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Auszug - Kommunalbürgschaft zu Gunsten der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH über 1,2 Mio. Euro  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/1079/13 Kommunalbürgschaft zu Gunsten der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH über 1,2 Mio. Euro
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Oberbürgermeister:

Oberbürgermeister:

Es ist keine neue Kreditaufnahme und auch keine neue Bürgschaft.

Aus gegebenem Anlass hat es seitens der WBG mbH im Sanierungsgebiet Erfordernisse gegeben, dass innerhalb dieser Bürgschaft eine Aktivierung von Mitteln durch Kredite in Anspruch genommen wurde. Dazu gab es leider noch keinen Beschluss. Dieser soll hiermit nachgeholt werden.

 

Frau Späte:

  1. Hat die WBG mbH jährlich detailliert prüfbare Nachweise über die zweckbestimmte Verwendung der Bürgschaftsgelder vorgelegt?
  2. Die WBG mbH hat in ihrem Auftrag stehen, ausschließlich für die zeitzer Wohnungsversorgung tätig zu sein. Gilt das für diese Bürgschaft ebenso?

 

Oberbürgermeister:

Die Stadt ist jährlich verpflichtet, das beihilferechtliche Verfahren nachzuweisen. Das ist auch erfolgt und im Beteiligungsbericht nachzulesen. Diese Mittel dürfen nicht im Brühl-Center verwendet werden, sondern der Gesamtbetrag nachzuweisen, dass er dem Wohnungsbau zur Verfügung steht.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt nachträglich die Erteilung einer Ausfallbürgschaft der Stadt Zeitz für die Mithaftung eines Darlehens in Höhe von 1.186.666,69 € innerhalb der Grenzen von 3 Mio. Euro entsprechend Stadtratsbeschluss vom 26.01.2006. Dieses Darlehen wurde am 19.07.2012 bei der Hypo-Vereinsbank durch die WBG Zeitz aufgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0