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Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den Bebauungsplan-Nr. 3 „Radeland“ der Stadt Zeitz OT Theißen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.08.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:59
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
V/STR/65/0601/11 Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den Bebauungsplan-Nr. 3 „Radeland“ der Stadt Zeitz OT Theißen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Villiers:

Herr Villiers:

- Verzicht auf die bisher geplante interne Erschließung, Vereinfachung des

  Verwaltungsaktes für Investor soll erreicht werden,

Herr Ham:

- Fläche besteht aus mehreren Grundstücken, sind inzwischen alle Eigentümer

  bekannt?

Herr Villiers:

- ja, ein Investor muss sich künftig mit den Eigentümern wegen Kauf in Verbindung

  setzen

Herr Forner:

- nimmt an Abstimmung nicht teil

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Für den Bebauungsplan Nr. 3 „Radeland“ des Ortsteiles  Theißen  wird das Verfahren  zur 2. Änderung eingeleitet. Mit dem Änderungsverfahren sollen folgende Ziele angestrebt werden:

Verzicht auf die bisher geplante interne Erschließung.

Die Planänderung erhält die Nummer 3-2 „Radeland“.

Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) bei der Änderung durchzuführen.

Dafür ist die Erstellung eines Umweltberichtes als selbständiger Teil der Begründung erforderlich.

Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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