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Auszug - Einwohnerfragestunde  

35. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Do, 14.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Musgiller kommt hinzu, ab 17.05 Uhr sind 33 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Folgende Fragen und Antworten:

 

Herr Moser, Am Eulengrund:

In der Privatwirtschaft werden Aufträge zu vereinbarten Festpreisen vergeben. Sie umfassen dann alle vereinbarten Leistungen, welche durch den Auftragnehmer zu den verbindlichen vereinbarten Preisen zu erbringen sind.

Im Zusammenhang mit dem Umbau des Altmarktes wurden kommunale Aufträge ausgelöst und sogar schon mit den Arbeiten begonnen, bevor überhaupt Leistungen und Preise verbindlich vereinbart waren. Im Gegenteil wurden hier erst lange Zeit nach Beginn der Arbeiten durch Auftragnehmer zusätzliche Preisforderungen gestellt und wurde diesen Nachforderungen dann auch städtischerseits stattgegeben. Bislang entstanden auf diese Weise Zusatzkosten in Höhe von 500.000,00 €.

1. Frage:

Wird dies für irgendeinen Verantwortlichen in der Stadtverwaltung persönliche Konsequenzen haben und wenn ja, welche Art werden diese Konsequenzen sein?

2. Frage:

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um explodierende Baukosten zukünftig zu vermeiden und – wie in der Privatwirtschaft üblich und selbstverständlich – verbindliche Preis- und Leistungsvereinbarungen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu gewährleisten?

 

An dieser Stelle weist Herr Buzalski Herrn Moser darauf hin, dass zukünftig gleich die Frage zu stellen ist, da derartige Erklärungen vorab nicht zulässig sind.

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

Die Fragen beziehen sich auf einen Vorspann, der so nicht richtig ist. Es gibt keine Preisvereinbarungen zwischen der Stadt und Leistungserbringern, sondern es gibt eine Ausschreibung nach VOB. Auf der Grundlage der Ausschreibung nach VOB erfolgt ein Zuschlag. Das ist der in der Regel, so soll es sein, der wirtschaftlichste Bieter. Da gibt es Faktoren, die nicht prüfbar sind. Beispielsweise was im Hintergrund Lohnkosten und bestimmte Dinge sind. Wenn es dann, während der weiteren Abläufe dazu kommt, dass beispielsweise ein Material gewechselt werden muss, führt dies zu Nachträgen. Oder, wenn erweiterte Leistungen auftreten, führt dies ebenfalls zu Nachträgen. Es handelt sich also nicht um eine Vereinbarung zu Preisen, sondern um einen Zuschlag

nach der VOB. Der Oberbürgermeister wäre froh, wenn er als Stadt wie ein Privater handeln dürfte und Preisverhandlungen führen könnte und sagen würde, das ist mit der Preisvereinbarung fertig zu machen, das ist aber leider nicht möglich. Demzufolge, und das zu Frage 1, gibt es keinen in der Verwaltung, den der Oberbürgermeister zur Verantwortung zu ziehen hat. Und demzufolge gibt es auch keine Konsequenzen, wie Herr Moser die Frage stellte, zu Mitarbeitern der Verwaltung.

Zur 2. Frage:

Hier müsste Herr Moser wahrscheinlich die Wirtschaft fragen, so die Aussage des Oberbürgermeisters, die im Moment die Preise bestimmen und die entsprechenden Angebote abgeben.