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Auszug - Staffelung der Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Theißen  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 13
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 23.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:00
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

 

Herr Borde:

Herr Borde:

- Wenn unsere Eltern höhere Beiträge für Betreuung ihrer Kinder in unserer KITA bezahlen

  sollen, ist das für mich ein Riesenproblem. Die Pflicht des Staates für Erziehung, Bildung

  und Betreuung unserer Kinder ist hier gefordert und nicht die Eltern, deren Einkünfte

  werden auch nicht alle drei Jahre entsprechend Lebenskostenanalyse, erhöht.

  Deshalb  lehne ich, die vorliegende Beschlüsse dazu, ab.

Frau Besser:

- Mit neuer Staffelung würden Familien mit mehr Kindern berücksichtigt.

Herr Beret:

- Im Schreiben der Kommunalaufsicht steht, es Kann, nicht es muss.

Herr Ham:

-  Es gibt Eltern die haben die 50,00 EURO monatlich als Mehrausgabe für die Betreuung

   ihrer Kinder, nicht. Im Schreiben der Kommunalaufsicht auf Seite15 sagt diese nicht, dass

  das Defizit durch Gebührenerhöhung auszugleichen ist.

Herr Köstler:

- Die Beitragserhöhung um 50% bedeutet das politische K.O. der Gemeinde Theißen.

  Die alten Defizite der KITA Theißen liegen niedriger als die Defizite der KITAs in der Stadt

  Zeitz nach neuer Kalkulation. Wie ist Auslastung ? Was ist in drei Jahren ?

Herr Forner:

- Zu dieser Problematik hat Stadtrat Analysenerstellung angefordert, diese liegt nicht vor.

  Mit Prüfung des GÄV durch Kommunalaufsicht sind Satzungen als Anlagen mitgeprüft,

  davon gehe ich aus. Man hätte uns aufklären müssen.

Herr Lukasek:

- Wir haben eine Satzung die bis 31.12.2014 gültig ist.

Herr Köstler:

-  Wir wollen unsere Satzung bis 31.12.2014 behalten.

Beschluss:

Der Ortschaftsrat Theißen beschließt die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Theißen wie folgt zu staffeln:

 

Anzahl der kindergeld-berechtigten Kinder in der Familie

Kinderkrippe

Kindergarten

Hort

Ferienhort

0 bis 2 Jahre

3 Jahre bis Schuleintritt

Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang

Schuleintritt bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres

HTP

TBP

GTP

HTP

TBP

GTP

 

 

bis 5 h

6 - 8 h

bis 10 h

bis 5 h

6 - 8 h

bis 10h

6 h

8 h

1 Kind

 

 

 

 

 

 

 

 

2   Kinder

 

 

 

 

 

 

 

3 und mehr Kinder

 

 

 

 

 

 

 

Zukauf

1 Stunde

 

 

 

 

 

 

 

 

2 Stunden

 

 

 

 

 

 

 

 

3 Stunden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

  /

Nein-Stimmen:

12

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

- somit ist der Beschluss abgelehnt