitz den hohen Betrag der Ortschaft

  Theißen zur Verfügung stellen wird und kann

Dr. Kunze:

so kann man es interpretieren es ist nicht mein Gedanke

ich habe in diesem Beschluss unter Pkt. 2 eine Zweckbindung erfasst, das die Zusicherung

  vorrangig allen anderen Investitionen der Stadt erhält natürlich im Rahmen der

  HHPlanung

Herr Köstler:

sie sichern uns jetzt was zu, haben sie die Rückendeckung des kompletten Stadtrates?

ich habe dazu mal was vorbereitet: "Auf Grundlage des GÄV wird das Finanzvermögen der

  Ortschaft Theißen jährlich fortgeschrieben. In Anbetracht der Finanzsituation der Stadt Zeitz

  wird der Gesamtbetrag der Rücklage zum 31.12.2010 dem HH zugeführt. Im Gegenzug

  sichert die Stadt Zeitz zu, dass die Mittel im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des

  Finanzvermögens, der Ortschaft Theißen auch über das Jahr 2014 hinaus für Investitionen

  zu Verfügung stehen. Diese Zusicherung gilt vorrangig allen anderen städtischen

  Investitionen".

Dr. Kunze:

soweit nicht gesetzlichen Pflichten vorliegen, das ist so gemeint

Herr Ham:

die Frage war nach der Rückendeckung des Stadtrates

Herr Köstler:

ich würde das erstmal den Stadtrat vorlegen

Dr. Kunze:

beschließen sie erst diese Vorlage, dann kann ich es dem Stadtrat vorlegen

Herr Ham:

ich war mit Herrn Forner Anfang Mai bei Ihnen zu einem persönlichen Gespräch, an dem

  Herr Otto teilnahm, dort sicherten sie uns zu, bis Juli eine verbindliche Aufstellung der

  Finanzmittel der Ortschaft Theißen vorzulegen, haben sie diese Aufstellung heute dabei

Herr Forner:

sie wollten das auch den Stadträten geben, damit die Wissen, wie die finanziellen Mittel

  aussehen

Dr. Kunze:

dieser Beschluss kann erst vorgelegt werden, wenn die Jahresrechnung 2010 geprüft ist,

  diese habe ich fristgemäß dem RPA vorgelegt, das RPA prüft, ich kann den Termin nicht

  beeinflussen

Herr Ham:

das haben sie aber versprochen

Herr Otto:

wir haben definitiv nicht gesagt, dass das Ende Juli möglich ist, wir haben gesagt, wir

  erwarten das Ergebnis der Jahresrechnung im Juli und deswegen ist es möglich nach

  unserer Rechnung, das Ergebnis Ende Juli vorzulegen, aber immer mit Verweis auf die

  Jahresrechnung, das wissen sie genau, weil die Jahresrechnung 2009 eine Rolle spielt,

  deshalb muss auch 2010 eine Rolle spielen

Herr Forner:

wir hatten aber bei ihnen besprochen, dass die Rücklage und uns im GÄV zustehenden

  Mittel aufgerechnet werden, mit HHResten 2009 und 2010 verbrauchten HHResten, das

  bedeutet, dass die Rücklage irgendwo für uns da wäre wobei sie hier in ihrem HKZ schon

  wieder verbraucht ist

diese Information sollte auch an alle Stadträte gehen, das vermissen wir

wenn wir Zuarbeiten zum HH machen sollen, müssen wir wissen, was wir noch verwenden

  können

wenn man von uns eine Verpflichtung haben möchten und sie uns zusichern dass die

  Investitionen vorrangig behandelt werden, bezweifle ich das der Stadtrat zustimmt, Theißen

  will den Blauen Stern bauen und wir müssen den Altmarkt zurückstellen, ich brauche eine

  Rückendeckung

Dr. Kunze:

wir diskutieren, welcher Beschluss geeignet wäre

ich kann mit keinem Stadtratsbeschluss herkommen der ist nicht änderbar

Herr Forner:

wir sind der Meinung, dass für Theißen hier kein Handlungsbedarf notwendig ist, es gibt

  einen GÄV wo uns die Mittel zugesichert sind, wir brauchen keinen Schattenhaushalt, sie

  bekommen alle Steuermittel und alle Schulden

uns ist die Rücklage die wir uns gespart haben zugesichert worden

Dr. Kunze:

das Geld geht ihnen doch nicht verloren, das Geld wird ihnen mit dieser Beschlusslage

  zugesichert, der HH ist über 50 Mio. EUR groß

Herr Forner:

dann brauchen sie unser Geld nicht

Herr Borde:

wir reden über Steuereinnahmen, lassen außer acht, die jährlichen Mieteinnahmen die

  Theißen in HH einbringt und die jährliche Betriebskostenersparnis durch die Privatisierung

  des Sommerbades, rd. 210 TEUR, abgesehen von der Steuerkraft

was bringen die anderen Ortschaften? Und dafür sollen wir um unser Geld geprellt werden?

  Ich mache dem Ortschaftsrat folgenden Vorschlag:

  Das Geld der Rücklage Theißen kommt auf ein städtisches Konto der Stadt Zeitz mit der

  Benennung "Rücklage Theißen" und wird dort festgeschrieben bis zur eindeutigen

  Entscheidung des Ortschaftsrates Theißen für welche investiven Maßnahmen dies

  eingesetzt wird.

das wird nächste Beschlussvorlage

Dr. Kunze:

sie wissen, dass das nur buchungstechnisch so geht

Herr Borde:

doch das geht so, ich habe mich erkundigt

Herr Lukasek:

ich habe mal eine Frage zum AZV, den sie platt gemacht haben, im GÄV steht drin, wird

  gesondert verhandelt

Dr. Kunze:

ich habe den GÄV nicht verhandelt, die Auflösung des Zweckverbandes erfolgte nicht aus

  eigenen Stücken sondern aus gesetzlichen Gründen und war nach Aufforderung der KAB

  aufzulösen, hierzu gibt es ein entsprechendes Schriftstück

Herr Borde:

die Auflösung wurde aber zweimal gemacht, dann kann es beim ersten mal nicht richtig

  gewesen sein

Dr. Kunze:

sie wissen als wir die Auflösung im Zweckverband beschlossen haben ging ein

  Stadtratsbeschluss voraus, sie kennen den Bescheide der KAB an den Oberbürgermeister,

  dass ich verpflichtet bin, den Zweckverband mit Stadtratsbeschluss aufzulösen, weil die

  Gemeinden untergegangen sind

als der Beschluss gefasst war, kam der Brief der KAB, wir sehen das heute ganz anders,

  ihr müsst den Verband noch einmal aufleben lassen und dann selber schließen

Herr Borde:

dann hat man uns das so nicht mitgeteilt

Dr. Kunze:

das haben sie schriftlich bekommen

Hr. Zürbel:

ich denke zur Geschäftsordnung zurück zu kommen, es hat sich sicherlich jeder eine

  Meinung gebildet und bitte darum zur Abstimmung zu kommen

Herr Ham:

- ich beantrage zu diesem Tagesordnungspunkt namentliche Abstimmung

Herr Borde:

- stellt den Antrag: wer ist mit der namentlichen Abstimmung zum TOP 4, Verwendung des

  Rücklagenbestandes der ehemaligen Gemeinde Theißen, einverstanden?

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                            13

davon anwesend:                                                        12

JaStimmen:                                                    7   

NeinStimmen:                                                        /

Stimmenthaltungen:                                                        /

von der Abstimmung gemäß

§31 GOLSA ausgeschlossen:                            /

 

Beschluss:

Namentliche Abstimmung zur Beschlussvorlage V/STR/20/0596/11

 

Lukasek, Manfred:              nein

Ham, Thomas                            nein

Forner, HansJörg              nein

Beret, Karsten                            nein

Zürbel, Klaus                            nein

Kollenbach, Kay              nein

Rothe, Ingrid                            nein

Ronneberger, Heinz              nein

Köstler, Olaf                            nein

Fuckner, Thomas              nein

Dreblow, Kerstin              nein

Borde, Heinz                            nein

 

Damit ist der Beschluss einstimmig abgelehnt.