Inhalt

Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:00
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
V/STR/20/0707/12 Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen
ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Haushalt und Steuern
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Frau Rothe nimmt ab 19

Frau Rothe nimmt ab 19.32 Uhr teil

 

Herr Köstler:

- Anfragen zum Haushalt einzelne Haushaltsstellen Verwaltungshaushalt:

  - Öffentlichkeitsarbeit Werbung 50 TEURO, für gesamte Stadt?

  - Brandschutz, Baumaßnahmen 27 TEURO Summe für Stadt und Ortsteile ?

  - Maßnahme Trockenlegung Gebäude Ortswehr Theißen enthalten ?

Herr Immisch:

- ja

Herr Köstler:

-  Seniorenbetreuung im Gesamtbetrag 8.300,00 EURO, welche Seniorengruppen

   sind damit finanziell abgesichert?

Frau Prahlow:

- Seniorengruppen der Stadt und Ortsteile.                   

HerrKöstler:

- Unterhaltung baulicher Anlagen - Blauer Stern Theißen Gesamtbetrag 100,00 EURO,

  ist diese Summe ausreichend?

Frau Prahlow:

- nach Nutzung kann erst ermittelt werden welche Kosten tatsächlich entstehen;

Herr Köstler:

- Rückerstattung von Betriebskosten an Mieter, 5.000,00 EURO, 2011 waren es  

  16.000,00 EURO, wie erklärt sich diese Differenz ?

Frau Prahlow:

- mit der Übergabe der Garagen an die WBG ändert sich dieser Betrag der Betriebskosten,  

  genaue Aussage dazu, kann nur SG Gebäude und Flächenmanagement geben.  

- Anfragen zum Vermögenshaushalt:

Herr Köstler:

- Brandschutz - Vorausrüstwagen für Ortswehr Theißen, es sollten 76.000,00 EURO

  eingestellt werden.

Herr Borde:

- da es sich um eine Finanzierung aus der Rücklage der Gemeinde Theißen handelt, hat

  diese Summe im Vermögenshaushalt der Stadt nicht  zu erscheinen, sondern sollte separat

  in einer Anlage zum Haushalt geführt werden; außerdem werden wir im Top 18 dazu

  entscheiden;

Herr Köstler:

- Straßenausbaubeiträge aus Bauvorhaben, Reußener Str. 7.000,00 EURO, Westecke

  Beleuchtung 2.000,00 EURO, Verlängerte Nordstraße 20.000,00 EURO,

Frau Prahlow:

-  Exakte Berechnung erfolgen und werden mit Bescheiden eingefordert.

Herr Köstler:

-  Zuweisung vom Land OT Theißen 6.000,00 EURO 

Frau Prahlow:

- Ist im Zusammenhang mit den 12.000,00 EURO Deichbau am Maibach zu betrachten,

soweit mir jetzt bekannt, will wurde diese Baumaßnahme vom Ortschaftsrat Theißen

abgelehnt.

Herr Köstler:

-  Anschaffung, Kleintraktor für Ortschaft Theißen, Summe 25.000,00 EURO, Finanzierung

   aus der Rücklage. Dazu gibt es keinen Ortschaftsratsbeschluss.

Herr Immisch:

- Ortschaftsrat Theißen hat dazu entscheiden, wen kein Beschluss vorliegt ist dies im

  Haushaltsplan zu streichen.

Herr Ronneberger:

- Wenn wir den Haushalt ablehnen, später wird dieser vom Stadtrat mehrheitlich bestätigt.

Herr Lukasek:

- Wir sind die Ortschaft mit der höchsten Rücklage und stehen nicht im Investitionsplan der  

  Stadt, in Ortschaften ohne Rücklage wird investiert, so z B. in Kayna, diese Ortschaft hat

  keine Rücklage.

Herr Köstler:

- Wir sollen alles aus unserer Rücklage finanzieren.

Herr Immisch:

- In Theißen ist in vergangener Zeit viel passiert, das sieht man im Ort. Entsprechend Bedarf  

  ist in Zeitz und in den Ortschaften Nonnewitz und Kayna viel zu investieren, das sollte man

  nach Notwendigkeit betrachten.

Herr Forner:

- Genau das ist auch die Meinung vieler Stadträte. Wir sollen unsere Rücklage verplanen

  und verbrauchen, dabei fließt nicht einmal die Investitionspauschale vom Land prozentual

  nach Theißen. Nur der Ortschaftsrat Theißen hat über die Rücklage der Gemeinde Theißen

  zu bestimmen. 

Frau Prahlow:

- Künftig werden wir mit den Sachgebieten abstimmen ob der Ortschaftsrat Theißen

  Beschlüsse gefasst hat, bevor Investitionsmaßnahmen im Haushalt eingestellt werden, so

  fern es sich um Entnahmen aus der Rücklage handelt.                  

Herr Ham:

- Ich vermisse die Übersicht zum Vorbericht Seite 20, Entnahmen aus der Rücklage der

  Gemeinde Theißen.

Herr Fuckner:

- Bevor wir über erneute Entnahmen aus der Rücklage sprechen und entscheiden, sollte wir

  wissen, was wir für das Grundstück mit Gebäude der ehemaligen Schule benötigen, um es

  wieder einer Nutzung zu zuführen. 

Herr Ham:

- Der zweite Anteil zur Sanierung Sekundarschule Theißen ist nicht im Haushalt 2011

  eingestellt. Die Baumaßnahme  in der Hohenmölsener Str. ist nicht im Haushalt geplant, ist

  aber Forderung aus GÄV Anlage 2b und sollte deshalb beantragt werden.

Herr Lukasek:

- Sanierungsmaßnahme Objekt Schulstr.9 in Theißen, nach Info durch Ortsbürgermeister

  sollen alle Fenster im gegenüberliegenden Objekt gegen neue  ausgetauscht werden, trotz

  Hinweis das der ehemalige Mieter AZV Maibachtal  nicht weiter Mieter bleiben könnte. Wir

  haben dann 250.000,00 EURO ausgegeben und nur noch zwei Mieter.

Herr Borde:

- Bevor wir über Eigenanteil 125.000,00 EURO für die Sanierung aus der Rücklage

  entscheiden, sollte klar sein wie dieses Objekt künftig wieder als Mietobjekt genutzt werden

  kann.

Herr Immisch:

- Die Situation ist verständlich, z.Z. kann ich dazu nichts sagen, bitte um Verschiebung und

  versuche Klärung herbei zu führen. 

- Baumaßnahme Brücke über Maibach " Weg zum Sommerbad" die eingestellten 5.000,00

  EURO sind mit Beschluss des Ortschaftsrates, Finanzierung aus der Rücklage im Haushalt

  2012 eingestellt, die 20.000,00 Euro als Investition in der Ortschaft Theißen mit Mitteln des

  Haushalts zu realisieren.

- Zum Betrag 61.800,00 EURO Finanzierung aus der Rücklage der Gem. Theißen, zu

  Beträgen 15.000,00 EURO und 25.000,00 EURO hat der Ortschaftsrat Beschlüsse gefasst.

Herr Borde:

- Laut GÄV hat den Restbetrag die Stadt Zeitz im Haushalt einzustellen um das

  Dorfgemeinschaftshaus fertig zu stellen. Entsprechend ist diese Haushaltsstelle mit Betrag

  und geänderter Finanzierung aufzunehmen.

- Abstimmung zu folgenden Haushaltsstellen:

  - 56300.94100 - Rückbau u. Erneuerung Schuppendach Kegelbahn (Finanzierung aus

   Rücklage Gemeinde Theißen) - Ortschaftsrat am 25.08.2011                         

    JaStimmen:                            12

   Nein Stimmen:                              /

    Enthaltungen:                              /

                                                                    

   - 61500.96905 - Städt. Sanierungsprogramm Ortskern Objekt Schulstr.9, Eigenanteil

    125.000,00 EURO Finanzierung aus der Rücklage der Gemeinde Theißen

     Keine Abstimmung - abhängig von Entscheidung Mietnutzung der Räumlichkeiten

     ehemals AZV Maibachtal und Prüfung zur finanziellen Beteiligung der Stadt

     Förderprogramm wie in anderen Ortschaften.

  - 63000.95220 - Verlängerte Nordstraße Betrag 36.500,00 EURO Finanzierung aus der

    Rücklage der Gemeinde Theißen

    Ja Stimmen:                               /

    Nein Stimmen:                            12

   Enthaltungen:                              /

  - 63000 95415 - Fußgängerbrücke Wiesenstraße Weg zum Sommerbad Betrag 5.000,00

    EURO Finanzierung aus Rücklage Gemeinde Theißen, Ortschaftsrat beschlossen.

  - 69000.95700 - Dammbau Sportplatz Nordstraße Hochwasserschutz Betrag 6.000,00

    EURO Finanzierung aus Rücklage Gemeinde Theißen,

    Ortschaftsrat in der Sitzung am 24.11.2011 mehrheitlich abgelehnt  

- 77100.93500 - Anschaffung Kleintraktor für Bauhof der Stadt Zeitz in der Ortschaft

    Theißen, Betrag 25.000,00 EURO Finanzierung aus der Rücklage der Gemeinde Theißen

     JaStimmen:                              1

     Nein Stimmen:                            11

     Enthaltungen:                              /

- Antrag der Fraktion Bürgerinitiative / Linke, Antragsteller Herr Ham:

  - Investitionsmaßnahme Ausbau Randstreifen incl. Anschluss der Grundstücke Dreier und

    Stingl an das Öffentliche Abwasserkanalsystem in der Hohenmölsener Straße, laut GÄV

    Anlage 2b in die Investitionsplanung der Stadt Zeitz für 2012

    Abstimmung:

  JaStimmen:                                          11

   Nein Stimmen:                                              /

Enthaltungen:                                            /

    von der Abstimmung gemäß

   § 31 GOLSA ausgeschlossen:                1

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen, einschließlich Stellenplan.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /