Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 20.02.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0707/12 Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Haushalt und Steuern | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Langenberg informiert, dass aufgrund von Baumaßnahmen in der Turnhalle Grundschule Bergsiedlung der Schul- und Vereinssport in die Turnhalle Zeitz-Ost und die Vater-Jahn-Turnhalle (anstatt der Turnhalle Rasberg) verlagert wird. Deshalb wurden im Planentwurf Beförderungskosten veranschlagt.
Im Rahmen einer umfassenden Diskussion zur Durchführung des großen Ausstellungs-vorhabens 2014 wird der Zuschuss der Stadt Zeitz infrage gestellt.
Der durch Herrn Hörig gestellte Antrag auf Kürzung i. H. v. 150 T€ ist nicht rechtmäßig. Zum einen ist er beratendes Mitglied und kann somit keine Anträge stellen, zum anderen wurden bereits im Rahmen der Finanzplanung entsprechende Beschlüsse durch den Stadtrat gefasst.
An der Diskussion zum großen Ausstellungsvorhaben 2014 hat sich Herr Strauch nicht beteiligt.
Herr Strauch weist auf einen Druckfehler ab Seite 3 bis 36 hin.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen, einschließlich Stellenplan.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 3 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |