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Auszug - Verwendung der Ortschaftsmittel 2012 für die Ortschaft Kayna, entsprechend § 8 des Gebietsänderungsvertrages mit der Stadt Zeitz vom 15.01.2009  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 9
Gremium: Ortschaftsrat Kayna Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 17.04.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:10 - 21:10
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna

- Die Ortsbürgermeisterin weist darauf hin, dass die in der Vorlage noch offenen Anträge

- Die Ortsbürgermeisterin weist darauf hin, dass die in der Vorlage noch offenen Anträge

  (u.a. der des Schützenverein 1874 e.V.) mittlerweile eingegangen wären. Die

  entsprechenden Änderungen im Hinblick auf die beabsichtigte Mittelverwendung werden

  einvernehmlich handschriftlich und zur Niederschrift eingefügt.

Die vorliegenden Anträge werden beraten:

- Frau Ortschaftsrätin Mengel bittet, den beantragten Zuschuss der Freiwilligen Feuerwehr

  Kayna zum Druck der Festbroschüre (18. Kaynaer Schnauderbote) einer anderen

  Verwendung zuzuführen, da die Druckkosten über die Schaltung von Anzeigen

  gewerblicher Unternehmen und aus den Verkaufserlösen zu finanzieren sind.

Diese Änderung wird bestätigt.

Über die Verwendung der noch zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von 1.350,00 €  wird in einer nächsten Ortschaftsratssitzung beraten.

 

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Kayna beschließt in seiner Sitzung 20 / V / 12 am 17.04.2012 wie folgt:

Die von der Stadt Zeitz der Ortschaft Kayna unabhängig von den im § 6 Abs. 5 benannten Haushaltsmitteln im ersten Jahr nach erfolgter Eingemeindung zustehenden Mittel in Höhe von 8.000,00 € zum Zwecke der Förderung des Gemeinschaftslebens und des Brauchtums in der Ortschaft werden als Zuschüsse zur Arbeit der örtlichen Vereine und Initiativen wie folgt vergeben:

 

Antrag vom

 

Zweck

Beantragte Ortschaftsmittel

 

Verein

 

 

05.03.2012

Handarbeitszirkel Kayna e.V.

Beschaffung von speziellem Material für die Handarbeiten

 

200,00 €

März 2012

SV Fortuna Kayna e.V.

 

1.  Zuschuss zur Anschaffung von Trikots

2.  Sportmaterial

Gesamt

 

 

 

1.400,00 €

31.03.2012

Heimatverein Barbarossa Kayna und Umgebung e.V.

Verwendung für Jubiläen und Brauchtum im Jahr 2012

 

500,00 €

 

Nachtrag:

10.04.2012

Schützenverein 1874 e.V. Kayna

1.  Zuschuss zur Instandhaltung / Pflege des Schützenhauses „Am Tannenholz“ in Kayna einschließlich der Anschaffung eines Rasenmähers

2.  Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Beschusses der vereinseigenen Kanone beim Beschussamt Suhl (Gebühren & Fahrtkosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

500,00 €

März 2012

Freiwillige Feuerwehr Zeitz / Ortswehr Kayna

Traditionelles Maibaumsetzen

am 30.04.2012 – Zuschuss für die Blaskapelle zum Fackelumzug

 

125 Jahre FFw Kayna

Festwochenende vom 06.07. bis 08.07.2012

1.  Zuschuss für Kapelle zur Tanzveranstaltung

2.  Zuschuss zur Miete für das Festzelt

3.  Zuschuss für Kapelle zum Festumzug

4.   Zuschuss zum Druck einer Festzeitschrift (Kaynaer Schnauderbote Nr. 18

Zuschuss zu den zu erwartenden Veranstaltungsgebühren (z.B. GEMA)

Gesamt

 

 

250,00 €

 

 

 

 

 

700,00 €

 

200,00 €

 

400,00 €

 

 

 

 

300,00 €

1.850,00 €

März 2012

Kleintierzüchterverein Kayna und Umgebung e.V.

90 Jahre Kleintierzüchterverein Kayna und Umgebung e.V.

Zuschuss zur Jubiläumsveranstaltung

 

 

200,00 €

März 2012

Männergesangverein Harmonie 1867 e.V.

Zuschuss für die Fahrtkosten bei Konzerten außerhalb von Kayna

 

500,00 €

März 2012

Antennengemeinschaft Kayna e.V:

Zuschuss zur Gestaltung des Informationsangebotes des Infokanals für Kayna und Roda

 

 

100,00 €

März 2012

„Die Laienspieler“

Freie Kinder und Jugendtheatergruppe Kayna

Zuschuss zur Anschaffung von Material für die Bühnenbilder und die Kostüme

 

 

 

200,00 €

 

IG Schnaudertal-nachrichten

Anschaffung von Archivboxen

 

200,00 €

 

 

 

 

 

Ortschaft Kayna

 

 

 

 

Weihnachtsmarkt 2012

in Zusammenarbeit mit Vereinen

(Gebühren, Genehmigungen, GEMA, Transportmittel, Personal, Auf- und Abbau, Toilettenbenutzung, Programmgestaltung, Präsente für Kinder (Auftritt Kindergarten, Grundschule und Geschenke vom Weihnachtsmann) – nach Abrechnung 2011 / Kalkulation

 

 

 

 

 

 

 

 

1.000,00 €

 

Zwischensumme:

 

6.650,00 €

 

 

Zur Verfügung

1.350,00 €

 

 

 

 

 

Gesamtsumme:

 

8.000,00 €

 

Margarete Späte

Ortsbürgermeisterin

 

Begründung:

 

Gebietsänderungsvertrag – Eingemeindung der Gemeinde Kayna in die Stadt Zeitz – 15.01.2010

- A U S Z U G -

§ 8

Entwicklung der Ortschaft

 

1.      Die aufnehmende Stadt Zeitz verpflichtet sich, die eingemeindete Gemeinde Kayna als Ortschaft so zu fördern, dass deren Entwicklung durch die Eingemeindung nicht beeinträchtigt wird. Sie verpflichtet sich, die besonderen Belange der eingemeindeten Gemeinde gemäß ihrem Entwicklungsstand und ihrer gemeindlichen Traditionen in angemessener Form zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wird die aufnehmende Stadt Zeitz den Ortschaftsrat unabhängig von den im § 6 Abs. 5 benannten Haushaltsmitteln im ersten Jahr nach erfolgter Eingemeindung einen Betrag von 8.000,00 € zum Zwecke der Förderung des Gemeinschaftslebens und des Brauchtums in der Ortschaft bereitstellen. Es wird empfohlen, dem Ortschaftsrat auch in den folgenden Jahren 8.000 € für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung darüber im Zuge der jeweiligen Haushaltssatzung und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt.

 

2.      Die aufnehmende Stadt Zeitz ist bestrebt, die Investitionen der Anlage 2 im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu realisieren. Der Ortschaftsrat kann nach der Eingemeindung im Rahmen seiner Kompetenz aus § 87 Abs. 1 GO LSA vorschlagen, die in der Anlage 2 genannten Investitionsprioritäten auf Grund aktueller Erfordernisse anzupassen. c