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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0853/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläuterte die Vorlage

Herr Immisch erläuterte die Vorlage.

Zwischen den Stadtwerken Zeitz und der Stadt Zeitz soll ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden, dieser ist in Arbeit.

 

Herr Buzalski bat darum, dass bei Bekanntwerden der Kosten diese dem Bauausschuss zur Information gegeben werden sollen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

*  Der Verfahrensvermerk der Vorlage (Anlage 1) wird beachtet.

 

*  Die Abwägung (Anlage 2) der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der

    Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange und der

    Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetz-

    buches (BauGB) für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße

    wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

*  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

*  Aufgrund des § 34 (4) BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004

    BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011

    (BGBl. I S. 1509) wird die Ergänzungssatzung  für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz

    Richard-Leißling-Straße (Anlage 3), bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den

    textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

*  Die Begründung (Anlage 4) zur Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

*  Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

 

*  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0