Auszug - Schulbezirksverzichtssatzung für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Kayna | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 13.09.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:55 | |||||||
Raum: | Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna | |||||||
Ort: | Kayna | |||||||
V/STR/40/0823/12 Schulbezirksverzichtssatzung für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Bildung, Jugend und Sport | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Die Vorlage wurde mit der Einladung ausgereicht und ist ausreichend begründet.
Frau Bartsch trägt nach, dass dem Vorschlag aus dem Bildungsausschuss Rechnung getragen wurde, Veränderungen der Zuordnung von Straßen zum Grundschulbereich Rasberg vorzunehmen.
Anhörung des Ortschaftsrates Kayna zur Beschlussvorlage-Nr. V/STR/40/0823/12:
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 10 (ein Mandat derzeit unbesetzt) |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Anhörung: Beschluss - Nr. 65 / 23 / V / 12
Der Ortschaftsrat empfiehlt nach dieser Anhörung einstimmig dem Stadtrat die Beschlussfassung.