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Auszug - Information zur "Anhörung des Ortschaftsrates Theißen zu der Rücklage der Gemeinde Theißen" aus der Sitzung des Ortschaftsrates am 26.07.2011  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 16.08.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Otto:

Herr Otto:

Ich habe gemeinsam mit Dr. Kunze und Frau Stückrath, Herrn Borde und vielen Ortschaftsräten an der Sitzung teilgenommen. In diesem Ortschaftsrat war zur Beschlussfassung eine Vorlage, bei der es darum ging, ob die Rücklage der Ortschaft Theißen in die Haushaltsmittel 2010 im Rahmen der Jahresrechnung einfließen soll oder nicht. Der Ortschaftsrat hat nach längerer Beratung sich dafür entschieden, dass diese Rücklage nicht in die Jahresrechnung 2010 aufgelöst werden soll sondern in dieser Höhe beibehalten werden soll. Diese Beschlussfassung ist in der Umsetzung. Das bedeutet, dass die Jahresrechnung 2010 um diesen Punkt bereinigt wird. Das heißt, dass die Rücklage der Ortschaft Theißen in dieser Höhe als Rücklage verbleibt. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates wird umgesetzt und damit die Punkte, die in dieser Sitzung sachlich besprochen worden sind, dann in Erklärung zugeführt werden.

 

Frau Späte fordert die Erarbeitung einer Vorlage, wie mit der Sache weiter verfahren wird für den nächsten Hauptausschuss oder Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Herr Otto:

Eine schriftliche Erklärung gestaltet sich hier etwas schwierig. Deshalb eine Erklärung zu Protokoll.

Grund dieser Vorlage war, dass Dr. Kunze eine „Zwischenfinanzierung“ gesucht hat für Maßnahmen in den Jahren, in denen die Ortschaft Theißen diese Rücklage nicht vollständig verbraucht. Diese Zwischenfinanzierung wird es nun nicht geben. Das heißt, dass nur die Mittel zur Verfügung stehen für die Stadt Zeitz, welche im Rahmen der allgemeinen Deckungsmittel – speziell im Vermögenshaushalt (Investzulage) – zur Verfügung stehen plus die Fördermittel, die für Maßnahmen beantragt worden sind und die geleistet werden.

 

 

Das Stehenlassen der Rücklage Theißen für die Stadt Zeitz für die Finanzierung von Maßnahmen im Vermögenshaushalt, hat nur die Konsequenz hat, dass eben zwischenzeitlich nicht mehr Geld ausgegeben werden kann, als was an allgemeinen Deckungsmitteln einfließt in den Vermögenshaushalt.

 

Herr Gentsch:

Wurde vorher mit der Ortschaft Theißen gesprochen?

 

Herr Borde:

Mit uns wurde nicht gesprochen? Die Informationen erhielten wir aufgrund eines Schreibens der Kommunalaufsichtsbehörde. Der Gebietsänderungsvertrag ist nun mal die Gesetzesgrundlage. Eine Garantie für den Erhalt der noch offenen Rücklage kann niemand geben. Er appelliert daran, sich an den Gebietsänderungsvertrag zu halten.

 

Der Vorsitzende beendet die Diskussion.