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Auszug - Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 30.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Weiterhin wrden eingeladen: IBL Ingenieurbüro Prof. Dr. Linke & Partner Gutenbergstr. 17, 06667 Weißenfels zu TOP 5

Frau Schaller informierte über eine Anfrage im Nachgang zum letzten Bauausschuss der Fraktion B90/Die Grünen/FDP/ZDI durch Herrn Schröder

Frau Schaller informierte über eine Anfrage im Nachgang zum letzten Bauausschuss der Fraktion B90/Die Grünen/FDP/ZDI durch Herrn Schröder.

Die Mitglieder des Bauausschusses möchten die Anfrage sowie die Beantwortung zum Protokoll (nachfolgend):

 

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Fraktion B90 Grüne /FDP / ZDI im Stadtrat Zeitz

 

Im Nachgang zur Sitzung des HA/BA bitten wir um Erläuterung zum Maßnahme/Kosten- Plan SAN in 2012, ob es sich auf Seite 2 unter der Bezeichnung „Abwicklung der Sanierung“ 18,5 T€ um Erhebung von Sanierungsbeiträgen handelt?

 

Im Maßnahme- Kosten- Plan mit Bearbeitungsstand vom 06.10.2011 sind im Städtebauförderprogramm „Stadtsanierung“ unter dem Titel „Abwicklung der Sanierung“ 18.000 € eingeplant. Es handelt sich hierbei  nicht um Einnahmen aus Erhebungen von Sanierungsbeiträgen.

 

Zur Erläuterung:

Nach Abschluss der Gesamtsanierungsmaßnahme hat der Gesetzgeber im Baugesetzbuch § 152 ff die Erhebung der Ausgleichsbeträge von den Eigentümern zwingend vorgeschrieben. Der Ausgleichsbetrag entspricht dem Wertzuwachs eines Grundstückes, der durch die Erneuerung bzw. Sanierung bewirkt wurde. Die Erhebung ist Voraussetzung für die Gesamtabrechnung der Städtebauförderung.

 

Die Berechnung der Ausgleichsbeträge erfolgt durch den Gutachterausschuss. Damit die Höhe des Ausgleichsbetrages festgesetzt werden kann, müssen eine Reihe von Unterlagen zusammengestellt und aufbereitet werden, um den Anfangs- und Endwert für die betroffenen Grundstücke ermitteln zu können.

Die Kosten für die Vorbereitung und Erstellung der Bodenwertgutachten werden aus Städtebaufördermittel finanziert. Zunächst wurden für das Jahr 2012  18.000 € für derartige Vorbereitungsleistungen veranschlagt.

 

Schaller

FBL Baurecht

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