Auszug - Änderungssatzung Kindereinrichtung Theißen bei Änderung der Staffelung
Sondersitzung des Ortschaftsrates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 3 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.06.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 18:15 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
V/STR/40/0788/12 Änderungssatzung Kindereinrichtung Theißen bei Änderung der Staffelung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Kindertageseinrichtungen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Frau Besser:
‑ vor dieser Sitzung hat das Elternkuratorium getagt, es hat sich einstimmig für die Staffelung
der Beiträge entschieden
Herr Forner:
- ich sehe die Entscheidung als übereilt, die Begründung für den Beschluss über die
Erhöhung der Beiträge sehe ich als sachlich falsch an, die Begründung, die Stadt muss
gleichbehandeln oder der Verweis auf das Schreiben der Kommunalaufsicht im letzten Jahr
im Rahmen der HH‑Konsolidierung ‑ damit rechtfertigt sie die Anpassung, ist nicht richtig
die Kitas sind immer ein Zuschussgeschäft, aber wenn die Eltern die Staffelung mitgehen,
stelle ich mich nicht quer
Frau Besser:
‑ die Erhöhung ist durch den Stadtrat im März 2012 beschlossen worden, mit diesem
Beschluss entlasten Sie die Mehrkinderfamilien
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 3. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Theißen zur Förderung und Betreuung von Kindern vom 22.05.2003.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 13 |
davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |