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Auszug - Änderung der Satzung der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz  

31. (Sonder-) Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 4 Beschluss:V/STR/OB/0851/12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/OB/0851/12 Änderung der Satzung der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   

Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Frau Rieseberg kommt hinzu, ab 17.05 Uhr sind 32 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

 

 

 

Herr Dr. Kunze, Oberbürgermeister, gibt noch folgende Ausführungen:

Bereits im Ältestenrat und auch im Hauptausschuss hat der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, erläutert, dass die Stadt als Stifter gehalten ist, die Genehmigung des Vorstandsbeschlusses über die Änderung der Satzung vorzunehmen, auch wenn die Stiftungsaufsicht die Meinung vertritt, dass eine Genehmigung des Stadtrates nicht erforderlich sei. Den Fraktionsvorsitzenden liegt ein Schreiben der Stiftungsaufsicht vom 17.09.2012 vor, welches allerdings kein Bescheid ist und keine Verbindlichkeit auslöst. Der Vorstand der Stiftung hat darum gebeten, dass diese Genehmigung des Stadtrates auf jeden Fall erfolgt, weil sich die Stadt nicht auf mögliche Eventualitäten einlassen kann, dass nach Einreichung die Stiftungsaufsicht dann doch zu der Auffassung gelangt, dass in der Art der Neuaufgliederung der Zwecke der Stiftung möglicherweise doch noch jemand sehen könnte, dass der bisherige Stiftungszweck berührt ist und nicht nur präzisiert ist. In dem Fall müsste die Stiftungsaufsicht dies beanstanden und den Beschluss des Stadtrates nachfordern, weil es die Satzung so vorsieht. Dazu hat aber die Stadt keine Zeit, weil auf der Grundlage der Änderung der Stiftungssatzung ein endgültiger Prüfvermerk der Betriebsprüfung des Finanzamtes Naumburg für die Jahre 2005 bis 2008 ergehen soll, der nur im Interesse der Stiftung ergehen kann, wenn diese Änderungen der Stiftungssatzung, wie sie auch vom Finanzamt mitgetragen sind (Schreiben vom 07.09.2012 liegt den Fraktionsvorsitzenden vor), tatsächlich in der Satzung stehen.

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, bittet um Zustimmung dieser Satzungsänderung.

 

 

 

Folgende formelle Änderung ist vorzunehmen:

Auf Seite 8 im § 14 Abs. 2 ist in Zeile 4 zu tauschen: Ortsgemeinde Geußnitz in Ortschaft Geußnitz.

Beschluss:

Beschluss mit der Änderung:

Auf Seite 8 im § 14 Abs. 2 ist in Zeile 4 zu tauschen:

Ortsgemeinde Geußnitz in Ortschaft Geußnitz.

Beschluss-Nr. V/STR/ OB/0851/1810/12:

Der Stadtrat genehmigt die Satzungsänderung der Stiftung Seniorenhilfe Zeitz in der beiliegenden Fassung des Beschlusses des Vorstandes der Stiftung vom 10.10.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0