Auszug - Beschluss der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (Stand 21.04.2011) als eigenständiger Bestandteil des Stadtentwicklungskonzeptes ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | V/STR/65/0591/11 | |||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 01.09.2011 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0591/11 Beschluss der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (Stand 21.04.2011) als eigenständiger Bestandteil des Stadtentwicklungskonzeptes ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Hier gibt es eine Ergänzung aus dem Bauausschuss, die auch von der Verwaltung übernommen worden ist und somit keine Abstimmung erfolgen muss:
Als Punkt 4 wird in den Beschlusstext eingearbeitet:
Zur Öffnung der Weberstraße im Zweirichtungsverkehr ist ein gesonderter Beschluss des Stadtrates erforderlich.
Herr Schröder gibt wie im Bauausschuss zu Protokoll:
Eine beidseitige Öffnung der Altenburger Straße macht nur Sinn zu einem Zeitpunkt an der der überörtliche Verkehr aus Zeitz herausgeleitet wurde.
ergänzter Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt das Konzept der Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (Stand 21.04.2011) als
eigenständigen Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.
2. Es bildet die künftige Handlungsgrundlage zur Umgestaltung des Verkehrsnetzes der
Stadt Zeitz.
3. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen schrittweise umgesetzt werden. Bei der
Planung der Einzelmaßnahmen ist der Bauausschuss einzubeziehen.
4. Zur Öffnung der Weberstraße im Zweirichtungsverkehr ist ein gesonderter
Beschluss des Stadtrates erforderlich.
Erläuterung zum Beschluss:
Unter Punkt 6.1.1 kurzfristige Maßnahmen im Gründerzeitgebiet, hier Punkt 4 heißt es: „Verkehrsfreigabe der Altenburger Straße und Weberstraße für den Zweirichtungsverkehr mit der entsprechenden Anpassung der Beschilderung und der FSA an der Vater-Jahn-Straße.“
Die Aufhebung des Zweirichtungsverkehrs in der Weberstraße ist jedoch nicht zwangsläufig eine Bedingung für die Aufgabe des Einbahnstraßenverkehrs in der Altenburger Straße. Deshalb ist als kurzfristige Maßnahme nur die Aufhebung des Einbahnverkehrs in der Altenburger Straße als vorrangiges Planungsziel anzusehen. Daraus ergibt sich zwangsläufig die damit verbundene Umgestaltung der Knoten am Kalktor und am Kleefeldplatz. Hierbei muss auch die Einbindung der Virchowstraße Beachtung finden.
Mit der Verkehrsfreigabe der Altenburger Straße für den Zweirichtungsverkehr erfolgt nicht zeitgleich die Öffnung der Weberstraße für den Gegenverkehr. Dieser Prozess kann und muss stufenweise erfolgen.
Abstimmungsergebnis mit der Ergänzung Punkt 4:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |