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Auszug - Sachstand über Maßnahmen zur Beitreibung offener Forderungen der Stadt Zeitz - mündlich  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 20.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Otto und Frau Späte verlassen 18

Herr Otto und Frau Späte verlassen 18.10 Uhr die Sitzung. Damit sind noch 5 Stadträte anwesend.

 

Frau Seiffert:

Stand Abarbeitung der Kasseneinnahmereste per 31.12.2010

 

Stand Kassenreste 31.12.2010 lt. Aufstellung 10.2.2011      4.630.362,99 €

 

Korrektur noch 2010 gebucht                        -        94.986,41 €             

Festgesetzter Kassenrest 31.12.2010                        4.535.376,58 €                                                  

 

Ist- Zahlungen                                                                         -        296.163,64 €    6.40 %

Sonst. Sollabgänge                                                                   -       238.823,09 €           5,16 %

 

Niederschlagungen              -       729.142,15 €         15,75 %

 

Verjährungen                                                                            -           8.436,78 €            0,18 %

 

Erlasse                                                                                         -                   334,66 €             0,01 %

 

Verbleibende KER aus Vorjahren per 16.9.2011                   3.262.476,26 €

 

 

Gegenüber der Auswertung per 10.8.2011 konnten die KER  somit um weitere 434.004,58 € (ohne verjährten Forderungen) verringert werden, insgesamt um 1.367.886,73 € (einschl. verjährte Forderungen).

Niederschlagungen:

Insgesamt wurden  408 Forderungen per 16.9.2011 niedergeschlagen.

 

Verjährungen

 

Bußgelder

 

11000.10000

11100.10000  Bußgelder allgem. Sicherheit und Ordnung z. B. fehlende Gewerbean- oder Abmeldung,

11100.10010  Müllablagerungen  - Verjährung in Höhe von insgesamt:                                 823,71 €

11000.26000

11100.26010 

 

11200.26000  Bußgelder ruhender Verkehr  - Verjährung in Höhe von insgesamt:             3.106,69 €

 

11300.26010  Bußgelder Tierheim Verjährung insgesamt:                                                             41,00 €

                          (ca. 40 Bußgelder)

67500.10000  Bußgelder Straßenreinigung – Verjährung Insgesamt:                                         202,45 €

 

Mit stichprobenartigen Prüfungen wurden folgende Verjährungsgründe festgestellt:

 

          bei Insolvenzen können Bußgelder nicht zur Gläubigertabelle angemeldet werden, es darf

        keine Beitreibung gegen den Schuldner erfolgen

-          keine rechtzeitige Information durch die Stadtkasse an das Ordnungsamt zwecks Beantragung der Erzwingungshaft,

        -      unbekannter Wegzug des Schuldners

             

 

Allgemeines zu Bußgeldern

 

Bußgelder unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 34 OWIG). Anders als bei öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderung, wird die Verjährungsfrist durch keine Maßnahme (Mahnlauf, Vollstreckungsmaßnahmen) unterbrochen.  Soweit der Zahlungspflichtige richtig benannt wird und auffindbar war, muss der Vollstreckungsdienst  mindestens ein halbes Jahr vor Verjährung dem Ordnungsamt wegen Zahlungsunwilligkeit des Schuldners,  die Erzwingungshaft vorschlagen.

 

In der neuen Dienstanweisung  zum Vollstreckungsdienst der Stadt Zeitz wurden Maßnahmen zur Verhinderung der Verjährung festgeschrieben. Hilfreich ist hierbei auch der Einsatz des Ventilwächters.

 

 

Grundsteuer B

 

90000.00100  Verjährung insgesamt:                                                                                              2.691,45 €

                          (kleinere Beträge – Einzelforderung unter 313,00 €, ca. 45 Fälle)

 

Die Grundsteuer unterliegt einer Verjährung von 5 Jahre  § 228 Abgabenordnung (AO).

 

Die stichprobenartige Prüfung ergab:

-          die Verjährungen sind z.B. aufgrund von Umschreibungen (verstorben, neuer Eigentümer)  eingetreten. Das betreffende Sachgebiet hat eine Mahnsperre veranlasst und deren spätere Aufhebung versäumt bzw. die Stadtkasse über den Eigentümerwechsel nicht informiert.

 

Inzwischen erhält die Stadtkasse bei Vorliegen des neuen Messbescheides vom Finanzamt

               eine schriftliche Information.

 

-          es wurde auch  in zwei Fällen festgestellt, dass bereits im Alten System die Erfassung im

        Vollstreckungsprogramm fehlt – und damit kein Vollstreckungsauftrag vorlag.

 

Hundesteuer

 

90000.02200  Verjährung  insgesamt:                                                                                              12,28 €

 

Die Hundesteuer unterliegt einer Verjährungsfrist von 5 Jahren

In diesem Fall fehlt im Alten System die Erfassung im Vollstreckungsprogramm – kein Vollstreckungsauftrag

 

Nebenforderungen

 

Mahngebühren, Vollstreckungsgebühren Verjährungsfrist  3 Jahre

Säumniszuschläge  5 Jahre

Verzugszinsen  § 197 BGB 3 Jahre

 

03300.26100 und 03300.2615    Verjährungshöhe insgesamt:                                              1.559,20 €

-          Verjährte Nebenforderungen zu o. g. Forderungen

-          Keine rechtzeitige Wiederaufnahme durch den Vollstreckungsdienst- 

Kleinbeträge- die Kosten der Einziehung sind höher als die Forderung

 

Die verjährten Forderungen werden als Schadensfall der Kommunalversicherung (Vermögenseigenschadensversicherung) gemeldet.

 

Stand Kasseneinnahmereste HH-Jahr 2010 - Abarbeitungsstand per 16.9.2011

Forderungsart

Kassenreste

Zahlungen per

Sollabgänge

Kassenreste 2010

 

31.12.2010

16.09.2011

(Niederschlagungen,

Stand 16.09.2011

 

 

 

Korrekturen

 

Straßenreingung

27.040,77 €

-3.760,60 €

-5.438,97 €

17.841,20 €

Elternbeiträge

109.012,61 €

-22.433,74 €

-6.923,57 €

79.655,30 €

Bußgelder, ruhender Verkehr

50.850,69 €

-15.242,21 €

-5.885,79 €

29.722,69 €

Gewerbesteuer

1.022.305,00 €

-41.873,71 €

-386.309,94 €

594.121,35 €

Nachford.Zinsen Gewerbest.

148.292,27 €

-45,00 €

-55.250,72 €

92.996,55 €

Grundsteuer A

13.579,12 €

-7.207,14 €

-608,83 €

5.763,15 €

Grundsteuer B

988.241,19 €

-107.512,46 €

-145.823,49 €

734.905,24 €

Hundesteuer

76.475,62 €

-4.094,20 €

-4.089,39 €

68.292,03 €

Pacht,Mietem, Stellplätze

107.011,27 €

-6.105,11 €

-18.241,30 €

82.664,86 €

Miete Schlosscafe

46.322,92 €

-12,00 €

-8.242,72 €

38.068,20 €

Vergnügungssteuer

201.774,66 €

-17.725,60 €

-72.901,11 €

111.147,95 €

Verwaltungsgebühren

26.051,10 €

-1.096,43 €

-2.286,42 €

22.668,25 €

Ersatzvornahme

105.045,58 €

-4.352,15 €

-7.181,65 €

93.511,78 €

Nebenforderungen

1.094.740,05 €

-38.359,23 €

-201.696,11 €

854.684,71 €

sonstige Einnahmen

518.633,73 €

-26.344,06 €

-55.856,67 €

436.433,00 €

 

 

 

 

 

Gesamt

4.535.376,58 €

-296.163,64 €

-976.736,68 €

3.262.476,26 €

Korrektur noch auf 2010 gebucht

94.986,41 €

 

 

 

sonst. Einnahmen 63.317,91 €

 

 

 

 

Nebenforderung   31.668,50 €

 

 

 

 

 

4.630.362,99 €