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Auszug - 1. Änderungssatzung zur "Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz u. FB Recht und Ordnungswesen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 04.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0840/12 1. Änderungssatzung zur "Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz u. FB Recht und Ordnungswesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Otto:

Herr Otto:

Er erläutert die vorgenommenen Änderungen wie folgt:

Die Satzung war im § 11 Abs. 1 und 2 noch nicht genau definiert. In diesen Punkten finden man Regelungen darüber, wann von der Entrichtung einer Gebühr abgesehen wird bzw. diese zu mindern ist.

Es wurde neu der Absatz 1 eingefügt, in dem Tatbestände für eine generelle Gebührenbefreiung enthalten sind. Es wurde unterteilt in die Bundes-, Landtags- und Europawahlen, weiter in die Kommunalwahlen – hier wurde der Zeitraum verlängert – und zum Dritten für die Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide.

 

Im Absatz 2 geht es um die anderen Sondernutzungen, außerhalb von Plakatwerbung für Wahlen, Volksentscheide etc., bei denen eine Plakatwerbung vorgenommen werden kann und das dort eine Ermäßigung oder Befreiung nur dann stattfinden kann, wenn die Sondernutzungen im überwiegend öffentlichen Interesse liegen und / oder bei Sondernutzungen, die unmittelbar gemeinnützigen usw. Zwecken dienen, wenn diese Sondernutzung nicht vorrangig dazu bestimmt ist, dem Gebührenschuldner erhebliche wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.

 

Zusätzlich wurden auf einem Austauschblatt folgende Änderungen vorgenommen:

Im § 11 Abs. 1 (Anstrich 1 und 2) wird eingefügt:

- Plakatwerbung von zur Wahl zugelassen Parteien, Wählergruppen…

- Plakatwerbung von zur Wahl zugelassen Parteien, Wählergruppen…

 

Es soll ausgeschlossen werden, dass Parteien, die nicht zu dieser speziellen Wahl

zugelassen sind, von dieser Regelung der Gebührenbefreiung profitieren können.

 

Im § 11 Abs. 1 (Anstrich 3) wird geändert:

- Plakatwerbung zur Vorbereitung und Durchführung von Volksinitiativen,…

 

Antrag Herr Hedrich:

Einfügung des Wortes „befreit“ in den neuen Text.

 

Formulierungsvorschlag von Herrn Otto:

 

§ 11 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Auf Antrag kann die Gebühr ermäßigt oder von der Gebühr befreit werden für:…

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag Herr Hedrich:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung der „Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz“ vom 08.04.2009 mit allen genannten Änderungen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis zur Vorlage mit den Änderungen:

Abstimmungsergebnis zur Vorlage mit den Änderungen:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0