Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
25. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 11 | Beschluss: | V/STR/65/0674/11 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.01.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0674/11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz - Gewerbegebiet Leipziger Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Veränderung der Anwesenheit:
Herr Gentsch kommt hinzu, ab 17.25 Uhr sind 39 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, gibt folgende Information:
Der Grünordnungsplan ist mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 außer Kraft getreten. An seine Stelle ist der Umweltbericht gerückt. Alle übernehmenswerten Punkte aus dem Grünordnungsplan sind im Umweltbericht enthalten. Alles was nicht darin steht ist weggefallen, so auch die Dachbegrünung.
Ergänzend verfügt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, eine Überarbeitung für folgende gleichartige Vorlagen und Planungen:
Die Verwaltung wird den Mustertext des Grünordnungsplanes grundsätzlich überarbeiten, da dieser nicht mehr zeitgemäß ist. Gleiches gilt für die Textfassung der Beschlussvorlagen selbst.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/0674/2601/12:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,
der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes-Nr. 9 der Stadt Zeitz
„Gewerbegebiet Leipziger Straße“ wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 22. Juli 2011
(BGBL. I S. 1509) wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Stadt Zeitz –
Gewerbegebiet Leipziger Straße – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich Umweltbericht der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und
Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 39 |
Ja-Stimmen: | 39 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |