Inhalt

Auszug - Freigabe einer Haushaltssperre auf der Haushaltssperre 32100.71810 - Zuschuss Verein "Auf Messers Schneide - Zeitz 2014" e. V. in Höhe von 50.000 Euro ausgearbeitet von: Fachbereich Soziales Zeitz  

gemeinsamen Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses und des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mo, 26.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Vorlage wurde durch den Oberbürgermeister zurückgezogen, wie bereits erwähnt

Vorlage wurde durch den Oberbürgermeister zurückgezogen, wie bereits erwähnt.

zu TOP 9

vor Beginn des TOP 7 eingefügt

Aktuelle Entwicklung der Beratungsfolgen zum Betrieb der Frauenschutzwohnung in der Stadt Zeitz durch die Diakonie-gGmbH

 

Er möchte an dieser Stelle über das Thema Frauenschutzwohnung informieren und seinen Entscheidungsvorschlag, den er mit der Freiheit des städtischen Haushaltes treffen möchte, erörtern.

Der Oberbürgermeister geht davon aus, dass in den nächsten drei Wochen der Haushaltsplan 2012 in Kraft treten wird. Alle Voraussetzungen liegen vor. Er möchte zu diesem Zeitpunkt anbieten, für die Diakonie den Zuschuss wieder aufzunehmen, welcher vor einigen Jahren durch Stadtratsbeschluss gestrichen wurde. Diese 10.000 Euro möchte er zukünftig wieder zur Verfügung stellen und anbieten. Darüber hinaus möchte der Oberbürgermeister über zwei Jahre auf die Instandhaltungsrücklage, die der Verein an die Stadt zahlen muss, als einzigen Mietteil in Höhe von knapp 2.900, 00 Euro / a verzichten. Das wäre ein Gesamtbeitrag von 13.000 Euro.

Die Diakonie hat mit dem Eigenanteil, der in den Kosten steht und nicht im Defizit, beide Positionen zusammen etwa 29.000 Euro Eigenmittelzuschuss. Dem Oberbürgermeister ist signalisiert worden, wenn die Stadt Zeitz diesen Weg mitgeht für die Jahre 2012 / 2013, dass sich mehrere Firmen bereit erklären, weitere 15.000 Euro in diesem und im nächsten Jahr zu spenden. Die Diakonie hätte somit eine vollständige Kostendeckung. Damit wäre es möglich, den Übergang zum Jahresbeginn 2014 zu einem neuen Träger geordnet vorzubereiten.

 

Es hat sich erwiesen, dass kurzfristig kein neuer Träger erschließbar ist, vor allem nicht bei der Frage, dass im Moment vom Kirchenkreis 12 ehrenamtliche Mitarbeiter als Bereitschaftdienste mitwirken, die Nachtbereitschaft absichern. Als gesichert könne nach Befragungen nur gesehen werden, dass vorerst 4 Personen für diese Bereitschaft zur Verfügung stehen. Damit ist dieser Dienst nicht leistbar.

Wenn die Diakonie für die Jahr 2012 / 2013 der Träger bliebe, bestünde die Möglichkeit, dann in geordneteren Bahnen einen neuen Träger in die Aufgabe einzuführen.

 

Inwieweit weitere wirtschaftliche Verhältnisse des Trägers eine Rolle spielen, entziehe sich der Betrachtungsweise des Oberbürgermeisters.

 

 

Frau Späte:

Der Landkreis prüft jährlich die genauen Abrechnungen aller Träger im Sozialbereich. Insofern werden auch die Abrechnungen der Frauenschutzwohnungen Zeitz geprüft. Sie bittet den Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit beim Landkreis nachzufragen. Es sind ja drei Finanzierungsbestandteile, nämlich der pauschale Zuschuss der Stadt, die Instandhaltungspauschale sowie der dritte Teil, auf den sich die Frage bezieht, die sei nach dem Geld, was an Einnahmen durch die Bewohnerinnen zu akquirieren ist. Damit rechne die Diakonie zu Beginn des Jahres als Defizit. Sollte die Stadt dafür ebenfalls einen Zuschuss leisten wollen, muss im Umkehrschluss am Ende des Jahres der Zuschuss zurückgefordert werden.

