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Auszug - Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:00
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

Herr Borde:

Herr Borde:

- Objekt Dorfgemeinschaftshaus" Blauer Stern"

  Der Austausch der Türen im 1.OG entsprechend den Brandschutztechnischen Forderungen

  durch die Firma Willa sind abgeschlossen. Die Abnahme zu dieser Leistung erfolgte am

  21.02. 2012 - Mängel frei.

- Pappelweg

  Die Baumfällarbeiten im Pappelweg sind von der Firma Forner durchgeführt worden.

  Die Neubepflanzung wird mit dem SG. Öffentliches Grün/ Baumschutz abgesprochen und

  geplant.

- Baracke in der Nordstr.4a - hier Mietverhältnisse; Anfrage Herr Ronneberger in vorheriger

  Sitzung

  Mieter Rosenhauer u. Gösta - Vertragsbeginn 01.01.2001 ein Raum (14,92 qm) Miete

  30,00 EURO / Monat

  Mieter Kuhn - Vertragsbeginn 01.01 2004  ein Raum (14,92 qm)  Miete 30,00 EURO/Monat

  Mieter Langer - Vertragsbeginn 01.11.2007 ein Raum (14,84 qm)  Miete 30,00

  EURO/Monat

  Mieter BSI (Bergsicherung) - Vertragsbeginn 01.12.2010 bis 31.03.2012  zwei Räume

  14,84 qm und 14,92 qm - Miete 120,00 EURO/Monat, verbrauchsabhängige Heizkosten

  werden nach Vertragsende berechnet                                            

- Information zur Rücklage Gemeinde Theißen

  Stand am 01.01.2011 = 725.303,09 EURO

    Entnahme/ Ersatzvornahme = 11.264,21 EURO

  + Zuführung aus Straßenausbaubeiträgen = 90.289,99 EURO

  + 50% aus Verkauf Grundstücke = 10.026,00 EURO

  + Abgänge HAR = 12.718,85 EURO

  Rücklagebetrag zum 01.01.2012 = 827.073,72 EURO

- Im Abschlussgespräch mit SG. Haushalt Frau Lippert am 07.02.2012 habe ich festgestellt,

  dass die Beträge der Rücklage Gemeinde Theißen zur Erstellung der Jahresrechnung

  2011 fehlerhaft waren und Beträge aus Bestand der Rücklage gebucht waren, für die keine  

  Beschlüsse des Ortschaftrates Theißen, die für diese Verfahrensweise erforderlich sind,

  gefasst wurden. Es handelt sich um eine Falschbuchung über einen Betrag  

  33.000,00 EURO, dieser Betrag wurde von unser Rücklage abgezogen.

  Mit dem SG. Haushalt und dem Rechnungsprüfungsamt sind zum jetzigen Stand die

  erforderlichen Korrekturen erfolgt.

- Auf Grund dieses Vorkommnisses fordere ich und im Auftrag des Ortschaftsrates Theißen,

  gesonderte Aufführung über Einnahmen und Entnahmen zur Rücklage der Gemeinde

  Theißen.

  Jede Entnahme aus dem Rücklagebetrag der Gemeinde Theißen, darf nur durch Beschluss

  des Ortschaftsrates Theißen erfolgen. Einstellung von Beträgen in den städtischen

  Haushalt durch die Sachgebiete und Fachbereiche, nur für investive Maßnahmen in der

  Ortschaft Theißen, mit Finanzierung aus der Rücklage der Gemeinde Theißen, hat mit

  Vorabstimmung mit dem Ortschaftsrat und nur nach anschließender Beschlussfassung

  durch dieses Gremium zu erfolgen.

  Andere Verfahrensweisen entsprechen nicht der GO des Landes SachsenAnhalt und nicht

  GÄV mit der Stadt Zeitz und sollten in Zukunft unterbleiben.

  Diese Anmahnung ist notwendig und das letztmalig in dieser Richtung, da bis Dato die

  Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Verwaltung nicht befolgt wurden und eine

  Abstellung durch den OB, trotz Zusagen, nicht erfolgt ist.