Auszug - Verwendung des Rücklagenbestandes der ehemaligen Gemeinde Theißen ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, SG Haushalt
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 26.07.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0596/11 Verwendung des Rücklagenbestandes der ehemaligen Gemeinde Theißen ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, SG Haushalt |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Finanzen SG Haushalt | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Dr. Kunze:
‑ im vergangenen Jahr in Vorbereitung des Jahresabschlusses 2010 habe ich eine Vorlage
erläutert, Vorlage befasste sich mit der Rücklage in Höhe von 773 TEUR
‑ Rücklage darf gemäß gesetzlichen Bestimmungen des HH‑Rechtes nicht gehalten werden,
solange der HH nicht ausgeglichen ist
‑ Grundlage bildete der Nachtrags ‑ HH 2009 der Gemeinde Theißen ‑ welche Wirkung
dieser prognostiziert hätte ‑ es sollte faires Abkommen getroffen werden
‑ nur kleinere Investitionen im Straßenbereich sowie die Investition Schule 350 TEUR waren
geplant, die Mittel wurden zur Verfügung gestellt
‑ im Moment bis 2014 waren keine weiteren Investitionen geplant, die eine Verwendung der
Rücklage bis 2014 prognostizierte
‑ Folge: habe ich als Sonderlösung Vorschlag unterbreitet, für Theißen, die Mittel über 2014
hinaus zu verlängern ‑ da gemäß GÄV 2014 verfallen würden
‑ Verwendung der Mittel sollten nachvollziehbar dargestellt werden.
‑ Haushaltprognose bzw. Haushaltkonsolidierung ‑ 2009, 2010, 2011 hat Zeitz mit hoher
Wahrscheinlichkeit einen ausgeglichenen HH, deshalb konnte die Zusicherung gemacht
werden, damit das Geld für Investitionen für die nächsten Jahre zur Verfügung steht
‑ wir waren davon ausgegangen, das dies so wie besprochen funktioniert und haben die
entsprechenden Buchungen vorgenommen
‑ der durch den Stadtrat gefasste Beschluss wurde von der KAB nicht anerkannt und damit
für ungültig erklärt
‑ ich unterbreite erneut den Vorschlag, dass wir diesen Zeitraum verlängern in der
bestehenden Form
‑ KAB benötigt den Beschluss der heutigen Sitzung
‑ alle begonnenen Maßnahmen können wir weiterführen, neue Maßnahmen dürfen nicht
begonnen werden, im übrigen auch nicht in den Ortschaften, wenn kein genehmigter HH
vorliegt.
‑ Faire Zusammenarbeit fest vereinbaren
‑ Pkt. 3 ist Passus enthalten, der sich auf die Pflichtrücklage aus dem GÄV bezieht, die rd.
25 TEUR betrifft ‑ dieser Pkt. 3 kann auch komplett gestrichen werden ‑ wird nicht benötigt
‑ in alter Vorlage Tilgung der Kredite aus Vorjahren berücksichtigt ‑ Abzug bis unendlich ‑ ich
würde darüber reden den Abzug nur bis 2014 zu begrenzen
‑ Fortschreibung dieser Rücklage jeweils nach dem Jahresabschluss ‑ wäre der richtige
Zeitpunkt über die Tilgung zu sprechen
‑ es besteht keine Absicht, dass die Altstadt Zeitz die Mittel der früheren Gemeinde Theißen
verfrühstückt ‑ es geht darum, die gebildete Rücklage für die Ortschaft sichern ‑ anderen
Ortschaften hatten keine Rücklagen ‑ wir für diese Kredite der anderen Ortschaften aber
auch aufkommen
‑ ich betone noch mal zum Abschluss ‑ es geht um ein faires miteinander
Herr Borde:
- bedankte sich für die Ausführungen des Oberbürgermeisters Dr. Kunze und eröffnet die
Diskussion zum Tagesordnungspunkt.
Herr Ham:
‑ sie haben von Fairness gesprochen, ist sehr lobenswert, dieses Wort zu hören
‑ ich hätte einiges zu erwidern und zu widersprechen ‑ sie legten dar:
‑ dass die Rücklage bei defizitären Haushalt nicht weitergeführt werden darf ‑ KAB hat in
Arbeitsgesprächen Gegenteil erzählt
‑ Investitionen wären nicht im GÄV veranschlagt ‑ mindestens 3 Paragraphen im GÄV wo
Investitionen festgelegt sind
‑ sie gingen davon aus, dass der Beschluss vom Nov. 2010 so funktioniert, die KAB hätte
diesen Beschluss anders interpretiert und dieser Beschluss ist nun nicht mehr gültig –
stimmt nicht, KAB hat Beschluss nicht beanstandet oder für ungültig erklärt ‑ im Gegenteil
KAB hat dargelegt dass der Wortlaut gültig ist und das sie den falsch interpretiert haben –
ihre Interpretation war, dass die Zweckbindung der Rücklagenmittel aufgehoben wurde
durch Beschluss ‑ KAB widerlegte dies
‑ dass die Kredittilgung nicht im GÄV festgelegt ist, aber im Protokoll der Sitzung vom
18.11.2010 (waren sie anwesend), haben Sie das Gegenteil behauptet im GÄV wäre
Kredittilgung festgelegt ‑ das ist falsch ‑ sie widersprechen sich heute selber
‑ ihre heutige Feststellung ‑ Rücklage von Theißen verbraucht sich selbst ‑ haben wir damals
schon so gesehen, wieso soll ausgerechnet Theißen die Kredite tilgen und die anderen
ehem. Gemeinden nicht ‑ finden Sie das fair, wenn Sie von Fairness sprechen.
Dr. Kunze:
‑ ich benötige den Beschluss nicht ‑ dann werden wir keinen HH haben
‑ Bescheid der KAB ist streitig, die Interpretation ist eine andere
‑ welchen Grund hätte ich im Nov. letzen Jahres gehabt über die 773 TEU zu reden, wenn
HH‑Recht sagt, Rücklagen sind aufzulösen, wenn der HH nicht ausgeglichen ist
‑ die 773 TEUR hätten auch auf ein kurzfristiges Festgeldkonto legen können
‑ die Rücklage sollte so sortiert werden, da wir diese nach gesetzlichen Gründen ja auflösen
mussten, siehe Gesetzestext
‑ was Tilgung angeht, hat auf der Zuarbeit nun mal nicht draufgestanden ‑ war so nicht
schlüssig
‑ es ist bekannt das Gewerbesteuer in 2009 um die Hälfte weg gebrochen war, in 2010 und
2011 Einnahme nur von 250 TEUR ‑ als eigenständige Gemeinde Voraussetzungen für
eine HH ‑ Konsolidierung gegeben
Herr Borde:
‑ das kann ich so nicht hinnehmen
‑ wir reden über Geld der Bürger von Theißen und dafür tragen wir auch als Ortschaftsrat die
Verantwortung
‑ bei KAB ist ein Schreiben auftaucht im Konsolidierungskonzept wo von der Rücklage von
Theißen im VmHH der Stadt Zeitz für Investitionen rd. 170 TEU eingestellt wurden, aber
nicht für Theißen ‑ Ortschaftsrat ist hierüber nicht informiert worden ‑ ist in meinen Augen
Vertrauensbruch, man hat uns übergangen, dazu habe ich mich in meiner schriftlich
Stellungnahme zu Punkt 4 genau geäußert
‑ Theißen hat Fusion mit Zeitz hingenommen, weil Landespolitik uns gezwungen hat ‑ ist für
Zukunft fragwürdig ‑ Ortschaften werden vernichtet ‑ wird nur noch notwendigsten Dinge
erledigt ‑ ich verweise auf unsere Protokolle und Bürgermeisterberatungen zu Punkten z. B.
Ordnung und Sicherheit ‑ mein Vertrauen ist weg
Herr Zürbel:
‑ schließt sich Ausführungen vom Ortsbürgermeister an, bin mit am längsten im Gemeinde ‑
/ Ortschaftsrat
‑ ich stelle laufend fest, das GÄV ein Stück Papier ist, es gibt keine Gemeinderatssitzung wo
über Probleme gesprochen werden, die Seitens der Stadt nicht eingehalten wurden
‑ ich vermute, dass es Amtsleiter gibt, die den GÄV nicht kennen, es fängt bei Lappalien an
und geht bis zum Haushaltsrecht
‑ ich bin sehr enttäuscht, habe kein Vertrauen mehr und es gibt ein altes Sprichwort: "Wer
einmal lügt, dem glaubt man nicht auch wenn er dann die Wahrheit spricht"
Dr. Kunze:
‑ sagen sie jetzt das ich lüge? Ich bitte dies im Protokoll aufzunehmen
Herr Köstler:
‑ Thematik wurde ausreichend in Fraktion besprochen ‑ habe Bauchschmerzen, Vertrauen
ist zur Verwaltung und Stadtrat weg
‑ es wurden immer wieder Steine in den Weg gelegt bestimmte Sachen zu erledigen
‑ auch ich habe das Gefühl, dass Einzelne der Verwaltung nicht wissen, dass es den GÄV
gibt
‑ Vertrag wurde von beide Seiten geschlossen und sollte von beiden Seiten eingehalten
werden
‑ ich erinnere z.B. an Satzung Kindergärten
‑ sie erwähnen heute das erste Mal die Möglichkeit, Geld auf Festgeldkonto zu legen, warum
wurden wir nicht früher über die Möglichkeit informiert, lt. Auskunft Verwaltung war dies
nicht möglich
‑ wir waren bereit, da keine großen Investitionen geplant waren das Geld später zu nehmen,
es war aber nie die Rede, dass Zeitz das Geld für eigene Investitionen nimmt
‑ ich kann diesem Beschluss so nicht zustimmen
‑ ich hatte versucht den Beschluss umzuformulieren, Zweckbindung des Geldes ‑ warum
nehmen wir nicht das Geld was uns zum 31.12.2009 zusteht, da kommen noch Fördermittel
ALF und Straßenausbaubeiträge hinzu und legen es auf ein Festgeldkonto
‑ die Stadt hat eine saubere und ordentliche Gemeinde übernommen, wo fast alles fertig ist
und wie sieht es jetzt aus?
Herr Borde:
‑ die Sauberkeit und Ordnung ist dem geschuldet, das unser Personal im Bauhof sich weiter
reduziert ‑ wäre nicht bei Eigenständigkeit der Gemeinde
Herr Fuckner:
‑ ich schließe mich meinen Vorrednern weitestgehend an
‑ sie haben genau gesagt, dass die Mittel, die wir bis 2014 nicht verbrauchen,
fortzuschreiben
‑ das diese anders eingesetzt werden, wurde in Gesprächen nie erwähnt, es ging lediglich
darum, dass die Mittel für investive Baumaßnahmen in der ehem. Gemeinde zu verwenden
sind
‑ das Wort "Rücklage" sollte gemieden werden, weil eine Stadt, die im HH Defizite aufweist in
der Rücklage keine Mittel haben darf
‑ wir befinden uns derzeit im Jahre 2011, bis 2014 ging unsere Planung noch nicht was mit
dem Geld passieren soll ‑ auf jeden Fall stimmt es nicht, dass bis 2014 überhaupt nichts
geplant ist
‑ wir unterhalten uns über das Geld unsere ehem. Gemeinde, was ihr nach Vertrag zusteht
und pochen auf die Einhaltung des Vertrages
Dr. Kunze:
‑ Theißen wäre in 2011 verpflichtet ein Haushaltskonsolidierungsprogramm aufzustellen,
vielleicht 2011 noch ausgleichen können, auf jeden Fall nicht 2012 ‑ die Rücklage wäre
aufgelöst
‑ Ordnung und Sauberkeit im Ort war sichergestellt durch die vielen Mitarbeiter aus
Maßnahmen, wie ABM ..., diese Programme gibt es nicht mehr ‑ dies hat nichts mit der
Eingemeindung zu tun
Herr Borde:
‑ das hat niemand gesagt
Dr. Kunze:
‑ dafür bin ich nicht verantwortlich
‑ ich möchte nicht vorrechnen was mit der Rücklage passiert wäre, was im Nachtrags‑HH
2009 steht
‑ die Interpretation der KAB, "Die Stadt Zeitz plant eine Entnahme der Rücklage von 200
TEUR, die nicht zur Finanzierung von Investitionen in der Ortschaft Theißen verwendet
werden soll; damit wären die Mittel in Höhe von 174.773 EUR zumindest entgegen dem
GÄV eingesetzt"; das steht nicht in Zweifel, im Nov. 2010 habe ich gesagt, die Rücklage
wird aufgelöst entsprechend der gesetzl. Maßgabe und die gesamten Mittel werden für
Maßnahmen mit verwendet, dafür werden die Mittel für Maßnahmen in Theißen über 2014
gesichert ‑ deshalb jährlich die Fortschreibung
‑ ich möchte nicht, dass die Mittel verfallen ‑ Theißen soll das Geld in voller Höhe zur
Verfügung stehen auch über 2014 hinaus
‑ warum hätte ich im Nov. 2010 den Beschluss fassen sollen, wenn es nicht darum
gegangen wäre, die Rücklage zeitweilig zu verwenden aber der Gemeinde Theißen über
den im GÄV‑Zeitraum hinaus das Geld zu sichern
Herr Borde:
‑ Herr Oberbürgermeister im Nov. 2010 waren sie bei uns, weil eine Mitarbeiterin unsere
Rücklage Theißen gegen gerechnet hat zum Ausgleich des VwHH der Stadt Zeitz
Dr. Kunze:
‑ das war doch im November nicht bekannt
Herr Borde:
‑ doch das war bekannt, wir hatten uns dazu geäußert, das es nicht sein kann, dass Theißen
den VwHH stützt mit seiner Rücklage, wo ein GÄV mit § 13 Abs. 3 die Verwendung regelt –
darauf haben wir einen Rechtsanspruch
‑ wenn hier angesprochen wird, zum Zeitpunkt 2012 auch in der Konsolidierung zu sein,
Theißen hat auch schon schwere finanzielle Zeiten hinter sich, die von uns auch
gemeistert wurden ‑ das steht nicht zur Debatte ‑ wir sind heute eingemeindet ‑ wir haben
uns gefügt
‑ welche Schwerpunkte wurden bisher gemeinsam gemeistert?
‑ ich nenne das Problem B91 Ortsumgehung Theißen, das Problem ehemalige Schule,
Problem Radeland und Problem Blauer Stern, was jahrelang hier steht, wo wir allein
gelassen werden und das ist keine Zusammenarbeit, das ist schlecht und damit ist mein
Verständnis weg
Dr. Kunze:
‑ Ortsumfahrung B91 kämpfe ich beim Bundesverkehrsministerium
Herr Borde:
‑ davon weiß ich nichts
Dr. Kunze:
‑ es war der parlamentarische Staatssekretär vom Bundesverkehrsministerium hier ‑ hat
Problem in der Zeitung öffentlich erklärt
Herr Borde:
‑ warum bin ich hierzu nicht geladen worden? Ist das nicht erforderlich, dass ich dabei bin?
Dr. Kunze:
‑ mit parlamentarische Staatssekretär wurden bestimmte Arbeitsthemen besprochen ‑ auch
er trifft eine Entscheidung wer an Gesprächen teilnimmt
Herr Borde:
‑ so ein Eiertanz, dass hat schon Minister Daehre mit uns gemacht inkl. der gesamten
Landtagsfraktion ‑ keiner hat zu seinem Versprochenen gestanden ‑ 2006 wurde
versprochen, mit Beginn der zweistelligen Jahreszahlen wird die Ortsumgehung gebaut
Lüge, Lüge, Lüge
Dr. Kunze:
‑ ich kenne die Unterlagen, es gab ein vorbereitetes Verfahren zur Planfeststellung ‑
mehrstreifigen Ausbau, der wurde von Bonn nicht bestätigt
Herr Borde:
‑ das war die letzte Variante, das hatte damit nichts zu tun ‑ als ich das zweite Mal im
Landtag vorsprach, wurde drüber gesprochen, die Variante 3‑spurig wird nicht genehmigt,
es wird die 2‑spurige Variante favorisiert ‑ es wurde alles noch mal überplant, alles nur,
damit man Theißen hinhält
Dr. Kunze:
‑ das ist doch nicht wahr
‑ die Planung der zweispurigen Variante hat stattgefunden
Herr Köstler:
‑ bleiben wir doch bei der Tagesordnung ‑ wir sprechen heute nur um unsere Geld
‑ es gibt das Protokoll in dem steht: "im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat Theißen wurde
zur Präzisierung und Fortführung der Verpflichtung aus § 13 Abs. 3 des GÄV zwischen der
Stadt Zeitz und der Gemeinde Theißen festgelegt, dass die am 31.12.2014 davon nicht
verbrauchten Mittel fortgeschrieben werden." ‑ nichts anderes wurde beschlossen
‑ es war keine Rede, dass die Mittel in HH übernommen werden oder für Maßnahmen der
Stadt Zeitz verwendet werden
Dr. Kunze:
‑ welchen Grund hätte sollte ich gehabt diese Zusicherung zu machen?
Herr Köstler:
‑ weil ihr HH nicht solide war, damit gibt es keinen Grund unser Geld für Zeitzer Maßnahmen
zu nehmen, so schreibt es die KAB
Dr. Kunze:
‑ ich habe ihnen zugesichert, das dieses Geld in voller Höhe über die gesamten Jahre mit
sofortiger Wirkung über 2014 hinaus für Theißen zur Verfügung stehen sollen ‑ 2014 wären
ja die Mittel verfallen
‑ die Mittel für die Schule sind gesichert
Herr Ham:
‑ sie haben in ersten Ausführungen dargelegt, dass genau dieser Beschluss vom letzten Jahr
nicht mehr gültig wäre? Wie kommen sie darauf?
Dr. Kunze:
‑ weil Wegfall der Geschäftsgrundlage, ich weiß im Moment nicht mehr, warum wir diesen
Beschluss im Stadtrat gefasst haben
‑ er war zur Vorbereitung des Jahresabschlusses 2010
‑ wenn heute die Frage steht, der Jahresabschluss 2010 der Stadt Zeitz darf diesen Betrag
nicht berücksichtigen ‑ muss das Geld einfach wieder entnommen werden
‑ ich hatte doch keinen Grund mit Ihnen darüber zu reden ‑ es wäre doch bis 2014 nichts
besseres passiert das bis 2014 auszusitzen
‑ ich will ihnen Klarheit schaffen, dass es über 2014 ihr Geld bleibt
Herr Lukasek:
‑ es wurde schon viel gesagt
‑ in Aktennotiz Pkt. 2 steht geschrieben, das die investiven Mittel bis 2014 nicht für die
Ortschaft Theißen zur Verfügung stehen, das kann ich so nicht hinnehmen, weil geplante
Maßnahmen bei der HH‑Anhörung 2011 im Entwurf keine Berücksichtigung fand, alle
anderen Gemeinden waren berücksichtigt, nur nicht Theißen
‑ es ist nicht so, dass in Theißen bis 2014 keine Maßnahmen geplant sind
Frau Stückrath:
‑ wir waren damals sicherlich nicht immer einer Meinung bei der Ausarbeitung des GÄV, der
die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Zeitz mit der Ortschaft Theißen
darstellt, nur die Einhaltung dieses Vertrages kann das Vertrauen was für die
Zusammenarbeit benötigt wird, gewährleisten ‑ ich bitte darum, dass wir darauf
zurückkommen
‑ im § 13 ist doch die Verwendung der Rücklage geregelt, daran müssen sich beide Seiten
einfach halten
‑ ich würde bitte über die Beschlussempfehlung zu sprechen, wie es aus ihrer Sicht
aufgefasst wird um zu einem Beschluss zu kommen, mit dem die Ortschaft Theißen und die
Stadt Zeitz leben kann
‑ Dr. Kunze sicherte ihnen im Nov. 2010 zu, so ergibt sich das für mich, das der Ortschaft
Theißen die finanziellen Mittel auch über 2014 hinaus zur Verfügung gestellt werden, auf
Grundlage der Berechnung gemäß GÄV
Herr Ham:
‑ es gibt einen GÄV, der ist eindeutig, es gibt Ausführungen der KAB dazu, es gibt bereits
gefasste Beschlüsse und weitere Beschlüsse sind meiner Meinung nach nicht notwendig,
weil zu befürchten ist, dass diese wieder anders interpretiert werden
Herr Ronneberger:
‑ hier geht es doch um Vertrauen
‑ es liegen 2 Protokolle der KAB da, wo ich kein Vertrauen mehr haben kann
‑ wenn wir das Geld nicht ganz genau festschreiben, dann ist es weg
‑ was ist erst wenn 2014 ist, ist dann noch Geld vorhanden?
‑ um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, muss ich Vertrauen haben und das habe ich
nicht mehr
Dr. Kunze:
‑ ich hatte gesagt das die Haushaltskonsolidierungsmaßnahme dazu führen wird, dass wir
2015 spätestens wieder Geld aus dem VwHH in den VmHH zuführen werden
‑ die Steuerkraft der Stadt Zeitz ist erheblich gestiegen allerdings nicht in den Ortschaften
‑ es werden über 70 Stellen abgebaut, unsere Unterlagen die dieses Belegen sind der KAB
bekannt und nicht angezweifelt worden
‑ wir haben eine gewachsene Steuerkraft, 2009 hatte Zeitz eine Gewerbesteuer von 6 Mio.
EUR, 2011 in Richtung 9 Mio. kumulativ allerdings in der Kernstadt
Frau Rothe:
‑ ich möchte mich Herrn Kösler bzw. Herrn Ronneberger anschließen
‑ wir wären froh, das Geld auch nach 2014 verbrauchen zu können
‑ was wäre, wenn wir 2013 einen Betrag von 700 TEUR benötigten, sind sie in der Lage aus
dem HH diesen Betrag zur Verfügung zu stellen? Davor habe ich Sorge, das das
funktioniert
‑ der Beschluss lässt nicht erkennen, dass die Stadt Zeitz den hohen Betrag der Ortschaft
Theißen zur Verfügung stellen wird und kann
Dr. Kunze:
‑ so kann man es interpretieren ‑ es ist nicht mein Gedanke
‑ ich habe in diesem Beschluss unter Pkt. 2 eine Zweckbindung erfasst, das die Zusicherung
vorrangig allen anderen Investitionen der Stadt erhält ‑ natürlich im Rahmen der
HH‑Planung
Herr Köstler:
‑ sie sichern uns jetzt was zu, haben sie die Rückendeckung des kompletten Stadtrates?
‑ ich habe dazu mal was vorbereitet: "Auf Grundlage des GÄV wird das Finanzvermögen der
Ortschaft Theißen jährlich fortgeschrieben. In Anbetracht der Finanzsituation der Stadt Zeitz
wird der Gesamtbetrag der Rücklage zum 31.12.2010 dem HH zugeführt. Im Gegenzug
sichert die Stadt Zeitz zu, dass die Mittel im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des
Finanzvermögens, der Ortschaft Theißen auch über das Jahr 2014 hinaus für Investitionen
zu Verfügung stehen. Diese Zusicherung gilt vorrangig allen anderen städtischen
Investitionen".
Dr. Kunze:
‑ soweit nicht gesetzlichen Pflichten vorliegen, das ist so gemeint
Herr Ham:
‑ die Frage war nach der Rückendeckung des Stadtrates
Herr Köstler:
‑ ich würde das erstmal den Stadtrat vorlegen
Dr. Kunze:
‑ beschließen sie erst diese Vorlage, dann kann ich es dem Stadtrat vorlegen
Herr Ham:
‑ ich war mit Herrn Forner Anfang Mai bei Ihnen zu einem persönlichen Gespräch, an dem
Herr Otto teilnahm, dort sicherten sie uns zu, bis Juli eine verbindliche Aufstellung der
Finanzmittel der Ortschaft Theißen vorzulegen, haben sie diese Aufstellung heute dabei
Herr Forner:
‑ sie wollten das auch den Stadträten geben, damit die Wissen, wie die finanziellen Mittel
aussehen
Dr. Kunze:
‑ dieser Beschluss kann erst vorgelegt werden, wenn die Jahresrechnung 2010 geprüft ist,
diese habe ich fristgemäß dem RPA vorgelegt, das RPA prüft, ich kann den Termin nicht
beeinflussen
Herr Ham:
‑ das haben sie aber versprochen
Herr Otto:
‑ wir haben definitiv nicht gesagt, dass das Ende Juli möglich ist, wir haben gesagt, wir
erwarten das Ergebnis der Jahresrechnung im Juli und deswegen ist es möglich nach
unserer Rechnung, das Ergebnis Ende Juli vorzulegen, aber immer mit Verweis auf die
Jahresrechnung, das wissen sie genau, weil die Jahresrechnung 2009 eine Rolle spielt,
deshalb muss auch 2010 eine Rolle spielen
Herr Forner:
‑ wir hatten aber bei ihnen besprochen, dass die Rücklage und uns im GÄV zustehenden
Mittel aufgerechnet werden, mit HH‑Resten 2009 und 2010 verbrauchten HH‑Resten, das
bedeutet, dass die Rücklage irgendwo für uns da wäre‑ wobei sie hier in ihrem HKZ schon
wieder verbraucht ist
‑ diese Information sollte auch an alle Stadträte gehen, das vermissen wir
‑ wenn wir Zuarbeiten zum HH machen sollen, müssen wir wissen, was wir noch verwenden
können
‑ wenn man von uns eine Verpflichtung haben möchten und sie uns zusichern dass die
Investitionen vorrangig behandelt werden, bezweifle ich das der Stadtrat zustimmt, Theißen
will den Blauen Stern bauen und wir müssen den Altmarkt zurückstellen, ich brauche eine
Rückendeckung
Dr. Kunze:
‑ wir diskutieren, welcher Beschluss geeignet wäre
‑ ich kann mit keinem Stadtratsbeschluss herkommen ‑ der ist nicht änderbar
Herr Forner:
‑ wir sind der Meinung, dass für Theißen hier kein Handlungsbedarf notwendig ist, es gibt
einen GÄV wo uns die Mittel zugesichert sind, wir brauchen keinen Schattenhaushalt, sie
bekommen alle Steuermittel und alle Schulden
‑ uns ist die Rücklage die wir uns gespart haben zugesichert worden
Dr. Kunze:
‑ das Geld geht ihnen doch nicht verloren, das Geld wird ihnen mit dieser Beschlusslage
zugesichert, der HH ist über 50 Mio. EUR groß
Herr Forner:
‑ dann brauchen sie unser Geld nicht
Herr Borde:
‑ wir reden über Steuereinnahmen, lassen außer acht, die jährlichen Mieteinnahmen die
Theißen in HH einbringt und die jährliche Betriebskostenersparnis durch die Privatisierung
des Sommerbades, rd. 210 TEUR, abgesehen von der Steuerkraft
‑ was bringen die anderen Ortschaften? Und dafür sollen wir um unser Geld geprellt werden?
Ich mache dem Ortschaftsrat folgenden Vorschlag:
Das Geld der Rücklage Theißen kommt auf ein städtisches Konto der Stadt Zeitz mit der
Benennung "Rücklage Theißen" und wird dort festgeschrieben bis zur eindeutigen
Entscheidung des Ortschaftsrates Theißen für welche investiven Maßnahmen dies
eingesetzt wird.
‑ das wird nächste Beschlussvorlage
Dr. Kunze:
‑ sie wissen, dass das nur buchungstechnisch so geht
Herr Borde:
‑ doch das geht so, ich habe mich erkundigt
Herr Lukasek:
‑ ich habe mal eine Frage zum AZV, den sie platt gemacht haben, im GÄV steht drin, wird
gesondert verhandelt
Dr. Kunze:
‑ ich habe den GÄV nicht verhandelt, die Auflösung des Zweckverbandes erfolgte nicht aus
eigenen Stücken sondern aus gesetzlichen Gründen und war nach Aufforderung der KAB
aufzulösen, hierzu gibt es ein entsprechendes Schriftstück
Herr Borde:
‑ die Auflösung wurde aber zweimal gemacht, dann kann es beim ersten mal nicht richtig
gewesen sein
Dr. Kunze:
‑ sie wissen als wir die Auflösung im Zweckverband beschlossen haben ging ein
Stadtratsbeschluss voraus, sie kennen den Bescheide der KAB an den Oberbürgermeister,
dass ich verpflichtet bin, den Zweckverband mit Stadtratsbeschluss aufzulösen, weil die
Gemeinden untergegangen sind
‑ als der Beschluss gefasst war, kam der Brief der KAB, wir sehen das heute ganz anders,
ihr müsst den Verband noch einmal aufleben lassen und dann selber schließen
Herr Borde:
‑ dann hat man uns das so nicht mitgeteilt
Dr. Kunze:
‑ das haben sie schriftlich bekommen
Hr. Zürbel:
‑ ich denke zur Geschäftsordnung zurück zu kommen, es hat sich sicherlich jeder eine
Meinung gebildet und bitte darum zur Abstimmung zu kommen
Herr Ham:
- ich beantrage zu diesem Tagesordnungspunkt namentliche Abstimmung
Herr Borde:
- stellt den Antrag: wer ist mit der namentlichen Abstimmung zum TOP 4, Verwendung des
Rücklagenbestandes der ehemaligen Gemeinde Theißen, einverstanden?
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 13
davon anwesend: 12
Ja‑Stimmen: 7
Nein‑Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
von der Abstimmung gemäß
§31 GO‑LSA ausgeschlossen: /
Beschluss:
Namentliche Abstimmung zur Beschlussvorlage V/STR/20/0596/11
Lukasek, Manfred: nein
Ham, Thomas nein
Forner, Hans‑Jörg nein
Beret, Karsten nein
Zürbel, Klaus nein
Kollenbach, Kay nein
Rothe, Ingrid nein
Ronneberger, Heinz nein
Köstler, Olaf nein
Fuckner, Thomas nein
Dreblow, Kerstin nein
Borde, Heinz nein
Damit ist der Beschluss einstimmig abgelehnt.