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Auszug - Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:05
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/40/1026/13 Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

In der Diskussion wurde deutlich, dass eine Schließzeit von drei Wochen nicht akzeptabel ist

Frau Langenberg informiert über die Vorlage und über die Notwendigkeit einer neuen Satzung.

 

In der Diskussion wurde deutlich, dass eine Schließzeit von drei Wochen nicht akzeptabel ist.

 

Herr Strauch stellt folgenden Änderungsantrag:

Änderung im § 4 Abs. 4 – Öffnungszeiten – wie folgt:

(4) Die Kindertageseinrichtungen werden grundsätzlich zwischen Weihnachten und Neujahr

und in den Sommerferien der Schulen des Landes Sachsen-Anhalt für zwei Wochen zur

Durchführung von Betriebsferien geschlossen. Darüber hinaus können die

Kindertageseinrichtungen aus betrieblichen Gründen und an Brückentagen geschlossen

werden. Brückentage, sind Arbeitstage, die zwischen zwei Feiertagen oder einem

Feiertag und dem Wochenende liegen. Über die Schließung aus betrieblichen Gründen

erhalten die Sorgeberechtigten unverzüglich Mitteilung. Alle weiteren nicht betrieblich

veranlassten Schließtage werden bis spätestens 31. Dezember für das Folgejahr in der

jeweiligen Kindertageseinrichtung bekannt gegeben.

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Strauch:

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Strauch:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Abstimmungsergebnis Gesamtvorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0