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Auszug - Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

·         Zuständigkeit für Ordnung und Sauberkeit im Bereich MVZ /Grundschule Zeitz-Ost

Die Anfrage wurde durch das SG Gebäude- und Flächenmanagement wie folgt beantwortet. Für das Objekt Gustav-Mahler-Straße 14 sind folgende Zuständigkeiten im Hinblick auf Sauberkeit und Verkehrssicherungspflichten festgelegt.

-            5. Grundschule Zeitz-Ost

verantwortlich dafür ist der Schulhausmeister

-            MVZ

Hier ist der Mieter durch Mietvertrag verpflichtet, alle Anlieger- und Verkehrs-                sicherungspflichten zu übernehmen (Straßen- und Gehwegreinigung, Schnee- und Glatteisbeseitigung). Auf dem Gelände hat das MVZ selbst für Ordnung, Sauberkeit, Verkehrssicherheit und Winterdienst Sorge zu tragen (betrifft Zufahrt zum Gelände, Freifläche vor Haupteingang MVZ und Parkflächen); diese Flächen sind im Lageplan (Anlage Mietvertrag) geregelt.

-            Evangelische Grundschule

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass die allgemeine Verkehrssicherheit (Reinigung Grundstück inkl. Räum- und Streupflicht) dem Eigentümer (Stadt) obliegt; außer in den Ferienzeiten. Die Innenreinigung der gemieteten Räume obliegt der Evangelischen Grundschule selbst.