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Auszug - Allgemeine Anfragen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 28.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Kutschik brachte eine Anfragen zur Ausbesserung von 40 m in der S

Herr Kutschik brachte eine Anfragen zur Ausbesserung von 40 m in der S.-Waldstein-Straße vor.

Herr Immisch sagt zu, sich das vor Ort anzusehen und die Anfrage in der nächsten Sitzung zu beantworten.

 

 

Herr Sauppe  fragte nach den Machbarkeitsstudien für ein Archiv.

Herr Immisch:   In Abstimmung mit dem Oberbürgermeister wurde sich für den Standort Rahnestr. 7 entschieden. In diesem Zusammenhang wird Frau Gellert im Rahmen ihrer Masterarbeit in Zusammenarbeit mit dem Büro Geyer eine Machbarkeitsstudie erarbeiten.

Der Standort Zekiwa wurde nicht weiter beleuchtet, da er auch u.a. aufgrund der Größe und weiteren Belegung keine Alternative bildet.

 

Die nächste Anfrage von Herrn Sauppe  bezog sich auf ein Gespräch mit dem Ortsbürgermeister  Würchwitz, und zwar dass dieses Jahr in Würchwitz keine Mittel in den  Haushalt eingestellt wurden, obwohl die Maßnahme Verbindungsstraße Würchwitz – Loitsch im Eingemeindungsvertrag festgehalten ist.

Herr Immisch erläuterte, dass diese Maßnahme keinesfalls gestrichen ist, sondern aufgrund der finanziellen Situation im Rahmen der Haushaltsdiskussion nach hinten verschoben wurde. Aus diesem Grund wurden im gesamten Haushalt viele Maßnahmen auch in Zeitz verschoben.

Herr Dr. Kunze bekräftigte auch an dieser Stelle wieder die weitere Gültigkeit der in den Eingemeindungsverträgen festgehaltenen Maßnahmen. Diese müssten aber im Kontext mit den Erfordernissen der „Altstadt Zeitz“ vor der Gebietsänderung stehen. Er gibt zu Protokoll, dass für ihn die Vereinbarungen aus den Gebietsänderungsverträgen 2014 nicht verfallen, sondern bis zur Realisierung prioritär bleiben werden. Allerdings hätte Würchwitz, wären sie eigenständige Gemeinde geblieben, die Maßnahme auch nicht mit der gekürzten Investitionspauschale einordnen können.

 

 

 

 

Anfragen Herr Netscher:

 

1. Umbau Altmarkt - Wie weit ist die Ausführungsplanung gediehen und gibt es schon Termine für die Ausführung.

 

Herr Immisch: In diesem Jahr wird die „unterirdische Wirtschaft“ und die Umfahrung hergestellt sowie Denkmal und Anschrägung der Fläche Richtung Rathaus, einschließlich Archäologie und unterirdisches Zeitz. Der eigentliche Platz wird nächstes Jahr in 2 Abschnitten ausgebaut. Baubeginn ist August dieses Jahres.

Der Parkplatz kann mit Einschränkungen genutzt werden.

 

2. Im Schloss Moritzburg ist die Planungsleistung Fahrstuhleinbau vergeben worden – Ist finanziell damit alles abgedeckt, was für die Planungsleistungen erforderlich ist?

Die Beantwortung erfolgt durch Herrn Immisch wie folgt zu Protokoll:

In der Begründung zur Vorlage zur Vergabe der Planungsleistungen im Bauausschuss am 11.01.2012 war auf der Grundlage der voraussichtlichen Baukosten i.H.v. 335.718 ein Architektenhonorar inkl. Tragwerksplanung i.H.v. 69.501 genannt. Auf dieser Grundlage wurde der Architektenvertrag abgeschlossen, außer zusätzlichen Kosten der Vermessungsleistungen durch das ortsansässige Vermessungsbüro Holstein i.H.v. ca. 3.400   sind derzeit keine zusätzlichen Honorarkosten angezeigt worden.

Hierzu gehört nicht der mit dem Büro Düber noch abzuschließende Vertrag über die barrierefreie Gestaltung der Zuwegung.

 

 

3. Erweiterung Parkplatz Besenstraße

- wurde schon im Bauausschuss bekannt gegeben

Herr Dr. Kunze informierte dazu, dass diese Kosten im Maßnahme-Kosten-Plan im Rahmen der Quartierspläne veranschlagt sind. Die Maßnahme wurde nun in Hinsicht auf Parkplatznutzung und Baumateriallagerung in der Bauphase des Altmarktes begonnen, allerdings als Teilmaßnahme. Die gesamte Herstellung des Parkplatzes wird erst nach 2013 erfolgen können.

 

4. Genehmigte Baumaßnahme in der Hainichener Dorfstraße

Frau Schaller erläuterte, dass das Bebauungsplanverfahren zu einem Hammer-Textilfachmarkt veröffentlicht wurde.

 

 

Herr Prüfe stellte eine Anfrage zum Abbruch des Hauses Neumarktstraße 8.

Wie wird weiter verfahren mit dem Platz, der derzeit von den umliegenden Bewohnern zur Ablagerung der gelben Säcke genutzt wird.

Frau Schaller sucht gegenwärtig mit dem Eigentümer nach einer optimalen Lösung.

 

 

Herr Brunn stellte eine Anfrage zum Lärmschutz der Ortsumgehung B2n.

Die Zahlen der Verkehrszählung liegen vom LBB vor und nach dieser bewegen sich die Werte knapp unterhalb der Grenze. Das Gebiet ist als Mischgebiet ausgelegt.

Wenn man das Gebiet in ein Wohngebiet umstufen würde, wären dann die Schwellenwerte anders? Wäre eine Änderung von Misch- in Wohngebiet möglich?

 

Herr Dr. Kunze  wird diese Problematik weiterhin im Auge behalten. Da es sich jedoch hier um eine Bundesstraße handelt, kann eine Änderung nur durch übergeordnete Stellen erfolgen. Eine nachträgliche Änderung der Gebietsplanungsdefinition löse keine rechtliche Wirkung auf die planfestgestellte B2n aus.