Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Zeitz "Steinsgraben / Lindenplatz / Richterstraße / Humboldtstraße" ausgearbeitet von : FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | V/STR/65/0527/11 | |||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 01.09.2011 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0527/11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Zeitz "Steinsgraben / Lindenplatz / Richterstraße / Humboldtstraße" ausgearbeitet von : FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
1. Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2. Die Abwägung zu den Stellungnahmen , Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,
der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung
gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 19 „Steinsgraben /
Lindenplatz / Richterstraße / Humboldtstraße“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung
gegeben.
3. Der Bebauungsplan Nr. 19, bestehend aus der Planzeichnung, Teil (A) und den textlichen
Feststetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen.
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 19 einschließlich dem Umweltbericht wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen,
Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
6. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |