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Auszug - Änderung der Satzung der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz  

Sitzung des Sonder-Hauptausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.10.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:34
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/OB/0851/12 Änderung der Satzung der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   

Folgende Änderung im § 14 Abs

Frau Späte kommt 17.02 Uhr dazu – somit sind 10 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Folgende Änderung im § 14 Abs. 2 ist vorzunehmen:

 

Ortsgemeinde Geußnitz ist in Ortschaft Geußnitz zu ändern.

 

Herr Dr. Kunze sowie Herr Pruß-Delitsch – Geschäftsführer Stiftung „Seniorenhilfe Zeitz“ machen nähere Ausführungen zur Vorlage. Sie teilen mit, dass der Vorstand der Stiftung, der aus den vom Stadtrat bestimmten Mitgliedern und den geborenen Mitgliedern besteht, der Änderung der Satzung einstimmig zugestimmt hat.

 

Herr Schwarz und Herr Heller kommen 17.10 Uhr dazu – somit sind 12 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder werden von Herrn Dr. Kunze sowie Herr Pruß-Delitsch beantwortet.

 

Herr Dr. Kunze informiert auf Rückfrage von Herrn Hörig, der vorschlug, die Frauenschutzwohnungen in Zeitz von der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz betreiben zu lassen, über den aktuellen Sachstand zum Thema „Frauenhaus“. Er teilte auch mit, dass die Stiftungsaufsicht beim Landesverwaltungsamt ausgeschlossen hat, den Stiftungszweck auf den Betrieb von Frauenschutzwohnungen zu erweitern. Auch der Vorstand der Stiftung musste eine solche Überlegung ablehnen. Dazu wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat genehmigt die Satzungsänderung der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz in der beiliegenden Fassung des Beschlusses des Vorstandes der Stiftung vom 10.10.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: