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Auszug - Erfüllung Haushaltsplan 2013 hier: II. Quartal 2013  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 17.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/1054/13 Erfüllung Haushaltsplan 2013 hier: II. Quartal 2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Die Information wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen

Entsprechend der Anfrage von Herrn Hedrich informiert die Verwaltung wie folgt zum Haushaltsplan:

Der Planentwurf 2013 wurde am 15.03.2013 in den Stadtrat eingebracht und beschlossen. Mit Auflage der Kommunalaufsichtsbehörde (Kreditaufnahme Stark III) vom 11.07.2013 und der Veröffentlichung im Michaelboten am 21.07.2013 ist der Haushaltsplan rechtskräftig.

 

Auf Nachfrage zur Instandsetzung der Brunnenanlagen am Roßmarkt und in Zeitz-Ost erklärt Herr Immisch, dass beide Maßnahmen noch in diesem Jahr zumindest begonnen werden.

 

Zum Abschluss des Haushaltsjahres kann noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 19.09.2013 wird die Hochrechnung abgeschlossen sein. Schon zum jetzigen Zeitpunkt ist mit Bescheiden des Finanzamtes absehbar, dass sich der prognostizierbare Ergebnishauhalt wegen verringerter Gewerbesteuereinnahmen um mindestens 1 Mio. € verringern wird.

Die Mitglieder des Hauptausschusses erhalten am 19.09.2013 eine entsprechende Information mit strategischen Überlegungen.

 

Frau Späte ist mit der Darstellung des Finanzplanes (Eigenanteil Stadt Zeitz / Fördermittel- beantragung) nicht zufrieden.

Frau Lippert erklärt, dass sich dies mit Einführung der Doppik nicht in anderer Form darstellen lässt.

 

Herr Dr. Kunze erklärt nochmals, dass Maßnahmen mit bewilligten Fördermitteln noch in diesem Jahr begonnen werden. Neue Anträge können laut Auflage der Kommunalaufsichts- behörde nicht gestellt werden.

 

Die Information wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.