Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.02.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 23:00 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0707/12 Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Haushalt und Steuern | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Frau Rothe nimmt ab 19.32 Uhr teil
Herr Köstler:
- Anfragen zum Haushalt einzelne Haushaltsstellen Verwaltungshaushalt:
- Öffentlichkeitsarbeit ‑ Werbung 50 TEURO, für gesamte Stadt?
- Brandschutz, Baumaßnahmen 27 TEURO Summe für Stadt und Ortsteile ?
- Maßnahme Trockenlegung Gebäude Ortswehr Theißen enthalten ?
Herr Immisch:
- ja
Herr Köstler:
- Seniorenbetreuung im Gesamtbetrag 8.300,00 EURO, welche Seniorengruppen
sind damit finanziell abgesichert?
Frau Prahlow:
- Seniorengruppen der Stadt und Ortsteile.
HerrKöstler:
- Unterhaltung baulicher Anlagen - Blauer Stern Theißen Gesamtbetrag 100,00 EURO,
ist diese Summe ausreichend?
Frau Prahlow:
- nach Nutzung kann erst ermittelt werden welche Kosten tatsächlich entstehen;
Herr Köstler:
- Rückerstattung von Betriebskosten an Mieter, 5.000,00 EURO, 2011 waren es
16.000,00 EURO, wie erklärt sich diese Differenz ?
Frau Prahlow:
- mit der Übergabe der Garagen an die WBG ändert sich dieser Betrag der Betriebskosten,
genaue Aussage dazu, kann nur SG Gebäude ‑ und Flächenmanagement geben.
- Anfragen zum Vermögenshaushalt:
Herr Köstler:
- Brandschutz - Vorausrüstwagen für Ortswehr Theißen, es sollten 76.000,00 EURO
eingestellt werden.
Herr Borde:
- da es sich um eine Finanzierung aus der Rücklage der Gemeinde Theißen handelt, hat
diese Summe im Vermögenshaushalt der Stadt nicht zu erscheinen, sondern sollte separat
in einer Anlage zum Haushalt geführt werden; außerdem werden wir im Top 18 dazu
entscheiden;
Herr Köstler:
- Straßenausbaubeiträge aus Bauvorhaben, Reußener Str. 7.000,00 EURO, Westecke
Beleuchtung 2.000,00 EURO, Verlängerte Nordstraße 20.000,00 EURO,
Frau Prahlow:
- Exakte Berechnung erfolgen und werden mit Bescheiden eingefordert.
Herr Köstler:
- Zuweisung vom Land OT Theißen 6.000,00 EURO
Frau Prahlow:
- Ist im Zusammenhang mit den 12.000,00 EURO Deichbau am Maibach zu betrachten,
soweit mir jetzt bekannt, will wurde diese Baumaßnahme vom Ortschaftsrat Theißen
abgelehnt.
Herr Köstler:
- Anschaffung, Kleintraktor für Ortschaft Theißen, Summe 25.000,00 EURO, Finanzierung
aus der Rücklage. Dazu gibt es keinen Ortschaftsratsbeschluss.
Herr Immisch:
- Ortschaftsrat Theißen hat dazu entscheiden, wen kein Beschluss vorliegt ist dies im
Haushaltsplan zu streichen.
Herr Ronneberger:
- Wenn wir den Haushalt ablehnen, später wird dieser vom Stadtrat mehrheitlich bestätigt.
Herr Lukasek:
- Wir sind die Ortschaft mit der höchsten Rücklage und stehen nicht im Investitionsplan der
Stadt, in Ortschaften ohne Rücklage wird investiert, so z B. in Kayna, diese Ortschaft hat
keine Rücklage.
Herr Köstler:
- Wir sollen alles aus unserer Rücklage finanzieren.
Herr Immisch:
- In Theißen ist in vergangener Zeit viel passiert, das sieht man im Ort. Entsprechend Bedarf
ist in Zeitz und in den Ortschaften Nonnewitz und Kayna viel zu investieren, das sollte man
nach Notwendigkeit betrachten.
Herr Forner:
- Genau das ist auch die Meinung vieler Stadträte. Wir sollen unsere Rücklage verplanen
und verbrauchen, dabei fließt nicht einmal die Investitionspauschale vom Land prozentual
nach Theißen. Nur der Ortschaftsrat Theißen hat über die Rücklage der Gemeinde Theißen
zu bestimmen.
Frau Prahlow:
- Künftig werden wir mit den Sachgebieten abstimmen ob der Ortschaftsrat Theißen
Beschlüsse gefasst hat, bevor Investitionsmaßnahmen im Haushalt eingestellt werden, so
fern es sich um Entnahmen aus der Rücklage handelt.
Herr Ham:
- Ich vermisse die Übersicht zum Vorbericht Seite 20, Entnahmen aus der Rücklage der
Gemeinde Theißen.
Herr Fuckner:
- Bevor wir über erneute Entnahmen aus der Rücklage sprechen und entscheiden, sollte wir
wissen, was wir für das Grundstück mit Gebäude der ehemaligen Schule benötigen, um es
wieder einer Nutzung zu zuführen.
Herr Ham:
- Der zweite Anteil zur Sanierung Sekundarschule Theißen ist nicht im Haushalt 2011
eingestellt. Die Baumaßnahme in der Hohenmölsener Str. ist nicht im Haushalt geplant, ist
aber Forderung aus GÄV Anlage 2b und sollte deshalb beantragt werden.
Herr Lukasek:
- Sanierungsmaßnahme Objekt Schulstr.9 in Theißen, nach Info durch Ortsbürgermeister
sollen alle Fenster im gegenüberliegenden Objekt gegen neue ausgetauscht werden, trotz
Hinweis das der ehemalige Mieter AZV Maibachtal nicht weiter Mieter bleiben könnte. Wir
haben dann 250.000,00 EURO ausgegeben und nur noch zwei Mieter.
Herr Borde:
- Bevor wir über Eigenanteil 125.000,00 EURO für die Sanierung aus der Rücklage
entscheiden, sollte klar sein wie dieses Objekt künftig wieder als Mietobjekt genutzt werden
kann.
Herr Immisch:
- Die Situation ist verständlich, z.Z. kann ich dazu nichts sagen, bitte um Verschiebung und
versuche Klärung herbei zu führen.
- Baumaßnahme Brücke über Maibach " Weg zum Sommerbad" die eingestellten 5.000,00
EURO sind mit Beschluss des Ortschaftsrates, Finanzierung aus der Rücklage im Haushalt
2012 eingestellt, die 20.000,00 Euro als Investition in der Ortschaft Theißen mit Mitteln des
Haushalts zu realisieren.
- Zum Betrag 61.800,00 EURO Finanzierung aus der Rücklage der Gem. Theißen, zu
Beträgen 15.000,00 EURO und 25.000,00 EURO hat der Ortschaftsrat Beschlüsse gefasst.
Herr Borde:
- Laut GÄV hat den Restbetrag die Stadt Zeitz im Haushalt einzustellen um das
Dorfgemeinschaftshaus fertig zu stellen. Entsprechend ist diese Haushaltsstelle mit Betrag
und geänderter Finanzierung aufzunehmen.
- Abstimmung zu folgenden Haushaltsstellen:
- 56300.94100 - Rückbau u. Erneuerung Schuppendach Kegelbahn (Finanzierung aus
Rücklage Gemeinde Theißen) - Ortschaftsrat am 25.08.2011
Ja‑Stimmen: 12
Nein – Stimmen: /
Enthaltungen: /
- 61500.96905 - Städt. Sanierungsprogramm Ortskern Objekt Schulstr.9, Eigenanteil
125.000,00 EURO Finanzierung aus der Rücklage der Gemeinde Theißen
Keine Abstimmung - abhängig von Entscheidung Mietnutzung der Räumlichkeiten
ehemals AZV Maibachtal und Prüfung zur finanziellen Beteiligung der Stadt –
Förderprogramm wie in anderen Ortschaften.
- 63000.95220 - Verlängerte Nordstraße Betrag 36.500,00 EURO Finanzierung aus der
Rücklage der Gemeinde Theißen
Ja – Stimmen: /
Nein – Stimmen: 12
Enthaltungen: /
- 63000 95415 - Fußgängerbrücke Wiesenstraße Weg zum Sommerbad Betrag 5.000,00
EURO Finanzierung aus Rücklage Gemeinde Theißen, Ortschaftsrat beschlossen.
- 69000.95700 - Dammbau Sportplatz Nordstraße ‑ Hochwasserschutz Betrag 6.000,00
EURO Finanzierung aus Rücklage Gemeinde Theißen,
Ortschaftsrat in der Sitzung am 24.11.2011 mehrheitlich abgelehnt
- 77100.93500 - Anschaffung Kleintraktor für Bauhof der Stadt Zeitz in der Ortschaft
Theißen, Betrag 25.000,00 EURO Finanzierung aus der Rücklage der Gemeinde Theißen
Ja – Stimmen: 1
Nein – Stimmen: 11
Enthaltungen: /
- Antrag der Fraktion Bürgerinitiative / Linke, Antragsteller Herr Ham:
- Investitionsmaßnahme Ausbau Randstreifen incl. Anschluss der Grundstücke Dreier und
Stingl an das Öffentliche Abwasserkanalsystem in der Hohenmölsener Straße, laut GÄV
Anlage 2b in die Investitionsplanung der Stadt Zeitz für 2012
Abstimmung:
Ja‑Stimmen: 11
Nein – Stimmen: /
Enthaltungen: /
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO‑LSA ausgeschlossen: 1
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen, einschließlich Stellenplan.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |