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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Eigenheimbau am Kirchweg" im Ortsteil Theißen von Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

29. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15 Beschluss:V/STR/65/0774/12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.07.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0774/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Eigenheimbau am Kirchweg" im Ortsteil Theißen von Zeitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Gemäß § 31 der GO LSA nimmt Herr Forner nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich, so dass zur Abstimmung 27 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind

Gemäß § 31 der GO LSA nimmt Herr Forner nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0774/1907/12:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-    Der Durchführungsvertrag (Anlage 1) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-          Die Abwägungen  (Anlage 2) zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau am Kirchweg " wurden geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung.

 

-          Aufgrund des § 13 a i.V.m. dem § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 61 „Eigenheimbau am Kirchweg "  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)-(Anlage 3)- als Satzung beschlossen.

 

-          Die Begründung (Anlage 4) einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird gebilligt.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

38

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  1 (Herr Forner)