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Auszug - Information zum Winterdienst (Herr Gast, Betriebsleiter SSBZ GmbH)  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 13.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Gast, Betriebsleiter SSBZ GmbH, macht Ausführungen zum Winterdienst der Stadt Zeitz

Frau Späte nimmt ab 17:10 Uhr an der Beratung teil, es sind jetzt 10 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Herr Gast, Betriebsleiter SSBZ GmbH, macht Ausführungen zum Sachstand Winterdienst der Stadt Zeitz.

Es ist grundsätzlich festzustellen, dass man seit dem 06.12.2012 täglich in der Zeit von 04:00 Uhr bis ca. 23:00 Uhr im Stadtgebiet mit durchschnittlich 45 Mitarbeitern, mit 3 großen Winterdienstfahrzeugen, 3 Multicars und 12 Kleintransportern unterwegs ist. Im Verbrauch liegt man derzeit bei 120 Tonnen Salz und 50 Tonnen Splitt.

Gefahren wird der Winterdienst nach dem Winterdienstplan der Stadt Zeitz. Priorität dabei besitzen die regelmäßig zu bedienenden Touren, dass sind die Haupttangenten der überörtlichen Verkehre einschließlich der Umleitungsstrecken, die Anbindung des Klinikums und anschließend die Linien des ÖPNV und die Gehwege.

Haupttangenden sind die Weißenfelser Straße, Wendischer Berg, August-Bebel-Straße, Geußnitzer Straße zum Klinkum und retour. Die zweite ist Stehpanstraße, Puschendorfstraße, Schlangenweg, Käthe-Niederkirchner-Straße, Bonhoeffer-Straße, Gleinaerstraße, Tröglitzer Straße, Klosterstraße, Rahnestraße, Innenstadt, Steinsgraben, Völkerfreundschaft, Messerschmiedestraße, Schützenplatz und die Umleitung vom ÖPNV oben am Bauvorhaben Kreisel.

Es ist unstrittig, dass es am Donnerstag, dem 06.12.2012 in der Rahnestraße Probleme mit dem Winterdienst gegeben hat, hier ist ein Winterdienstfahrzeug eines Nachauftragnehmers (Streuer) durch Wellenbruch ausgefallen.

Ein weiteres Problem stellt sich in Seiten- und Nebenstraßen sowie auf Parkplätzen in der Stadt dar. Es ist zu eng für die Winterdienstfahrzeuge. Die Mindestbreite beträgt hier 3,50 m und das ist in einem Großteil der Nebenstraßen nicht gegeben, um ordnungsgemäß  beräumen zu können. Die Fahrer wurden angewiesen, kein Risiko einzugehen, hier  Fahrzeuge eines Dritten oder Privaten zu beschädigen.

Ein weiteres Problem betrifft die Fußwegzone, durch bestehende Wölbungen lassen sich diese Maschinell relativ schlecht bearbeiten.

Der Winterdienst unterliegt immer subjektiven Beurteilungen in der Bewertung. Auch möchte Herr Gast für die Mitarbeiter, die früh als Erste auf den Straßen sind eine Lanze brechen. Winterdienst ist kein Wunderdienst und kann auch nur witterungsbedingt 5-10 kmh fahren um die Leistung zu erbringen.

Die gesetzliche Definition vom Winterdienst ist, der Winterdienst ist nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erbringen und der Winterdienst ist zu erbringen, an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen.

 

Frau Späte:

Die Semmelweisstraße (Umleitungsstrecke) ist nicht mehr befahrbar und eigentlich im jetzigen Zustand zu sperren. Die Ausführungen des Herrn Gast sind soweit gut, aber wenn am ersten Tag die wichtigen Straßen beräumt werden, am zweiten Tag die zweite Kategorie, dann muss am dritten Tag auch mal ein Parkplatz beräumt werden.

 

Hinweis Herr Dr. Kunze: Wenn es am 1., 2. und 3 Tag schneit, dann sind vorrangig die Straßen (1. Kategorie) zu berräumen.

 

Herr Strauch:

Problem Zeitz-Ost: Nur die Bonhoeffer-Straße, Gleinaer Straße und ein Stück der Hainichener Dorfstraße werden in diesem Einzugsgebiet beräumt. Was ist mit der großen Anzahl der weiteren Straßen in Zeitz-Ost, z.B. die Sebald-Waldstein-Straße. Hier besteht ein großes Einzugsgebiet. Auch hier müsste entsprechend Rangigkeit der Winterdienst durchgeführt werden, um den Bürgern das gefahrlose Befahren der Straßen zu gewährleisten.

Außerdem noch ein Hinweis: Herr Strauch ist am 09.12., gegen 18:00 Uhr ins Klinikum Zeitz gefahren, auch dort war nicht entsprechend beräumt. 

 

 

Herr Gast:

Es gibt einen Winterdienstplan mit der Stadt Zeitz bzw. es gibt einen Vertrag zwischen dem SSBZ und der Stadt Zeitz, dort sind die Tourenpläne fixiert. Konkret die Sebald-Waldstein-Straße ist im Winterdienstplan in der Null-Streuung enthalten.

 

Nach weiterer ausführlicher Diskussion stellt Herr Richter den Geschäftsordnungsantrag auf Abbruch der Debatte und beenden des Tagesordnungspunktes.

 

Da es keine Gegenrede gibt, stellt Herr Dr. Kunze den Antrag zur Abstimmung. Die Abstimmung erfolgt mehrheitlich.

 

Ab 17:25 Uhr nimmt Herr Schröder an der Beratung teil, damit sind 11 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.