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Auszug - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

35. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:V/STR/65/0935/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0935/13 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Um hier keine Irritationen aufkommen zu lassen gibt der Oberbürgermeister, Herr Dr

Um hier keine Irritationen aufkommen zu lassen, gibt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, folgende klare Aussage:

Diese Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses aus 2011, des Änderungsbeschlusses, hat nichts mit der Bebaubarkeit der Fläche zu tun. Es gilt mit der Aufhebung automatisch, dass die im Jahr 2009 verabschiedete Satzung natürlich gebaut werden darf. Diese kann nicht aufgehoben werden. Das würde zu einem Planungsschaden führen, der Schadenersatz nach sich ziehen könnte.

Die Aufhebung dieses Änderungsverfahrens hat nicht solch eine Folge.

Die Begründung des Landesverwaltungsamtes ist Inhalt der Vorlage und liegt dem Stadtrat vor. Die Aufhebung erfolgt wegen einer falschen Verfahrenswahl, weil die Ableitung aus dem Kerngebiet nicht mehr möglich ist, da die Veränderungen in dem Gesamtgebiet bereits so gravierend sind, dass der Schützenplatz dem Kerngebiet nicht mehr zuzurechnen ist.

Es bleibt der Verwaltung unbenommen, das ist auch in dem Brief des Landesverwaltungsamtes zu sehen, zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan Sondergebiet Handel zu fassen, der dann im vollständigen kompletten Verfahren durchzuführen ist. Lediglich unsere Verfahrenswahl des Änderungsverfahrens ist rechtswidrig und muss deshalb beendet werden.

 

In der nachfolgenden längeren Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt und die Fragen der Stadträte werden vom Oberbürgermeister beantwortet.

Herr Prüfe (Fraktion BG 90/Die Grünen/FDP/ZDI) stellt während der Diskussion den Geschäftsordnungsantrag:

Verweisung in den Bauausschuss.

In der Gegenrede bringt Herr Weißbrodt (Vorsitzender der Fraktion ALL) eindeutig zum Ausdruck, dass er gegen die Verweisung in den Bauausschuss ist.

 

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag:

Verweisung des Top 11 in den Bauausschuss.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

  4

Nein-Stimmen:

30

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung.

 

Nach Beendigung der Diskussion erfolgt die Abstimmung zum vorliegenden Beschluss.

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0935/1403/13:

Der Beschluss Nr. V/STR/65/0794/1907/12 des Stadtrates vom 19.07.2012 zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße“ wird aufgehoben.

 

Das Änderungsverfahren wird eingestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Herr Prüfe, Nichtteilnahme an der Abstimmung.