Auszug - Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | |||
TOP: | Ö 6 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Do, 23.02.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 23:00 | ||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | ||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | ||
Herr Borde:
- Objekt Dorfgemeinschaftshaus" Blauer Stern"
Der Austausch der Türen im 1.OG entsprechend den Brandschutztechnischen Forderungen
durch die Firma Willa sind abgeschlossen. Die Abnahme zu dieser Leistung erfolgte am
21.02. 2012 - Mängel frei.
- Pappelweg
Die Baumfällarbeiten im Pappelweg sind von der Firma Forner durchgeführt worden.
Die Neubepflanzung wird mit dem SG. Öffentliches Grün/ Baumschutz abgesprochen und
geplant.
- Baracke in der Nordstr.4a - hier Mietverhältnisse; Anfrage Herr Ronneberger in vorheriger
Sitzung
Mieter Rosenhauer u. Gösta - Vertragsbeginn 01.01.2001 ein Raum (14,92 qm) Miete
30,00 EURO / Monat
Mieter Kuhn - Vertragsbeginn 01.01 2004 ein Raum (14,92 qm) Miete 30,00 EURO/Monat
Mieter Langer - Vertragsbeginn 01.11.2007 ein Raum (14,84 qm) Miete 30,00
EURO/Monat
Mieter BSI (Bergsicherung) - Vertragsbeginn 01.12.2010 bis 31.03.2012 zwei Räume
14,84 qm und 14,92 qm - Miete 120,00 EURO/Monat, verbrauchsabhängige Heizkosten
werden nach Vertragsende berechnet
- Information zur Rücklage Gemeinde Theißen
Stand am 01.01.2011 = 725.303,09 EURO
‑ Entnahme/ Ersatzvornahme = 11.264,21 EURO
+ Zuführung aus Straßenausbaubeiträgen = 90.289,99 EURO
+ 50% aus Verkauf Grundstücke = 10.026,00 EURO
+ Abgänge HAR = 12.718,85 EURO
Rücklagebetrag zum 01.01.2012 = 827.073,72 EURO
- Im Abschlussgespräch mit SG. Haushalt Frau Lippert am 07.02.2012 habe ich festgestellt,
dass die Beträge der Rücklage Gemeinde Theißen zur Erstellung der Jahresrechnung
2011 fehlerhaft waren und Beträge aus Bestand der Rücklage gebucht waren, für die keine
Beschlüsse des Ortschaftrates Theißen, die für diese Verfahrensweise erforderlich sind,
gefasst wurden. Es handelt sich um eine Falschbuchung über einen Betrag
33.000,00 EURO, dieser Betrag wurde von unser Rücklage abgezogen.
Mit dem SG. Haushalt und dem Rechnungsprüfungsamt sind zum jetzigen Stand die
erforderlichen Korrekturen erfolgt.
- Auf Grund dieses Vorkommnisses fordere ich und im Auftrag des Ortschaftsrates Theißen,
gesonderte Aufführung über Einnahmen und Entnahmen zur Rücklage der Gemeinde
Theißen.
Jede Entnahme aus dem Rücklagebetrag der Gemeinde Theißen, darf nur durch Beschluss
des Ortschaftsrates Theißen erfolgen. Einstellung von Beträgen in den städtischen
Haushalt durch die Sachgebiete und Fachbereiche, nur für investive Maßnahmen in der
Ortschaft Theißen, mit Finanzierung aus der Rücklage der Gemeinde Theißen, hat mit
Vorabstimmung mit dem Ortschaftsrat und nur nach anschließender Beschlussfassung
durch dieses Gremium zu erfolgen.
Andere Verfahrensweisen entsprechen nicht der GO des Landes Sachsen‑Anhalt und nicht
GÄV mit der Stadt Zeitz und sollten in Zukunft unterbleiben.
Diese Anmahnung ist notwendig und das letztmalig in dieser Richtung, da bis Dato die
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Verwaltung nicht befolgt wurden und eine
Abstellung durch den OB, trotz Zusagen, nicht erfolgt ist.