Auszug - Beendigung einer Ausnahmegenehmigung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | Beschluss: | V/STR/STR/0621/11 | |||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 01.09.2011 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/STR/0621/11 Beendigung einer Ausnahmegenehmigung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fraktion FWZ/FFW | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Nach einer kurzen Diskussion erfolgt die Abstimmung inhaltlich zur Vorlage, dass es kein Verbrennen mehr im Kerngebiet von Zeitz gibt, wobei Herr Dr. Kunze die Antragsteller bittet, bis zum Stadtrat den Text noch einmal zu prüfen und die Definierung des Kerngebietes vorzunehmen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beendigung der Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsverbot für das Kerngebiet der Stadt Zeitz durch den Landrat des Burgenlandkreises zu erwirken.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 4 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Ablehnung des Beschlussantrages.