Auszug - Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||
TOP: | Ö 6 | ||
Gremium: | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | Beschlussart: | ungeändert beschlossen |
Datum: | Mo, 10.09.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 18:00 - 20:45 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
· Zuständigkeit für Ordnung und Sauberkeit im Bereich MVZ /Grundschule Zeitz-Ost
Die Anfrage wurde durch das SG Gebäude- und Flächenmanagement wie folgt beantwortet. Für das Objekt Gustav-Mahler-Straße 14 sind folgende Zuständigkeiten im Hinblick auf Sauberkeit und Verkehrssicherungspflichten festgelegt.
- 5. Grundschule Zeitz-Ost
verantwortlich dafür ist der Schulhausmeister
- MVZ
Hier ist der Mieter durch Mietvertrag verpflichtet, alle Anlieger- und Verkehrs- sicherungspflichten zu übernehmen (Straßen- und Gehwegreinigung, Schnee- und Glatteisbeseitigung). Auf dem Gelände hat das MVZ selbst für Ordnung, Sauberkeit, Verkehrssicherheit und Winterdienst Sorge zu tragen (betrifft Zufahrt zum Gelände, Freifläche vor Haupteingang MVZ und Parkflächen); diese Flächen sind im Lageplan (Anlage Mietvertrag) geregelt.
- Evangelische Grundschule
Die derzeitige Regelung sieht vor, dass die allgemeine Verkehrssicherheit (Reinigung Grundstück inkl. Räum- und Streupflicht) dem Eigentümer (Stadt) obliegt; außer in den Ferienzeiten. Die Innenreinigung der gemieteten Räume obliegt der Evangelischen Grundschule selbst.