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Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 14.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz
V/STR/20/0707/12 Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen
ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Haushalt und Steuern
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Frau Becker erklärt den Haushaltsentwurf:

Frau Becker erklärt den Haushaltsentwurf:

Der Ortschaftsrat muss feststellen, dass die Ortschaft Würchwitz im Haushaltentwurf der Stadt Zeitz für das Jahr 2012 nicht berücksichtigt wird. Die im Eingemeindungsvertrag für 2012 vorgesehene Maßnahme „Hohle Loitsch“ wird auf 2013 verschoben. Die bereits von 2011 auf 2013 verschobene Maßnahme „Verbindungsstraße Würchwitz – Loitsch“ wird auf 2014 verschoben.

Die Maßnahme vor der Gaststätte wird nicht erwähnt.

Dem Ortschaftsrat ist die finanzielle Situation der Stadt Zeitz bewusst. Der Ortschaftsrat verlangt Sicherheit hinsichtlich der im Eingemeindungsvertrag aufgeführten Baumaßnahmen. Dieses sollte, unabhängig von der Haushaltsdiskussion, geklärt und schriftlich bestätigt werden.

Sollte es zur Erstellung eines Nachtragshaushaltes im Laufe des Jahres kommen, bittet der Ortschaftsrat um Berücksichtigung der Belange der Ortschaft. Die für die vom ALFF abgelehnte Maßnahme „Fußweg Bockwitz“ im Haushalt eingestellten € 15.000,00 sollten in Würchwitz eingesetzt werden.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen, einschließlich Stellenplan.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

- somit ist der Beschluss abgelehnt