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Auszug - Informationen aus den Fachbereichen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 09.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Buzalski verwies auf die vorab versandten Unterlagen aus dem Fachbereich Technisches Zeitz

Herr Buzalski verwies auf die vorab versandten Unterlagen aus dem Fachbereich Technisches Zeitz.

Herr Brunn hält die ausgereichten Informationen speziell zu den Punkten 1. Sanierung Turnhalle Bergsiedlung, 2. Instandsetzung Rathausturm und 3. Personenaufzug Schloss Moritzburg aus unzureichend. Für die nächste Bauausschusssitzung sind diese Punkte zu ergänzen um:

-          geplante Bausumme

-          überschrittene Bausumme und

-          evtl. Probleme.

Herr Sauppe ergänzt hierzu, dass diese Informationen aus den Fachbereichen eine Fortschreibung zu den Baumaßnahmen darstellen, genaue Informationen stehen in den Berichten der vorhergehenden Sitzungen.

 

Herr Immisch ergänzte die Informationen aus dem Fachbereich Technisches Zeitz:

1. Erneuerung der Brücke Mühlgraben - Wasservorstadt

    Herr Immisch informierte über das Gespräch mit dem Oberbürgermeister bei der

    Landesstraßenbaubehörde Halle (LSBB).

    LSBB stimmt einer Änderung der Trassenführung erst zu, wenn die Stadt Zeitz

    nachweist, dass die Trassenführung nach den geltenden Richtlinien und Regeln  

    des Straßenbaus entspricht.

    Daraufhin wurde vom FB Technisches Zeitz ein Angebot von der Verkehrs-System

    Consult Halle GmbH (VSC) zur Trassenermittlung Wasservorstadt eingeholt.

    Das Angebot liegt bei ca. 6,- T€ für die Vorplanung und bei ca. 12,- T€ incl. der 

    Leistungsfähigkeitsberechnung der Knoten und wird derzeit geprüft.

 

2. Abstufung der Landesstraße L 197 (Theißen – Teuchern) durch die LSBB Magdeburg

    als Kreisstraße.

    Die Stadt Zeitz ist nicht gewillt, die Straße zu übernehmen, ein entsprechendes Schreiben

    wurde an die LSBB, Hauptniederlassung Magdeburg, Herrn Seyd gesandt.

    Eine entsprechende Vorlage zur Ablehnung der Abstufung der L 197 wurde für den

    Hauptausschuss 30.10./Stadtrat 07.11.13 durch den FB Technisches Zeitz erarbeitet.

    Herr Otto ergänzte, dass in der Vorlage der Beschluss dahingehend erweitert wurde,

    beim Burgenlandkreis den Antrag zu stellen, dass die L 197 entsprechend der

    Einstufungskonzeption für Landesstraßen des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.11.2000  

    zur Kreisstraße abgestuft wird. Dies soll dann auch in den Gremien des

    Burgenlandkreises beraten werden.

 

3. Herr Immisch und Herr Otto informierten weiterhin über die Vorlage „Vereinbarung zur

    Gebietsänderung“ (Gebietsänderungsvereinbarung mit der Gemeinde Gutenborn) über die

    ebenfalls im Hauptausschuss 30.10./Stadtrat 07.11.13 beraten wird.

 

4. Im letzten Finanzausschuss wurde nach den Nachträgen zum Kreisel Kalktor nachgefragt,

    diese Nachträge erhalten alle Mitglieder als Anlage zum Protokoll.

 

5. Weiterhin informierte Herr Immisch zur Übernahme der K 2214 und der damit

    verbundenen Ampelanlagen. Bei der gemeinsamen Begehung der K 2214 mit dem

    BLK und der Stadt wurde keine Einigung zum Zustand/Reparatur der Straße erzielt.

    Die Ampel am Kaufland mit den entsprechenden Wartungsverträgen wurde durch die

    Stadt übernommen, ebenfalls der Mietvertrag für die mobile Ampel an der

    Röntgenstraße/Rasberger Str. Diese Ampel wird zurückgebaut, es werden zwei

    Fußgängerüberwege (1x in der Röntgenstr., 1 x in der Rasberger Str.) errichtet.

    Vor Beginn der Baumaßnahme müssen 3 Bäume gefällt werden.

 

 

Herr Otto berichtete aus dem Fachbereich Recht und Ordnungswesen:

- In der Fischstraße ist in dieser Woche die 2 wöchentliche Testphase zur Befahrung im   

  Gegenverkehr angelaufen. Dies wurde aufgrund der Mehrbelastung des Verkehrs durch die

  Brückensperrung am unteren Wendischen Berg erforderlich und in einer gemeinsamen

  Vorortbesichtigung mit dem BLK festgelegt.

- Weiterhin wurde die Verkehrsführung am Kleefeldplatz neu festgelegt, so dass der Verkehr

  aus Geußnitz, Kayna, Würchwitz, Altenburg geradeaus in die Stadt führen kann und 

  umgekehrt. Somit wird der Verkehr der abgehenden Gemeindestraßen entlastet.

 

Herr Immisch informierte noch ergänzend, dass in der vergangenen Woche eine „Probebefahrung“ der Weberstraße mit einem Bus im Gegenverkehr stattgefunden hat. Nach den entsprechenden Vorbereitungsarbeiten kann die Weberstraße im Gegenverkehr geöffnet werden.

 

Herr Schröder weist darauf hin, dass gemäß Verkehrskonzept vorgesehen ist, im Bereich der Altenburger Str. vor dem Autohandel eine Verkehrsinsel für die Fußgänger zu errichten, ebenfalls in Höhe der Ausfahrt des Bürgerbüros der CDU-Fraktion (Kleefeldplatz 5b).

Herr Otto antwortete, dass dieser Hinweis im Laufe der weiteren Sanierung der Bundesstraße berücksichtigt wird. Allerdings entfällt eine Verkehrsinsel am Kleefeldplatz, da der im Konzept mögliche Kreisverkehr nicht gebaut wird.

 

 

 

Frau Schaller berichtete aus dem Fachbereich Baurecht:

1. Im vergangenen Monat konzentrierten sich auch im FB Baurecht alle Aufgaben auf die Hochwasserproblematik. Im Rahmen der Soforthilfe wurde nicht die Antragstellung wie bei den übrigen Maßnahmen gefordert sondern bereits die Realisierung zur Beseitigung von Hochwasserschäden und Rechnungslegung im Rahmen der Gefahrenabwehr.

 

Das SG Baurecht musste für zwei Grundstücke -Wasservorstadt 13 und Donaliesstraße 39- bis zum 19. September die Abbrüche vorbereitet, realisiert und abgerechnet haben.

An unserer Seite stand der Planer Herr Neitz, den wir  kurzfristig für die Maßnahmen  gewinnen konnten.

Der Abbruch wurde von dem Abbruchunternehmen Todte GmbH & Co.KG aus Teuchern realisiert.

 

2. Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (AG EEWärmeG Sachsen-Anhalt)

Das AG EEWärmeG Sachsen-Anhalt ist zum 01. Januar 2013 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden landesrechtliche Ausführungsregelungen für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 68 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), geschaffen.

Zuständige Behörden für den Vollzug des EEWärmeG in Sachsen-Anhalt sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
 


3. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zum 01.09.13 geht durch den Fortfall des § 59 Abs. 2 BauO LSA in der bisherigen Fassung die baurechtliche Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes auf die örtlich zuständige untere Bauaufsicht über.

 

Die untere Bauaufsichtsbehörde ist nun zusätzlich für ein weiteres großes Aufgabengebiet zuständig:

 

-          baurechtliche Prüfungen zu baulichen Maßnahmen nach § 59 Abs. 1 BauO LSA zuständig

-          Baugenehmigungsverfahren für die immissionsschutzrechtliche nicht genehmigungsbedürftige Änderung von Anlagen

-          für erteilte Freistellungsbescheide nach § 15 BImSchG für baurechtlich genehmigungsbedürftige Anlagenänderungen, für die ein Bauantrag noch nicht gestellt ist

-          (baurechtliche Verfahren in Verbindung mit fachrechtliche Anlagenzulassungsverfahren, die die BG einschließen)

-          Verfahren der Bauüberwachung

-          Vorgänge des ordnungsbehördlichen Einschreitens

-          Ordnungswidrigkeitsverfahren

-          Beschwerden, Eingaben, Petitionen, sowie zum Übergabezeitpunkt anhängig

-          Verwaltungsrechtssachen

-          Kontrolle der Beibehaltung baurechtlicher Zustände auf Dauer.

 

Die Fachstelle für Bauordnungsrecht im Referat Baurecht des Landesverwaltungsamtes wurde damit offiziell aufgelöst.

 

 

Herr Otto informierte weiterhin zum Objekt Freiligrathstr. 51. Hierfür stehen Fördermittelzusagen im Rahmen Hochwasserschäden in Aussicht und Eigenmittelzusagen der ehem. Eigentümerin (Bundesanstalt für Sondervermögen). Wenn diese Fördermittel bewilligt werden, erfolgt ein Abriss des Objektes in zwei Bauabschnitten, es darf keine Wiederbebauung des Grundstückes stattfinden.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachträge Kreisverkehr Kalktor Stand 02.10.2013 (50 KB)    
Anlage 2 2 Informationen aus dem FB (33 KB)