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Auszug - mündliche Ausführungen von Frau Lippert zum "Bericht über die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2011 der Stadt Zeitz, vorbehaltlich des bis 31.10.2011 bei der Stadt eingehenden Schreibens der KAB"  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Do, 03.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Frau Prahlow:

Frau Prahlow (in Vertretung für Frau Lippert):

Der Entwurf zum Haushalt 2011 wurde am 26.09.2011 zur Vorabprüfung bei der Kommunalaufsicht eingereicht.

Mit Schreiben vom 24.10.2011 hat die Kommunalaufsicht eine weitere Stellungnahme über die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des HH der Stadt Zeitz abgegeben.

 

Im Ergebnis hat die Kommunalaufsicht eingeschätzt, dass sich der Entwurf gegenüber der ursprünglichen Planung verbessert hat, diese Verbesserungen aber auf erhebliche Mehreinnahmen zurückzuführen sind.

 

Die Ausgabenreduzierungen wurden nicht wie geplant umgesetzt, hier betroffen sind vor allen Dingen die Gruppe 4 (Personalkosten), sowie die Gruppen 5 und 6 (sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand).

 

Die Stadt Zeitz nutzt ihr vorhandenes Konsolidierungspotenzial nur unzureichend, was aus Sicht der Kommunalaufsicht als mangelnder Konsolidierungswille ausgelegt wird.

 

Der strukturelle Ausgleich kann heute erstmals im Jahr 2014 dargestellt werden, insgesamt verbleibt jedoch auflaufend ein Fehlbetrag in Höhe von rd. 2,6 Mio. €, der erst bis zum Jahr 2017 ausgeglichen werden kann und die Stadt damit nicht in der Lage ist, den vollständigen Haushaltsausgleich bis 2015 aufzuzeigen.

 

Die Kommunalaufsicht zweifelt die Erreichbarkeit des strukturellen Ausgleichs 2014 an, da die Reduzierung der sächlichen Kosten ab 2012 nicht dargestellt sei.

 

Hierzu wird es nochmals eine Abstimmung geben müssen, ebenso zu den durch die Kommunalaufsicht nicht nachvollziehbaren Größen, die zur Konsolidierung des Haushaltes führen sollen.

Insgesamt wird abschließend durch die Kommunalaufsicht eingeschätzt, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Zeitz jetzt und in Zukunft nicht gegeben ist.

 

Der Vermögenshaushalt wurde auch überarbeitet, wobei hier auf Grund der geringeren Einnahmen aus der Investitionspauschale die Finanzierung durch Kreditaufnahmen sichergestellt werden soll.

 

Allerdings werden damit die ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen  genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht kann momentan auf Grund der nicht gegebenen Leistungsfähigkeit nicht erteilt werden. Im Weiteren ist zu prüfen, in wie weit die Grundsätze der Einnahmebeschaffung (Fördermittel etc.) beachtet wurden und es ist ein Nachweis zu erbringen, welche Maßnahmen unabweisbar sind.

 

Durch die vorgenannten Gründe kann eine Genehmigung des vorgelegten Entwurfes zum Haushalt 2011 auch wegen eines nicht ausreichend aussagefähigen und zum Haushaltsausgleich führenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes derzeit nicht erteilt werden.

 

Frau Späte:

Die Grundzüge für den nicht genehmigten Haushalt sind unverändert und seit Mai / Juni 2011 bekannt. Es ist sehr schwierig für die Ausschussmitglieder anhand des vorgetragenen Berichtes die Sache zu begleiten, weil der jetzt eingereichte Haushaltskorrekturentwurf nach den Jahresenderkenntnissen nicht bekannt ist.

Frau Späte gibt zu bedenken, dass die Zeitspanne für den Haushaltsplan 2011 wohl nicht mehr zu schaffen ist und demzufolge die Voraussetzung für einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan 2012 denkbar schlecht sind. Welche Strategie wird seitens des Oberbürgermeisters vorgeschlagen?

 

Oberbürgermeister:

Aufgrund des momentan erarbeiteten Zahlenwerks, welches der Kommunalaufsichtsbehörde vorliegt und das mit Ausnahme der Ausgleichszahlungen für die Altschulden der Stadt „Verlustausgleich für den Abwasserbetrieb aus 2005“, die 2008 hätten gezahlt werden müssen in Höhe von 989.000 Euro ausgeglichen ist, kann für 2011 ein struktureller Ausgleich des Verwaltungshaushaushalts hochgerechnet werden. Dazu bedarf es keiner Beschlussfassung, weil dieses mit einer Haushaltssperre des Oberbürgermeisters erzeugt werden konnte (auch bei Genehmigung des nicht ausgeglichenen Haushaltsplanes besteht die Auflage, auszugleichen). Während der vorläufigen Haushaltsführung werden nur die unabweisbaren Ausgaben getätigt (siehe auch Tagesordnungspunkt 10), die nach § 161 GO LSA zu leisten sind.

Zur Beachtung: Die Ausführungen hier betreffen nur den Verwaltungshaushalt, der Vermögenshaushalt ist ausgeglichen. Es wurden keine neuen Maßnahmen begonnen, es sei denn, es handelt sich um Maßnahmen, die mit Förderung über Rahmenprogramme bereits in irgendeiner Form angearbeitet waren und Kassenmittel in der Verwendung stehen.

Der Beanstandungsgrund war vorrangig das von der Kommunalaufsichtsbehörde nicht akzeptierte Haushaltskonsolidierungskonzept. Nach Aussage von Herrn Harms vom Landesverwaltungsamt am 31.05.2011 ist der Gesamtausgleich im Jahr 2015 darzustellen. Das ist objektiv nicht möglich, da das Land die Zuweisungen immer weiter kürzt. Seitens der Stadt können wiederum keine weiteren Steuererhöhungen vorgenommen werden. Im Vermögenshaushalt wurde seitens des Landes die Investitionspauschale radikal gekürzt. Der Ist-Haushalt wird in diesem Jahr ohne die 989.000 Euro, die als unabweisbare Ausgabe zu zahlen sein werden, ausgeglichen sein.

Die Kommunalaufsichtsbehörde wird auch im kommenden Jahr keinen Haushaltsplan genehmigen, wenn wir nicht noch einmal und sehr konsequent und noch schärfer, als bisher, über mindestens all jene Konsolidierungsmaßnahmen sprechen, die der Stadtrat bzw. die beschließenden Ausschüsse im Vorfeld aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept gestrichen haben.

Der Oberbürgermeister hat derzeit die Erarbeitung des Haushaltsplanes 2012 gestoppt, weil er darauf wartet, dass die Kommunalaufsichtsbehörde nunmehr, wenn am 17.11.2011 der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“ neu beschlossen wird, Stellung dazu bezieht und für 2012 Auflagen zur Haushaltskonsolidierung erteilt. Die 989.00 Euro werden voraussichtlich das Jahresminus sein.

Seitens des Betriebsausschusses ist man sich einig, dass bei Genehmigung des Wirtschaftsplanes die Klage nicht weiter verfolgt wird. Wenn die Kommunalaufsichtsbehörde bis zum Dezember 2011 den doppelten Widerspruch zu den Gebühren für Kindertagesstätten entschieden hat, erfolgt unsererseits eine Überprüfung, den eigenen Widerspruch gegen die Beanstandung des HH 2011 der Stadt zurückzuziehen, da es nach dem 22.12.2011 keinen Sinn mehr macht, die Bearbeitung fortzusetzen. Wir halten uns an die Regeln, wie sie auch in der Frage 10 aufgestellt sind, die Ausgaben nur zu tätigen, die Rahmen des § 161 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt zulässig sind. Es gibt Grenzwerte – aber der Maßstab ist vorgegeben. In diesem Zusammenhang werden wir auch eine weitere Nachricht des Burgenlandkreises bekommen wollen, verbunden auch mit der Entscheidung über den Widerspruch zur beanstandeten Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung.

Der Oberbürgermeister betont an dieser Stelle, dass die Kommunalaufsichtsbehörde angekündigt hat, dem doppelten Widerspruch folgen zu können und ihm Rechnung zu tragen. Es erfolgt allerdings keine Ersatzvornahme, sondern sie wird die Stadt Zeitz erneut beauflagen, den Beschluss noch einmal zu fassen und zwar mit der Maßgabe, dass ab sofort die Gebühren der Stadt einheitlich zu kalkulieren sind einschließlich der Ortsteile. Während der Bestand der Kindertagesstätten in den eingemeindeten Ortsteilen durch Gebietsänderungsverträge geschützt wird, träfe das nach KAG nicht für die Benutzungsentgelte zu.

 

Nach der Beschlussfassung wird das Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben, um dann mit dem Haushaltsplan 2012 ein weiteres Konzept vorzulegen, um eine Genehmigungsfähigkeit zumindest für 2012 zu erreichen.

 

Herr Schröder hält es für sehr wichtig, dass das Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde umgehend zumindest erst einmal an die Fraktionsvorsitzenden versandt wird.

 

Herr Hedrich:

Was ist das Ergebnis einer nochmaligen Beratung über die Aufnahme von bereits gestrichenen Konsolidierungsmaßnahmen, wenn der vorgegebene Zeitraum 2015 nicht eingehalten werden kann? Was passiert dann mit dem Haushaltsplan 2012?

 

Frau Späte kritisiert auf das Schärfste, dass zum wiederholten Mal ein Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde für die 7 Ausschussmitglieder nicht ausgereicht wurde.

Ihre Fraktion wird keine Zahlenwerke mehr beurteilen, bis die Jahresrechnung 2010 vorliegt.

Zum anderen ging es bei der Haushaltskonsolidierung auch um die Reduzierung von Kindereinrichtungen. Die Aussage des Stadtrates dazu liegt vor. Wie ist dazu der aktuelle Sachstand in der Verwaltung?

 

Zum 01.01.2012 übernimmt die Stadt Zeitz das Capitol als Betreiber. Es ist nicht bekannt, dass in irgendeiner Form Variantenuntersuchungen gemacht wurden.

 

Herr Gentsch ist sehr verärgert über den mangelhaften Informationsfluss. Es kann nicht sein, dass die Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses nicht zeitnah mit den entsprechenden Arbeitspapieren versorgt werden und wichtige Informationen aus der Presse entnehmen müssen. Ebenso müssen alle finanziellen Angelegenheiten im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss im vorab behandelt werden.

Herr Gentsch stellt den Antrag, dass eine Übersicht zu den Ausgaben im Jahr 2011 aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung (Stichtag 31.10.2011 und Fortführung bis 31.12.2011) ausgereicht wird.

 

Antrag Herr Schröder:

Die Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses erhalten noch heute eine Kopie des Schreibens der Kommunalaufsichtsbehörde ausgereicht.

 

Oberbürgermeister:

Die Anlagen zum Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde sind erst mit Datum vom 02.11.2011 eingegangen. Die Unterlagen werden den Stadträten zugesandt, sobald die zuständigen Mitarbeiter Kenntnis davon genommen haben, um auf Rückfragen antworten zu können.

Die vorliegende Hochrechnung zum 31.12.2011 wird mit den aktuellen Erkenntnissen fortgeschrieben und diesem Protokoll beigefügt.

Zu den Kindertagesstätten gibt es die klare Aussage, dass es keine Übertragung an freie Träger und keine Zusammenlegung von Einrichtungen geben soll.

 

Zu den Planungen und der Kostensituation beim Capitol wurde im letzten Bildungsausschuss sehr ausführlich berichtet. Dazu gibt es Unterlagen, die ausgereicht wurden.

Der Oberbürgermeister macht noch einmal deutlich, dass die Forderung zur Aufhebung des Vertrages mit dem Capitolbetreiber aus dem Stadtrat kam. Die 100.000 Euro, die im Haushaltsplan als Zuschuss für den Betreiber zur Verfügung standen, sind sehr eng bemessen und reichen nicht aus, wenn eine qualitative Bespielung, die nicht der gleichen Kritik unterliegen soll, erfolgt.

Bei der Bespielung eines Theaters unterscheidet man einheimische und auswärtige Bespieler. Bei den Auswärtigen haben wir es mit Vertragszeiten von bis zu zwei Jahren Vorlauf zu tun. Derzeit wird mit dem Theater Eisleben, den Bühnen der Städte Gera/Altenburg und Anderen über die Spielzeit 2013/2014 verhandelt.

 

Zu den Personalkosten gibt der Oberbürgermeister folgende Informationen.

Derzeit liegt die Hochrechnung zur Gegenüberstellung der Personalkosten 2009 / Ist 2010 vor. Dem gegenüber stehen die zu erwartenden Personalkosten 2017 mit einer durchschnittlichen Tarifsteigerung von 1, 5 %. Bis 2017 werden 70 Stellen im Ist abgebaut und finanziell insgesamt in der Gegenüberstellung nur 200.000 Euro eingespart.

 

Herr Schröder ist der Meinung, dass fraktionsübergreifend eine Beratung zum weiteren Vorgehen zur Erarbeitung eines genehmigungsfähigen Haushaltsplans stattfinden sollte.

Er betont nochmals, dass das Ausreichen von derart brisanten Schriftstücken unbedingt zeitnah erfolgen muss.

 

Herr Hedrich dringt auf die Beantwortung seiner Anfrage, denn es steht außer Frage, dass der Konsolidierungswille vorhanden ist – nur nicht bis 2015. Hier sollte ein Konsens mit der Kommunalaufsichtsbehörde gefunden werden, denn der Haushaltsplan 2012 wird dadurch auch in Frage gestellt.

 

Oberbürgermeister:

Die Grundlage für einen Ausgleich ist vorhanden. Es werden auch keine neuen Schulden angestrebt. Das wird schwer genug, da die Zuweisungen des Landes rückläufig sind.

Nach heutigem Stand ist es nicht möglich, bis 2015 den Haushaltsausgleich zu schaffen.

Die Kommunalaufsichtsbehörde wurde zu diesem Thema bereits mehrfach kontaktiert.

Diese sagt, das Landesverwaltungsamt bestehe auf der Einhaltung des zehnjährigen Zeitraums. Diesbezüglich hat der Oberbürgermeister bereits mit den entsprechenden Ministerien und dem Landesverwaltungsamt gesprochen. Diese Grundsatzfragen sind zu klären und die Maßstäbe sollten einheitlich im ganzen Land sein. Im Ergebnis müssen die Auswirkungen der Entscheidungen des Finanzministeriums auf die Gemeinden durchgerechnet werden.

 

Frau Späte:

Sollte für das Capitol nicht eine Satzung erarbeitet werden, die Bewerbern zum 01.01.2011 die Tarife aufzeigt?

 

Oberbürgermeister:

Eine Satzung wird nicht vorgelegt. Denn dann stellt sich vom Prinzip her die Frage nicht mehr, Veranstaltungen auch marktmäßig durchzuführen. Das Capitol wird privatrechtlich betrieben und es werden auch privatrechtliche Entgelte vereinbart. 

 

Bei der Schulträgerschaft wurde eine Berechnung erarbeitet. Es sind keine Konsolidierungsgewinne zu verzeichnen. Denn bei Abgabe der Aufgabe „Sekundarschulen“ an den Burgenlandkreis fällt die Kostenerstattung durch diesen weg. Das Ergebnis würde in ein Minusergebnis umschlagen, da der Burgenlandkreis das Personal nicht übernehmen muss.

 

Herr Hörig meldet sich zu Wort und spricht heute mal nicht davon „die Besten gehen nach Moskau…“

 

Herr Schröder macht in aller Deutlichkeit klar, wenn ihm Herr Hörig persönlich kommt, ihn des Saales zu verweisen.

 

Dies sieht Herr Hörig nicht so.

 

Herr Schröder ruft Herrn Hörig zur Ordnung.

 

Herr Hörig:

Widerspricht dem und erklärt, keineswegs persönlich zu werden und bittet um Rücknahme der Verwarnung.

 

Letztendlich kritisiert er den Umgang mit dem damals möglichen Betreiber des Capitols, welcher sich dann dafür entschied, nicht mit der Stadt Zeitz in Verhandlungen zu treten.

 

Oberbürgermeister:

Der Inhalt zum Capitol ist Sache des Bildungsausschusses. Im Übrigen sollte Herr Hörig bitte beim Inhalt des Tagesordnungspunktes bleiben.

 

Auf nochmalige Nachfrage von Herrn Hörig an Herrn Schröder nimmt Herr Schröder den heutigen Ordnungsruf zurück.

 

Herr Schröder verweist nochmals auf den Antrag von Herrn Gentsch zur Vorlage einer Hochrechnung.

Weiterhin soll am 04.11.2011 den Fraktionsvorsitzenden und den Mitgliedern des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses das Schreiben der Kommunalaufsichtsbehörde mit

Anlagen vorgelegt werden.

 

Der Vorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt 9 und möchte vor Eröffnung des Tagesordnungspunktes 10 die Leitung der heutigen Sitzung für die Punkte 10 – 17 an Herrn Gentsch abgeben, da seine Fraktion der Einreicher ist.