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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Eigenheimbau am Kirchweg" im Ortsteil Theißen von Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0774/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Eigenheimbau am Kirchweg" im Ortsteil Theißen von Zeitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläuterte kurz die Vorlage

Herr Immisch erläuterte kurz die Vorlage.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-    Der Durchführungsvertrag (Anlage 1) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-          Die Abwägungen  (Anlage 2) zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau am Kirchweg " wurden geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung.

 

-          Aufgrund des § 13 a i.V.m. dem § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau am Kirchweg "  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)-(Anlage 3)- als Satzung beschlossen.

 

-          Die Begründung (Anlage 4) einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird gebilligt.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0