Auszug - Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Luckenau | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 23.05.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:25 | |||||||
Raum: | Luckenau, Bürgerraum, Schulstraße | |||||||
Ort: | Schulstraße, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/32/0765/12 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Frau Stirbo übergibt das Wort an Frau Langenberg
Frau Langenberg:
- erläutert die Beschlussvorlage
- im Anschluss erfolgt die Abstimmung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz einschließlich der Entgelttarife.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |
- in die Ausarbeitung des Entwicklungskonzeptes wurde von den Mitarbeitern der Stadt viel
Arbeit investiert um den Ortschaftsrat ausreichend über die Thematik zu informieren