Inhalt

Auszug - Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 8
Gremium: Ortschaftsrat Kayna Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna
V/STR/40/0819/12 Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Frau Bartsch erläutert die Vorlage

Frau Bartsch erläutert die Vorlage. Für die Ortschaft Kayna (hier Waldbad Kayna) ergäben sich keine Änderungen. Die Satzung werde nach Beschlussfassung durch den Stadtrat im Amtsblatt veröffentlicht; im Waldbad Kayna werde ein entsprechender Aushang angebracht.

 

Die Ortsbürgermeisterin weist darauf hin, die Ordnung der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, z. B. durch einen Flyer, der in den Einrichtungen ausgelegt werden könne.

Frau Bartsch wird die Umsetzungsmöglichkeiten prüfen.

 

Anhörung des Ortschaftsrates Kayna zur Beschlussvorlage-Nr. V/STR/40/0819/12:

 

Anhörung:  Beschluss Nr.  64 / 23 / V / 12

 

Der Ortschaftsrat empfiehlt nach dieser Anhörung einstimmig dem Stadtrat die Beschlussfassung.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 27.09.2012 die Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz – gemäß Anlage.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10 (ein Mandat unbesetzt)

davon anwesend:

  7

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

Anhörung:  Beschluss Nr.  64 / 23 / V / 12

 

Der Ortschaftsrat empfiehlt nach dieser Anhörung einstimmig dem Stadtrat die Beschlussfassung.