Auszug - Verwendung der Ortschaftsmittel 2012 für die Ortschaft Kayna, entsprechend § 8 des Gebietsänderungsvertrages mit der Stadt Zeitz vom 15.01.2009
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna | |||
TOP: | Ö 9 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Kayna | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Di, 17.04.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:10 - 21:10 | ||
Raum: | Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna | ||
Ort: | Kayna | ||
- Die Ortsbürgermeisterin weist darauf hin, dass die in der Vorlage noch offenen Anträge
(u.a. der des Schützenverein 1874 e.V.) mittlerweile eingegangen wären. Die
entsprechenden Änderungen im Hinblick auf die beabsichtigte Mittelverwendung werden
einvernehmlich handschriftlich und zur Niederschrift eingefügt.
Die vorliegenden Anträge werden beraten:
- Frau Ortschaftsrätin Mengel bittet, den beantragten Zuschuss der Freiwilligen Feuerwehr
Kayna zum Druck der Festbroschüre (18. Kaynaer Schnauderbote) einer anderen
Verwendung zuzuführen, da die Druckkosten über die Schaltung von Anzeigen
gewerblicher Unternehmen und aus den Verkaufserlösen zu finanzieren sind.
Diese Änderung wird bestätigt.
Über die Verwendung der noch zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von 1.350,00 € wird in einer nächsten Ortschaftsratssitzung beraten.
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Kayna beschließt in seiner Sitzung 20 / V / 12 am 17.04.2012 wie folgt:
Die von der Stadt Zeitz der Ortschaft Kayna unabhängig von den im § 6 Abs. 5 benannten Haushaltsmitteln im ersten Jahr nach erfolgter Eingemeindung zustehenden Mittel in Höhe von 8.000,00 € zum Zwecke der Förderung des Gemeinschaftslebens und des Brauchtums in der Ortschaft werden als Zuschüsse zur Arbeit der örtlichen Vereine und Initiativen wie folgt vergeben:
Antrag vom |
| Zweck | Beantragte Ortschaftsmittel | |||
| Verein |
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Handarbeitszirkel Kayna e.V. | Beschaffung von speziellem Material für die Handarbeiten |
200,00 € | ||||
März 2012 | SV Fortuna Kayna e.V.
| 1. Zuschuss zur Anschaffung von Trikots 2. Sportmaterial Gesamt |
1.400,00 € | |||
Heimatverein Barbarossa Kayna und Umgebung e.V. | Verwendung für Jubiläen und Brauchtum im Jahr 2012 |
500,00 €
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Nachtrag: | Schützenverein 1874 e.V. Kayna | 1. Zuschuss zur Instandhaltung / Pflege des Schützenhauses „Am Tannenholz“ in Kayna einschließlich der Anschaffung eines Rasenmähers 2. Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Beschusses der vereinseigenen Kanone beim Beschussamt Suhl (Gebühren & Fahrtkosten) |
500,00 € | |||
März 2012 | Freiwillige Feuerwehr Zeitz / Ortswehr Kayna | Traditionelles Maibaumsetzen am 30.04.2012 – Zuschuss für die Blaskapelle zum Fackelumzug
125 Jahre FFw Kayna Festwochenende vom 06.07. bis 08.07.2012 1. Zuschuss für Kapelle zur Tanzveranstaltung 2. Zuschuss zur Miete für das Festzelt 3. Zuschuss für Kapelle zum Festumzug 4. Zuschuss zum Druck einer Festzeitschrift (Kaynaer Schnauderbote Nr. 18 Zuschuss zu den zu erwartenden Veranstaltungsgebühren (z.B. GEMA) Gesamt |
250,00 €
700,00 €
200,00 €
400,00 €
300,00 € 1.850,00 € | |||
März 2012 | Kleintierzüchterverein Kayna und Umgebung e.V. | 90 Jahre Kleintierzüchterverein Kayna und Umgebung e.V. Zuschuss zur Jubiläumsveranstaltung |
200,00 € | |||
März 2012 | Männergesangverein Harmonie 1867 e.V. | Zuschuss für die Fahrtkosten bei Konzerten außerhalb von Kayna |
500,00 € | |||
März 2012 | Antennengemeinschaft Kayna e.V: | Zuschuss zur Gestaltung des Informationsangebotes des Infokanals für Kayna und Roda |
100,00 € | |||
März 2012 | „Die Laienspieler“ Freie Kinder und Jugendtheatergruppe Kayna | Zuschuss zur Anschaffung von Material für die Bühnenbilder und die Kostüme |
200,00 € | |||
| IG Schnaudertal-nachrichten | Anschaffung von Archivboxen |
200,00 € | |||
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| Ortschaft Kayna |
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| Weihnachtsmarkt 2012 in Zusammenarbeit mit Vereinen (Gebühren, Genehmigungen, GEMA, Transportmittel, Personal, Auf- und Abbau, Toilettenbenutzung, Programmgestaltung, Präsente für Kinder (Auftritt Kindergarten, Grundschule und Geschenke vom Weihnachtsmann) – nach Abrechnung 2011 / Kalkulation |
1.000,00 € | |||
| Zwischensumme: |
| 6.650,00 € | |||
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| Zur Verfügung | 1.350,00 € | |||
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| Gesamtsumme: |
| 8.000,00 € |
Margarete Späte
Ortsbürgermeisterin
Begründung:
Gebietsänderungsvertrag – Eingemeindung der Gemeinde Kayna in die Stadt Zeitz – 15.01.2010
- A U S Z U G -
§ 8
Entwicklung der Ortschaft
1. Die aufnehmende Stadt Zeitz verpflichtet sich, die eingemeindete Gemeinde Kayna als Ortschaft so zu fördern, dass deren Entwicklung durch die Eingemeindung nicht beeinträchtigt wird. Sie verpflichtet sich, die besonderen Belange der eingemeindeten Gemeinde gemäß ihrem Entwicklungsstand und ihrer gemeindlichen Traditionen in angemessener Form zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wird die aufnehmende Stadt Zeitz den Ortschaftsrat unabhängig von den im § 6 Abs. 5 benannten Haushaltsmitteln im ersten Jahr nach erfolgter Eingemeindung einen Betrag von 8.000,00 € zum Zwecke der Förderung des Gemeinschaftslebens und des Brauchtums in der Ortschaft bereitstellen. Es wird empfohlen, dem Ortschaftsrat auch in den folgenden Jahren 8.000 € für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung darüber im Zuge der jeweiligen Haushaltssatzung und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt.
2. Die aufnehmende Stadt Zeitz ist bestrebt, die Investitionen der Anlage 2 im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu realisieren. Der Ortschaftsrat kann nach der Eingemeindung im Rahmen seiner Kompetenz aus § 87 Abs. 1 GO LSA vorschlagen, die in der Anlage 2 genannten Investitionsprioritäten auf Grund aktueller Erfordernisse anzupassen. c