Die Mitarbeiterinnen wurden vom Träger bereits gekündigt. Inwieweit ist die Diakonie bereit, hier Schritte zurück zu gehen?

 

Oberbürgermeister:

Die letzte Frage ist schwierig, da die Geschäftsführung die Schuld immer bei Anderen suche.

Den Hinweis zur Rückfrage beim Landkreis wird der Oberbürgermeister aufgreifen. Der Kostenplan, aufbauend auf 2011, liegt vor und darin sind bereits als Einnahmen etwa 12.000 Euro als Nutzungsentgelte geplant. Diese sind nicht in dem Defizit von 29.000 Euro enthalten.

 

Einzuschätzen ist nicht, inwieweit der Geschäftsführer die Kündigungen zurücknimmt. In einem gemeinsamen Gespräch mit Herrn Koston und den beiden Mitarbeiterininnen entstand der Eindruck, dass auch hier menschliche Themen eine Rolle spielen könnten.

 

Frau Reimschüssel:

Sie erläutert kurz, warum etwa 2006 der Zuschuss der Stadt gestrichen wurde. Aus dieser Geschichte heraus, kommt bei der Zahlung eines erneuten Zuschusses ein ungutes Gefühl auf, da das Geld in ein „Fass ohne Boden“ gezahlt werden könnte.

Nach einem Gespräch mit Frau Hager (Gleichstellungsstelle LRA BLK) machte sich deutlich, dass es noch Möglichkeiten gibt, eine weitergehende Förderung, allerdings ohne Bewilligungssicherheit zu beantragen.

 

Im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport wurde darüber beraten, alle Betroffenen an einen Tisch zu holen, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Weiter soll darüber nachgedacht werden, ob ein freier Träger aus Zeitz gefunden wird, favorisiert würde dabei die Stiftung Seniorenhilfe als kommunale Stiftung. Und wenn es keinen freien Träger gäbe, sagt das Gesetz, geht es über in die öffentliche Hand, zum Träger der Aufgabe.

 

Oberbürgermeister:

Die Aufgabe Frauenschutzwohnung sei eine Angelegenheit des Burgenlandkreises. Dieser sei Aufgabenträger. Der Burgenlandkreis habe signalisiert, wenn Zeitz schließt, muss Weißenfels aufgebettet werden. Der Burgenlandkreis plant im rechtlichen Rahmen mit insgesamt 10 bis 11 Betten. Der Oberbürgermeister hält das für höchst problematisch, weil mit der Schließung der Frauenschutzwohnung die Frauen in ihrem Umfeld schutzlos ausgeliefert werden. Weitere Betten in Weißenfels können zwar statistisch helfen, sie helfen den betroffenen Frauen nicht. Und es ist nicht so, wie es kolportiert wird, dass die Stiftung Seniorenhilfe diese Aufgabe übernehmen kann. Man muss hier genau hinschauen, welche Gemeinnützigkeitskriterien in der Satzung der Stiftung Seniorenhilfe stehen. Eine Stiftung darf nie freiwillig, aus dem Stiftungsrecht abgeleitet, ein Verlustgeschäft übernehmen, weil die Stiftung nach Stiftungsrecht verpflichtet ist, Stiftungsvermögen zu mehren. Wenn sie wissentlich ein Verlustgeschäft übernimmt, steht sie in der Gefahr, dass die Gemeinnützigkeit der Stiftung vom Finanzamt gestrichen wird und der Vorstand zur persönlichen Haftung aufgefordert ist.

 

Der Oberbürgermeister sei immer noch der Auffassung, dass der jetzige Träger mit dem Personal fachlich geeignet ist und dass alles daran gesetzt werden muss, an dieser Stelle zu verwirklichen.

Zur Finanzierung besagt der Gesetzgeber, Frauenschutzwohnungen sind zulässig ab vier Betten. Weiter sagt er, dass für diese vier Betten 1,5 VbE vorgehalten werden. Dafür zahlt das Land einen Festbetragszuschuss in Höhe von 36.000 Euro. Pro weiteres Bett sind nur 0,125 Stellen erforderlich, jedoch gibt es dafür weitere 8.000 Euro vom Land. Der Verein in Weißenfels ist ein freier Verein, der keiner Tarifpolitik folgt und deshalb Personalkosten freier ausgestalten darf, während der Träger Diakonie zwingend an seinen Tarif der Kirche angelehnt ist.

Es gibt eine sichere Zusage von 4 ehrenamtlichen Mitarbeitern der Diakonoie in Zeitz, den Bereitschaftsdienst aufrecht zu erhalten.

 

Frau Reimschüssel:

Das Frauenhaus Zeitz arbeitet nicht nur stationär, sondern betreut auch einen großen ambulanten Bereich.

 

Herr Rothe an den Oberbürgermeister:

Wo steht geschrieben, dass die Stiftung Seniorenhilfe Zeitz kein Defizitgeschäft machen darf?

Im Übrigen hatte die Stiftung den Kindergarten „Fröbelhaus“ in freier Trägerschaft übernommen. Und der Betrieb eines Kindergartens ist immer ein Defizitgeschäft. In Gänze darf die Stiftung sicherlich nicht das Stiftungsvermögen gefährden. Da die Stiftung in vielen sozialen Bereichen tätig ist, kann dieses Defizit locker ausgeglichen werden.

Nach Satzung der Stiftung muss hilfsbedürftigen Menschen geholfen werden.

 

Oberbürgermeister:

Er ist hier in der Funktion des Oberbürgermeisters und nicht als Stiftungsvorstandsvorsitzender und wird auf diese Frage nicht antworten.

Bei genauer Betrachtung der Satzung der Stiftung sehe man, dass die Stiftung diese Aufgabe nicht übernehmen darf.

 

Herr Rothe:

Sie können die Satzung jederzeit ändern!

 

Oberbürgermeister:

Vor Kurzem war eine Betriebsprüfung des Finanzamtes für die Jahre 2004 – 2009 in der Stiftung. Es gab erhebliche Beanstandungen zu früheren Geschäftsjahren. Darüber hat sich der Vorstand der Stiftung zu verständigen, es sei keine Angelegenheit dieser Beratung.

 

Herr Rothe:

Darüber kann gesprochen werden. Er habe mehrere Betriebsprüfungen überlebt.

 

Oberbürgermeister:

Es gab unterdessen Rechtsänderungen, welche zu neuen Bewertungen geführt haben. Allein der Vorstand der Stiftung sei zu einer Entscheidung befugt.

 

Herr Gentsch:

Die Probleme liegen bei Herrn Koston.

Er plädiert dafür, einen anderen Träger zu finden.

 

Oberbürgermeister:

Jeder neue Träger fragt, wo das Geld herkommt.

Heute geht es darum, ein Signal zu setzen, dass es im Jahr 2012 nicht am Geld liegen darf.

 

Die Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses sind damit einverstanden, dem Vorschlag des Oberbürgermeisters zu folgen.

 

Vorschlag Herr Hörig:

Schriftliche Zusammenfassung des Sachverhalts und Prüfung der Übernahme durch die Stiftung Seniorenhilfe.

 

Oberbürgermeister:

Es geht heute nur darum, ein Signal zu setzen und der Schließung in diesem Jahr entgegenzuwirken. Dazu wolle er in seiner Zuständigkeit die vorgeschlagenen Entscheidungen treffen.

 

Es wird festgestellt, dass es grundsätzlich keinen Widerspruch dazu von den Mitgliedern beider Ausschüssen gibt. Eine Tendenzabstimmung im Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss ergibt einstimmige Zustimmung. Im Ausschuss KSBS ruft der Vorsitzende keine Tendenzabstimmung auf.