Auszug - Allgemeine Anfragen
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | |||
TOP: | Ö 7 | ||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Di, 03.07.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 18:35 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Herr Schröder:
- weist darauf hin, dass durch Herrn Otto vor der Sitzung noch eine Information ausgereicht
wurde zum Thema FFW Kauf eines Löschfahrzeuges Kayna
Herr Otto:
- im Haushalt war eine Haushaltsstelle schon eingerichtet und 110.0 T€ eingestellt worden
für den Kauf eines Tanklöschfahrzeuges Kayna; das Ergebnis der Ausschreibung ergab
nun, dass sich die Angebote über 43.0 T€ erhöhen, dazu müssen nun
Deckungshaushaltsstellen gefunden werden und danach muss eine Entscheidung getroffen
werden; es müsste für diese Vorlage eine Sondersitzung gemacht werden
Herr Schröder:
- die Dringlichkeit ist gerechtfertigt und nach der Prüfung der Angebote wäre eine kurzfristige
Einberufung des Finanz – und Rechnungsprüfungsausschusses möglich
Frau Späte:
- wieso wurde nicht mit mir über die Deckung der Summen gesprochen, es stehen keine
Summen hinter den Deckungshaushaltsstellen, die hätte ich gern mal gewusst
Frau Lippert:
- beantwortet Frau Späte die Deckungshaushaltsstellen mit den entsprechenden Mitteln
Herr Hinke:
- es wurde ja schon über die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für Kayna gesprochen
und schaffen nun nach Prüfung der Angebote ein Tanklöschfahrzeug an
Herr Gentzsch:
- es ist ganz wichtig auch für die Dörfer entsprechende Ausrüstung anzuschaffen und sieht
ebenfalls die Dringlichkeit
Herr Schröder:
- lässt nun darüber abstimmen, wenn alles fertig ist einen Sonderfinanz – und
Rechnungsprüfungsausschuss zu machen und dort die Vorlage zu beschließen
Abstimmung:: 6 : 0 : 0
Frau Späte:
1. Frage - Thema Fahrtkosten - inwieweit werden für Stadträte Fahrtkosten erstattet von der
Wohnung zu den Sitzungsorten, dass ist in Zeitz noch nie passiert?; Begründung dazu
war, wenn es innerhalb eines Stadtgebietes ist, werden die Fahrtkosten nicht
angerechnet; möchte eine schriftliche Antwort dazu bekommen; alle Informationen dazu
werden an Herrn Otto übergeben
Herr Otto:
- Ausgangspunkt der Frage wie sieht die Erstattung der Fahrtkosten für die
Ortsbürgermeister aus, da gibt es keine Unterscheide zur Gesetzeslage, d.h. das die
Fahrtkosten wie gehabt behandelt werden; Bestätigung das Fahrtkosten für Gremien zu
Sitzungen erstattungsfähig sind; das ganze soll im nächsten Ältestenrat vorberaten und
danach eine Entscheidung getroffen werden
Frau Späte:
- erläutert nochmals dass es sich hier um die Gemeindeordnung § 33 Abs. 2 der ist neu
eingefügt, handelt
Herr Gentzsch:
- es gibt 0,23 € pro Kilometer für die Teilnahme an der Kreistagssitzung
Frau Späte:
2. Frage – geht an den Bürgermeister, das die Tochtergründung der WBG nun noch mal
einer Prüfung des Geschäftsführers der WBG unterzogen werden soll, wieweit dürfen wir
als Stadträte neue Erkenntnisse dazu erhalten
Herr Otto:
- war ebenfalls überrascht über diese Ausführungen und hat keinerlei Informationen zum
heutigen Tage darüber
Herr Schröder:
- geht davon aus, dass es in der nächsten Aufsichtsratssitzung der WBG Informationen
geben wird und in der Rückkopplung eine Information an die Stadträte getätigt wird
Herr Hörig:
1. Frage – seit 2008 bitten wir um die Ausschilderung der Weinroute und von Kloster Posa;
es gibt dazu eine Kostenstelle wo 5.0 T€ ausgewiesen sind, die für die Verbesserung der
Ausschilderung vorgesehen sind; mit wie viel Euro ist die Weinroute ausgeschrieben und
mit wie viel Kloster Posa; liegt hier ein Kostenvoranschlag dazu vor?
2. Frage – Vermögenshaushalt wie hoch ist die Differenz da er nicht ausgeglichen ist, war so
informiert, dass der Vermögenshaushalt am Ende des Jahres günstiger dargestellt ist, als
im Juli können sie mir dazu antworten
3. Frage – was kostet die Pflege der 2. Gedenksteine?
Herr Schröder:
- das Thema Goethepark war hinreichend abgehandelt
Herr Hörig:
- die Aussage von Herrn Immisch war nicht richtig
Herr Schröder:
- bitte die Fragen in Zukunft schriftlich spätestens zur Sitzung mitbringen oder ein paar Tage
vorher über den Sitzungsdienst einzureichen
Herr Otto:
- die Fragen zu den Denkmalen insbesondere im Goethepark verweis ich auf die Antwort im
Stadtrat; zum Thema Franzosendenkmal Stephanstraße, dort gibt es von Zeit zu Zeit eine
Maßnahme zur Pflege; zu der 1. und 2 Frage wo es um die Beschilderung geht und er
Verteilerschlüssel der Finanzmittel ist – die Fragen werden mitgenommen in den FB
Soziales Zeitz Frau Langenberg; für die Beantwortung zum Vermögenshaushalt denke ich
kann Frau Lippert Auskunft geben
Frau Lippert:
- der Vermögenshaushalt im Haushalt war ja ausgeglichen wie er beschlossen wurde und
der Vermögenshaushalt im Nachtragshaushalt wird nicht ausgeglichen sein, wie hoch die
Summe ist, steht noch nicht ganz fest
Herr Gentzsch:
- was wird mit den Steinblöcken des ODF – Denkmales?
Herr Otto:
- die Blöcke werden fachgerecht entnommen und werden dann eingelagert und wird
irgendwann bestimmt wieder verwendet
Herr Schröder:
1. Frage – die Europäische Zentralbank hält sogenannte Euriuhrkredite für Kommunen vor,
dies ist eine Alternative für auslaufende Kredite die auch von der Stadt wahrgenommen
könnten;
2. Frage – in den letzten Tagen gab es Meldungen, dass die Gewerbesteuern nach oben
steigen sollen, hat die Stadt Zeitz dazu schon nähere Informationen?
Frau Lippert:
- zur 1. Frage – den Euribor gibt es schon lange und es wurde auch schon mit diesem
gearbeitet, dieser Kredit ist ein zinsgünstiger Kredit, ist aber stark am Kapitalmarkt
gebunden und somit können da starke Zinsschwankungen entstehen; eine Alternative ist
der KfW – Kredit für die Stadt der staatlich gestützt ist;
- zur 2. Frage – würde ich im Moment verneinen, ist noch nichts bei der Stadt bekannt
Herr Schröder:
- nochmals die Nachfrage wie ist das eigentlich mit der Gewerbesteuer, von wem werden wir
informiert?
Frau Lippert:
- die Gewerbesteuern bekommen wir ja von den Gewerbetreibenden direkt über den
Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes