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Auszug - Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung für den Flächennutzungsplan (FNP) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0762/12 Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung für den Flächennutzungsplan (FNP)
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläuterte die Vorlage

Herr Immisch erläuterte die Vorlage.

 

Herr Prüfe gibt zu Protokoll, dass er gegen den Bau eines Kohlekraftwerkes ist und deshalb gegen die Vorlage stimmt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz einzuleiten.

 

Der Aufstellungsbeschluss gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Zeitz einschließlich aller Ortsteile gemäß Anlage 1. Diese Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Das Aufstellungsverfahren ist zur Wirksamkeit des FNP Zeitz zu führen.

 

Der Entwurf ist an die Vorgaben der Planfeststellung für die Umgehungsstraßen (B 2 / B 91) und an die Regionalplanung (z.B. bzgl. Windkraft) anzupassen.

Auch sind in den Entwurf für den Flächennutzungsplan (FNP) die Ergebnisse des 2010 beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes mit dem Rahmenplan für das Sanierungsgebiet und dem Konzept zur energetischen Stadterneuerung einzuarbeiten.

 

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist unter Bezug auf § 3 Abs. (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB abzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0