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Auszug - Allgemeine Anfragen  

32. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 15.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Folgende Fragen und Antworten:

Folgende Fragen und Antworten:

 

Herr Strauch (Fraktion Die Linke.):

Frage zum Geländer am Mühlgraben im Bereich Brühl:

Gibt es hier noch eine Änderung, gegenwärtig befindet sich dort ein rot-weißes Band?

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, verweist darauf, dass es sich hier um eine Bauträgermaßnahme des Landes handelt und hierzu im Moment keine Aussage getroffen werden kann.

 

 

Herr Heller (Vorsitzender der Fraktion Die Linke.)

1. Frage zum Kindergarten „Bummi“:

Ist es richtig, dass dort keine Zuweisungen von Kindern mehr erfolgen?

2. Frage zur Unicef-Veranstaltung im Capitol:

Ist es richtig, dass die Unicef dort Gebühren bezahlen muss?

 

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

Zur 1. Frage:

Der Kindergarten „Bummi“ ist im Wesentlichen immer als Hort eingetragen gewesen. Für die Hortbenutzung gibt es keinerlei Einschränkungen in der Aufnahme.

Im Bereich Kindergarten und Krippe:

Hier waren schon in den letzten Jahren keine vollständigen Betreuungsgruppen zustande gekommen, weil es auch die Kapazität der Einrichtung nicht her gibt, so dass gesagt wurde, dort wo keine Gruppenstärke nach dem KiföG hergestellt wird, ist zu prüfen, inwieweit, wenn eine Gruppenstärke nicht erreicht wird, eine Zuweisung von Kindern für die Altersgruppe Krippe und Kindergarten nicht vorzusehen ist. Die Konferenz der Fraktionen beim Oberbürgermeister habe eine örtliche Alternativsuche zur Hortbetreuung angeregt. Da seien Betreuungsverträge im IST-Objekt für KiTa und KiGri nicht geboten, weil die Übernahme nicht gesichert sei. Verträge werden nur geschlossen, wenn auch Gruppenstärken nach dem Betreuungsschlüssel gesichert seien.

 

 

Zur 2. Frage:

In dieser Woche gab es am Tisch des Oberbürgermeisters ein Gespräch mit dem Ortsvorsitzenden von Unicef, wo einige Fragen angesprochen wurden.

Einige Dinge wurden verändert, ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. In jedem Fall geht es um die Frage Betriebskostenbeteiligung.

 

 

Herr Schröder (Vorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI):

Fragen zum Baustellenende in der Badstubenvorstadt:

Wann wird vom Baubetrieb das Baustellengelände restlos beräumt?

Hier geht es speziell um das Betreten des Zekiwa-Geländes und damit verbunden die Schmierereien an diesem Gebäude.

 

 

Antwort:

Herr Schirmer (Betriebsleiter des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“):

Diese Fläche wurde vor 4 Jahren durch den Eigenbetrieb an die Baufirma Naumburger Bauunion verpachtet. Gegenwärtig laufen dort noch arbeiten. Mit Abschluss der Arbeiten ist diese Fläche durch die Naumburger Bauunion wieder so herzurichten, wie sie übergeben wurde.

 

 

 

Herr Hörig (Vorsitzender der Fraktion WIR – Unabhängige / KPD):

1. Frage:

Ist es gestattet, noch andere Figuren im Rathaus aufzustellen, wie beispielsweise Luther vor dem Friedenssaal?

2. Frage: Was ist Zeitzer Wein?

3. Frage:

Werden die Akteure bei der Ausschilderung der touristischen Routen mit einbezogen?

 

 

Antwort.

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

Zu den ersten beiden Fragen wird der Oberbürgermeister keine Antwort mehr geben, da Herr Hörig diese Fragen bereits selber beantwortet hat.

 

Zur 3. Frage:

Selbstverständlich sind die Akteure mit einbezogen.

Kloster Posa ist Eigentum der Stadt Zeitz und wir sind natürlich dabei.

Im Übrigen habe der Oberbürgermeister vorhin das Verfahren erklärt.

Es handelt sich bei der Anbringung der touristischen Beschilderung auch um eine entsprechende Verantwortung mit der örtlichen und der unteren Straßenverkehrsbehörde. Bei den braunen Schildern, um die es Herrn Hörig geht, geht es um die Landeszuständigkeit und da werden die Standorte dort genau an dieser Stelle besprochen und vorgeschrieben. Die Stadt hat da kein Wahlrecht. 

Die Stadt ist beim Land der Antragsteller, weil wir der Akteur sind.