Auszug - Kommunaler Friedhof im Ortsteil Mahlen - Umgang mit alten Grabmalen (gemäß Hauptsatzung der Stadt Zeitz i.d.F. der 3. Änderung vom 26.08.2010 § 18 Ortschaftsrat Abs. (4) Nr. 1)
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna | |||
TOP: | Ö 10 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Kayna | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Di, 17.04.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:10 - 21:10 | ||
Raum: | Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna | ||
Ort: | Kayna | ||
Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung des SG Grünes der Stadtverwaltung Zeitz habe ergeben, dass für einige Grabstätten auf dem kommunalen Friedhof in Mahlen keine Nutzungsberechtigten und keine Nutzungsrechte eingetragen wären. Auf Grund der derzeit geltenden Satzung wären diese Grabstätten durch die Stadt Zeitz (als Kostenträger) zu beräumen.
Die Ortsbürgermeisterin habe die Verwaltung um Aufschub der öffentlichen Bekanntmachung dieser Angelegenheit gebeten, um gemeinsam mit ortskundigen Einwohnern von Mahlen Nutzungsberechtigte oder Pflegepaten für diese Grabstellen zu ermitteln.
Protokollbeschluss:
Der Ortschaftsrat beschließt einstimmig, alle Möglichkeiten zu prüfen und die Grabsteine, die in sich Zeitzeugen sind und Denkmalcharakter haben, zu erhalten.